paar Schuh von zehn oder zwanzig Schustern gemacht wer- den. Verbessert sich das Städtgen dem ungeachtet: so muß dieses nothwendig von einem auswärtigen Vertrieb seiner Waaren kommen, und es ist unpolitisch diejenigen, die ihr Vermögen auf eine solche Art verwenden, durch erhöhete Steu- ren abzuschrecken.
So richtig diese Betrachtungen sind: so wenig ist es jedoch zu dulden, wenn jedes Städtgen nun sein eignes kleines poli- tisches Interesse zum Maaßstabe des Landesinteresse machen, und eben deswegen, weil es ein gewisses Steuer- oder Accise geld jährlich aufbringen muß, keine andre Regeln befolgen will, als solche die in seinen kleinen Kram dienen. Wir er- fahren dieses jetzt an verschiedenen benachbarten Orten, in- dem zum Exempel das eine Städtgen, was keinen auswärti- gen Absatz seiner Waaren hat, alle fremde zu ihm kommende Waaren zum besten seiner Handwerker mit solchen Auflagen beschweret, daß kein Fremder weiter dahin etwas verkaufen kan; wohingegen das andre, das seiner Gelegenheit nach ei- nen auswärtigen Handel hat, bitterlich klagt, wenn ihm der auswärtige Nachbar seinen Markt auf gleiche Weise versper- ret. Da spricht dieses kleine Städtgen, es lasse ja seinen Markt den Fremden frey, es sey unschuldig an demjenigen, was das andre Städtgen thue, und es sey jederzeit zu allen gegenseitigen Gefälligkeiten bereit.
Vorher und ehe jedes Städtgen sein gewisses feststehendes Steuerquantum hatte, wurden dergleichen Sachen nach all- gemeinen Grundsätzen behandelt; kein Ort konnte vor sich al- lein besondre Steuren auf fremde Waaren anlegen, sondern dieses that der Landesherr, welcher zuförderst erwog, ob er im Ganzen dabey gewann oder verlohr, und dann seine Maaß- regeln nahm; wohingegen jetzt, das Städtgen was nach sei-
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ſo aus dem Acciſe Fixo entſtanden.
paar Schuh von zehn oder zwanzig Schuſtern gemacht wer- den. Verbeſſert ſich das Staͤdtgen dem ungeachtet: ſo muß dieſes nothwendig von einem auswaͤrtigen Vertrieb ſeiner Waaren kommen, und es iſt unpolitiſch diejenigen, die ihr Vermoͤgen auf eine ſolche Art verwenden, durch erhoͤhete Steu- ren abzuſchrecken.
So richtig dieſe Betrachtungen ſind: ſo wenig iſt es jedoch zu dulden, wenn jedes Staͤdtgen nun ſein eignes kleines poli- tiſches Intereſſe zum Maaßſtabe des Landesintereſſe machen, und eben deswegen, weil es ein gewiſſes Steuer- oder Acciſe geld jaͤhrlich aufbringen muß, keine andre Regeln befolgen will, als ſolche die in ſeinen kleinen Kram dienen. Wir er- fahren dieſes jetzt an verſchiedenen benachbarten Orten, in- dem zum Exempel das eine Staͤdtgen, was keinen auswaͤrti- gen Abſatz ſeiner Waaren hat, alle fremde zu ihm kommende Waaren zum beſten ſeiner Handwerker mit ſolchen Auflagen beſchweret, daß kein Fremder weiter dahin etwas verkaufen kan; wohingegen das andre, das ſeiner Gelegenheit nach ei- nen auswaͤrtigen Handel hat, bitterlich klagt, wenn ihm der auswaͤrtige Nachbar ſeinen Markt auf gleiche Weiſe verſper- ret. Da ſpricht dieſes kleine Staͤdtgen, es laſſe ja ſeinen Markt den Fremden frey, es ſey unſchuldig an demjenigen, was das andre Staͤdtgen thue, und es ſey jederzeit zu allen gegenſeitigen Gefaͤlligkeiten bereit.
Vorher und ehe jedes Staͤdtgen ſein gewiſſes feſtſtehendes Steuerquantum hatte, wurden dergleichen Sachen nach all- gemeinen Grundſaͤtzen behandelt; kein Ort konnte vor ſich al- lein beſondre Steuren auf fremde Waaren anlegen, ſondern dieſes that der Landesherr, welcher zufoͤrderſt erwog, ob er im Ganzen dabey gewann oder verlohr, und dann ſeine Maaß- regeln nahm; wohingegen jetzt, das Staͤdtgen was nach ſei-
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ſo aus dem Acciſe Fixo entſtanden.
paar Schuh von zehn oder zwanzig Schuſtern gemacht wer-
den. Verbeſſert ſich das Staͤdtgen dem ungeachtet: ſo muß
dieſes nothwendig von einem auswaͤrtigen Vertrieb ſeiner
Waaren kommen, und es iſt unpolitiſch diejenigen, die ihr
Vermoͤgen auf eine ſolche Art verwenden, durch erhoͤhete Steu-
ren abzuſchrecken.
So richtig dieſe Betrachtungen ſind: ſo wenig iſt es jedoch
zu dulden, wenn jedes Staͤdtgen nun ſein eignes kleines poli-
tiſches Intereſſe zum Maaßſtabe des Landesintereſſe machen,
und eben deswegen, weil es ein gewiſſes Steuer- oder Acciſe
geld jaͤhrlich aufbringen muß, keine andre Regeln befolgen
will, als ſolche die in ſeinen kleinen Kram dienen. Wir er-
fahren dieſes jetzt an verſchiedenen benachbarten Orten, in-
dem zum Exempel das eine Staͤdtgen, was keinen auswaͤrti-
gen Abſatz ſeiner Waaren hat, alle fremde zu ihm kommende
Waaren zum beſten ſeiner Handwerker mit ſolchen Auflagen
beſchweret, daß kein Fremder weiter dahin etwas verkaufen
kan; wohingegen das andre, das ſeiner Gelegenheit nach ei-
nen auswaͤrtigen Handel hat, bitterlich klagt, wenn ihm der
auswaͤrtige Nachbar ſeinen Markt auf gleiche Weiſe verſper-
ret. Da ſpricht dieſes kleine Staͤdtgen, es laſſe ja ſeinen
Markt den Fremden frey, es ſey unſchuldig an demjenigen,
was das andre Staͤdtgen thue, und es ſey jederzeit zu allen
gegenſeitigen Gefaͤlligkeiten bereit.
Vorher und ehe jedes Staͤdtgen ſein gewiſſes feſtſtehendes
Steuerquantum hatte, wurden dergleichen Sachen nach all-
gemeinen Grundſaͤtzen behandelt; kein Ort konnte vor ſich al-
lein beſondre Steuren auf fremde Waaren anlegen, ſondern
dieſes that der Landesherr, welcher zufoͤrderſt erwog, ob er
im Ganzen dabey gewann oder verlohr, und dann ſeine Maaß-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/501>, abgerufen am 22.11.2024.
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