vierfach abnehmen, was er nur einmal zu bezahlen im Stande ist.
In den benachbarten Ländern muß ein leibeigner Schuld- ner jährlich gewisse Scheffelsaat bestellen. Diese werden unter die Gläubiger meistbietend versteigert; wer am ersten bezahlt seyn will, giebt das mehrste dafür. Dies scheint mir noch das beste Palliativmittel zu seyn.
XXVII. Also sollte man den Rentekauf für den Zinscontrakt wieder einführen.
Es ist ein grosses Problem, warum die Religion so lange gegen alle Zinsen geeifert, und das Canonische Recht solche durchaus verboten hat. Allein wenn man die Sache aus dem Gesichtspunkt betrachtet, daß man dafür, so wie der Erfolg gewiesen, den Rentekauf begünstigen wollen: so muß man gewiß die höhere Weißheit bewundern; denn die Zinsen, oder das damit verknüpfte Recht des Gläubigers das Anlehen zu lösen, ist durchaus dem Eigenthum und der Frey- heit zuwider. Ein Krieg, ein Mißwachs und andre Unglücks- fälle können tausend Eigenthümer nöthigen sich zu verschulden. Beruhet es nun in der Wahl der Gläubiger den unbequemsten Zeitpunkt zur Löse zu nehmen: so muß er sich alle ihre Güter zum Nachtheil des Staats zueignen, und seine Mitbürger zu seinen Sclaven machen können. Dies könnte zwar auch durch ein Anlehen ohne Zinsen geschehen; allein der weise Gesetzgeber hat wohl eingesehen, daß der Geiz der Menschen
die-
Alſo ſollte man den Rentekauf
vierfach abnehmen, was er nur einmal zu bezahlen im Stande iſt.
In den benachbarten Laͤndern muß ein leibeigner Schuld- ner jaͤhrlich gewiſſe Scheffelſaat beſtellen. Dieſe werden unter die Glaͤubiger meiſtbietend verſteigert; wer am erſten bezahlt ſeyn will, giebt das mehrſte dafuͤr. Dies ſcheint mir noch das beſte Palliativmittel zu ſeyn.
XXVII. Alſo ſollte man den Rentekauf fuͤr den Zinscontrakt wieder einfuͤhren.
Es iſt ein groſſes Problem, warum die Religion ſo lange gegen alle Zinſen geeifert, und das Canoniſche Recht ſolche durchaus verboten hat. Allein wenn man die Sache aus dem Geſichtspunkt betrachtet, daß man dafuͤr, ſo wie der Erfolg gewieſen, den Rentekauf beguͤnſtigen wollen: ſo muß man gewiß die hoͤhere Weißheit bewundern; denn die Zinſen, oder das damit verknuͤpfte Recht des Glaͤubigers das Anlehen zu loͤſen, iſt durchaus dem Eigenthum und der Frey- heit zuwider. Ein Krieg, ein Mißwachs und andre Ungluͤcks- faͤlle koͤnnen tauſend Eigenthuͤmer noͤthigen ſich zu verſchulden. Beruhet es nun in der Wahl der Glaͤubiger den unbequemſten Zeitpunkt zur Loͤſe zu nehmen: ſo muß er ſich alle ihre Guͤter zum Nachtheil des Staats zueignen, und ſeine Mitbuͤrger zu ſeinen Sclaven machen koͤnnen. Dies koͤnnte zwar auch durch ein Anlehen ohne Zinſen geſchehen; allein der weiſe Geſetzgeber hat wohl eingeſehen, daß der Geiz der Menſchen
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Alſo ſollte man den Rentekauf
vierfach abnehmen, was er nur einmal zu bezahlen im
Stande iſt.
In den benachbarten Laͤndern muß ein leibeigner Schuld-
ner jaͤhrlich gewiſſe Scheffelſaat beſtellen. Dieſe werden unter
die Glaͤubiger meiſtbietend verſteigert; wer am erſten bezahlt
ſeyn will, giebt das mehrſte dafuͤr. Dies ſcheint mir noch
das beſte Palliativmittel zu ſeyn.
XXVII.
Alſo ſollte man den Rentekauf fuͤr den
Zinscontrakt wieder einfuͤhren.
Es iſt ein groſſes Problem, warum die Religion ſo lange
gegen alle Zinſen geeifert, und das Canoniſche Recht
ſolche durchaus verboten hat. Allein wenn man die Sache
aus dem Geſichtspunkt betrachtet, daß man dafuͤr, ſo wie
der Erfolg gewieſen, den Rentekauf beguͤnſtigen wollen: ſo
muß man gewiß die hoͤhere Weißheit bewundern; denn die
Zinſen, oder das damit verknuͤpfte Recht des Glaͤubigers das
Anlehen zu loͤſen, iſt durchaus dem Eigenthum und der Frey-
heit zuwider. Ein Krieg, ein Mißwachs und andre Ungluͤcks-
faͤlle koͤnnen tauſend Eigenthuͤmer noͤthigen ſich zu verſchulden.
Beruhet es nun in der Wahl der Glaͤubiger den unbequemſten
Zeitpunkt zur Loͤſe zu nehmen: ſo muß er ſich alle ihre Guͤter
zum Nachtheil des Staats zueignen, und ſeine Mitbuͤrger zu
ſeinen Sclaven machen koͤnnen. Dies koͤnnte zwar auch
durch ein Anlehen ohne Zinſen geſchehen; allein der weiſe
Geſetzgeber hat wohl eingeſehen, daß der Geiz der Menſchen
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/242>, abgerufen am 21.11.2024.
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