Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.für das Landvolk. net werden; eine deutliche Anzeige der Fälle, worinn manmit einem Leibeignen nicht contrahiren könne; ein kurzer Aus- zug der Taxordnung, was man in den gemeinsten Fällen an Richter, Advocaten und Procuratoren zu bezahlen habe; eine Vergleichung der Maaßen im Stifte; ein Unterricht, was und wie viel ein Notariat Zeugenverhör beweise, wann ein Arrest statt finde, wann auf die erste und wann auf die an- dere Ladung Pfandung erfolge, wie es mit der Pfandung und dem Verkauf der Pfänder gehalten werde etc. etc. müßte un- streitig von unendlichen Nutzen für das Landvolk seyn, wenn solche demselben in kurzen und deutlichen Sätzen vorgetragen würden. XXXXI. Schreiben eines Ehrenmitgliedes des löb- lichen Schneideramts, über das neulich zu Stande gekommene Reichsgutachten. Sagen Sie mir doch, was ich mit meinem Jungen an- habe
fuͤr das Landvolk. net werden; eine deutliche Anzeige der Faͤlle, worinn manmit einem Leibeignen nicht contrahiren koͤnne; ein kurzer Aus- zug der Taxordnung, was man in den gemeinſten Faͤllen an Richter, Advocaten und Procuratoren zu bezahlen habe; eine Vergleichung der Maaßen im Stifte; ein Unterricht, was und wie viel ein Notariat Zeugenverhoͤr beweiſe, wann ein Arreſt ſtatt finde, wann auf die erſte und wann auf die an- dere Ladung Pfandung erfolge, wie es mit der Pfandung und dem Verkauf der Pfaͤnder gehalten werde ꝛc. ꝛc. muͤßte un- ſtreitig von unendlichen Nutzen fuͤr das Landvolk ſeyn, wenn ſolche demſelben in kurzen und deutlichen Saͤtzen vorgetragen wuͤrden. XXXXI. Schreiben eines Ehrenmitgliedes des loͤb- lichen Schneideramts, uͤber das neulich zu Stande gekommene Reichsgutachten. Sagen Sie mir doch, was ich mit meinem Jungen an- habe
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fuͤr das Landvolk.
net werden; eine deutliche Anzeige der Faͤlle, worinn man
mit einem Leibeignen nicht contrahiren koͤnne; ein kurzer Aus-
zug der Taxordnung, was man in den gemeinſten Faͤllen an
Richter, Advocaten und Procuratoren zu bezahlen habe; eine
Vergleichung der Maaßen im Stifte; ein Unterricht, was
und wie viel ein Notariat Zeugenverhoͤr beweiſe, wann ein
Arreſt ſtatt finde, wann auf die erſte und wann auf die an-
dere Ladung Pfandung erfolge, wie es mit der Pfandung und
dem Verkauf der Pfaͤnder gehalten werde ꝛc. ꝛc. muͤßte un-
ſtreitig von unendlichen Nutzen fuͤr das Landvolk ſeyn, wenn
ſolche demſelben in kurzen und deutlichen Saͤtzen vorgetragen
wuͤrden.
XXXXI.
Schreiben eines Ehrenmitgliedes des loͤb-
lichen Schneideramts, uͤber das neulich zu
Stande gekommene Reichsgutachten.
Sagen Sie mir doch, was ich mit meinem Jungen an-
fangen ſoll? Ich hatte ihn zum Strumpfweber be-
ſtimmt; allein nachdem er in den Zeitungen geleſen, daß die
Soͤhne der Schinder und Gott weis was mehr fuͤr Leute in
Zuͤnfte und Gilden angenommen werden ſollen, kan ich ihn
gar nicht mehr dazu bewegen. Heut ſpricht er, es ſey nichts
beſſer als Soldat zu werden; morgen will er Theologie ſtu-
diren; dann will er Juris practicus werden; und ich ſchließe
aus dem allen ſo viel, daß er endlich lieber aufs Theater ge-
hen, als ein Handwerk lernen wird. Die Sache liegt mir
indeſſen ſehr am Herzen; der Junge hat Verſtand, und ich
habe
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