Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.bey einer Oßnabrück. Landesordnung. ganze Kirchspiel, um die Leute zu versammlen, erschallenlassen kann; warum sollen denn die einzelnen Hausleute zu diesen Anstalten gezogen; warum sollen sie mit der Auf- sicht der Feuergeräthschaften belastet, warum sollen sie be- strafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter nichts zu sagen hat, nicht alle Feuergeräthe in richtiger Ord- nung sind? Und wie ist es 6) billig, daß die Unkosten aus der Mark, worinn oft die Dorfgesessene nicht einmal intereßiret sind, genom- men werden? Können endlich 9) Beamte ermessen, ob es am diensamsten sey, die Kosten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh- men? Wenn der Holzgrafe mit seinen Markgenossen es nicht dienlich findet, die Mark damit zu beschweren: so bleibt den Beamten in hiesigem Stifte keine andere Ermäßigung oder Anordnung übrig, als das Kirchspiel zur Anschaffung der Feuersprützen aus der Kirchspiels oder Bauerrechnung an- zuhalten. Alles dieses ist so klar, so gewiß und so unwi- derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verspreche, der mir mit gesunder Vernunft ein Wort darauf antworten kann. Ich bin ... XLIII. Antwort. Nur geschwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das zu Mös. patr. Phant. III. Th. L
bey einer Oßnabruͤck. Landesordnung. ganze Kirchſpiel, um die Leute zu verſammlen, erſchallenlaſſen kann; warum ſollen denn die einzelnen Hausleute zu dieſen Anſtalten gezogen; warum ſollen ſie mit der Auf- ſicht der Feuergeraͤthſchaften belaſtet, warum ſollen ſie be- ſtrafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter nichts zu ſagen hat, nicht alle Feuergeraͤthe in richtiger Ord- nung ſind? Und wie iſt es 6) billig, daß die Unkoſten aus der Mark, worinn oft die Dorfgeſeſſene nicht einmal intereßiret ſind, genom- men werden? Koͤnnen endlich 9) Beamte ermeſſen, ob es am dienſamſten ſey, die Koſten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh- men? Wenn der Holzgrafe mit ſeinen Markgenoſſen es nicht dienlich findet, die Mark damit zu beſchweren: ſo bleibt den Beamten in hieſigem Stifte keine andere Ermaͤßigung oder Anordnung uͤbrig, als das Kirchſpiel zur Anſchaffung der Feuerſpruͤtzen aus der Kirchſpiels oder Bauerrechnung an- zuhalten. Alles dieſes iſt ſo klar, ſo gewiß und ſo unwi- derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verſpreche, der mir mit geſunder Vernunft ein Wort darauf antworten kann. Ich bin … XLIII. Antwort. Nur geſchwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das zu Moͤſ. patr. Phant. III. Th. L
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bey einer Oßnabruͤck. Landesordnung.
ganze Kirchſpiel, um die Leute zu verſammlen, erſchallen
laſſen kann; warum ſollen denn die einzelnen Hausleute
zu dieſen Anſtalten gezogen; warum ſollen ſie mit der Auf-
ſicht der Feuergeraͤthſchaften belaſtet, warum ſollen ſie be-
ſtrafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter
nichts zu ſagen hat, nicht alle Feuergeraͤthe in richtiger Ord-
nung ſind? Und wie iſt es
6) billig, daß die Unkoſten aus der Mark, worinn
oft die Dorfgeſeſſene nicht einmal intereßiret ſind, genom-
men werden? Koͤnnen endlich
9) Beamte ermeſſen, ob es am dienſamſten ſey, die
Koſten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh-
men? Wenn der Holzgrafe mit ſeinen Markgenoſſen es nicht
dienlich findet, die Mark damit zu beſchweren: ſo bleibt den
Beamten in hieſigem Stifte keine andere Ermaͤßigung oder
Anordnung uͤbrig, als das Kirchſpiel zur Anſchaffung der
Feuerſpruͤtzen aus der Kirchſpiels oder Bauerrechnung an-
zuhalten. Alles dieſes iſt ſo klar, ſo gewiß und ſo unwi-
derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verſpreche,
der mir mit geſunder Vernunft ein Wort darauf antworten
kann. Ich bin …
XLIII.
Antwort.
Nur geſchwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das
Publicum wird mir ſolche gewiß zuerkennen. Ha-
ben Sie denn nicht ihre Kirche, ihre Pfarr- und Schulhaͤu-
ſer im Dorfe? Liegt nicht auch mehrentheils das Vogtey-
Haus darin? Und iſt das ganze Kirchſpiel nicht ſchuldig,
wenn dieſe abbrennen, zu deren Wiederaufbauung zu Huͤlfe
zu
Moͤſ. patr. Phant. III. Th. L
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