Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.Gedanken über den westphäl. Leibeigenthum. desversammlung. Der Lito oder zweydrittel Knecht warebenfalls genug gedeckt, da er sein bewilligtes Hofrecht, und seine Hofversammlung hatte, und in derselben von seinem Drittelfreyheit eine Person vorstellete. Er war so weit von jenem nicht unterschieden; nur daß er wie unser heutiger Sol- dat für seinen Leib gebunden war. Beyde waren also nach damaliger Art ihres Eigenthums halber gesichert, und bey den damaligen gemeinen Anstalten genugsam repräsentirt. Allein dies würde der Leibeigne, mit dem der Gutsherr sich gleichsam völlig abfindet, nicht seyn. Dieser würde das Sei- nige von ihm fordern und nehmen, und ihn für das übrige ohne alle Repräsentation lassen. Noch eine Hauptsache ist der Luxus, welchem sich der Leib- Mehrere Gründe können wir hier nicht anführen. Viel- XIX. H 2
Gedanken uͤber den weſtphaͤl. Leibeigenthum. desverſammlung. Der Lito oder zweydrittel Knecht warebenfalls genug gedeckt, da er ſein bewilligtes Hofrecht, und ſeine Hofverſammlung hatte, und in derſelben von ſeinem Drittelfreyheit eine Perſon vorſtellete. Er war ſo weit von jenem nicht unterſchieden; nur daß er wie unſer heutiger Sol- dat fuͤr ſeinen Leib gebunden war. Beyde waren alſo nach damaliger Art ihres Eigenthums halber geſichert, und bey den damaligen gemeinen Anſtalten genugſam repraͤſentirt. Allein dies wuͤrde der Leibeigne, mit dem der Gutsherr ſich gleichſam voͤllig abfindet, nicht ſeyn. Dieſer wuͤrde das Sei- nige von ihm fordern und nehmen, und ihn fuͤr das uͤbrige ohne alle Repraͤſentation laſſen. Noch eine Hauptſache iſt der Luxus, welchem ſich der Leib- Mehrere Gruͤnde koͤnnen wir hier nicht anfuͤhren. Viel- XIX. H 2
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Gedanken uͤber den weſtphaͤl. Leibeigenthum.
desverſammlung. Der Lito oder zweydrittel Knecht war
ebenfalls genug gedeckt, da er ſein bewilligtes Hofrecht, und
ſeine Hofverſammlung hatte, und in derſelben von ſeinem
Drittelfreyheit eine Perſon vorſtellete. Er war ſo weit von
jenem nicht unterſchieden; nur daß er wie unſer heutiger Sol-
dat fuͤr ſeinen Leib gebunden war. Beyde waren alſo nach
damaliger Art ihres Eigenthums halber geſichert, und bey
den damaligen gemeinen Anſtalten genugſam repraͤſentirt.
Allein dies wuͤrde der Leibeigne, mit dem der Gutsherr ſich
gleichſam voͤllig abfindet, nicht ſeyn. Dieſer wuͤrde das Sei-
nige von ihm fordern und nehmen, und ihn fuͤr das uͤbrige
ohne alle Repraͤſentation laſſen.
Noch eine Hauptſache iſt der Luxus, welchem ſich der Leib-
eigne aus politiſchen Urſachen nicht uͤberlaͤßt, aus Beyſorge,
die Weinkaufs und andre Gelder moͤgten ihm nach der ſchein-
baren Groͤße, die er ſich in Kleidungen und ſonſt geben wuͤrde,
zugemeſſen werden. Er iſt alſo wider die ſtaͤrkſte von allen
Verſuchungen, nemlich den Ehrgeiz einigermaßen gedeckt;
und auch dieſen wuͤrde er ausgeſetzt werden, wenn der Guts-
herr nur ein gewiſſes erhielte.
Mehrere Gruͤnde koͤnnen wir hier nicht anfuͤhren. Viel-
leicht ließen ſich auch noch ſehr ſtarke Gruͤnde fuͤr die gegen-
ſeitige Meinung entdecken, wenn man von einer Materie
alles ſagen wollte, was davon geſagt werden koͤnnte.
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