Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Nichts ist schädlicher zwanzigen verzehren. Er nimmt tausend Thaler auf, undverspricht solche nach einer halbjährigen Löse zu bezahlen, ein Versprechen, daß er der Natur nach nicht anders hal- ten kann, als unter der mißlichen Bedingung, wenn ein andrer so thöricht ist, ihm solche wieder vorzustrecken. Der Richter, welcher die Unmöglichkeit und Eitelkeit dieses Ver- sprechens einsehen sollte, treibet ihn dem ungeachtet zur Be- zahlung, und man nennet dieses eine gesetzmäßige Gerech- tigkeit, ohne auch nur einmal eine Ahndung zu haben, daß es eine offenbare Grausamkeit sey; und daß man Unmög- lichkeiten fordere, wenn man von einem Landbesitzer mehr erwartet als was er am Ende des Jahrs überschüßig hat. Kann nun der Schuldner nicht bezahlen, so pfändet ihn der Richter auf die tausend Thaler, so lange er ein Pfand im Hause hat; und dabey soll der Mann dem Staate von seinem Hofe dienen, und -- vermuthlich mit seinen Nä- geln -- den Acker bestellen. Wenn die Sache irgend wie- der in ein gutes Gleise gebracht werden soll: so muß entwe- der das Geld ganz verbannet, oder der Ueberschuß eines verschuldeten Hofes ein vor allemal festgestellet, und keine Pfändung weiter als auf den Ueberschuß geduldet werden. Ich mag das Gewäsche nicht länger hören, rief hier hal-
Nichts iſt ſchaͤdlicher zwanzigen verzehren. Er nimmt tauſend Thaler auf, undverſpricht ſolche nach einer halbjaͤhrigen Loͤſe zu bezahlen, ein Verſprechen, daß er der Natur nach nicht anders hal- ten kann, als unter der mißlichen Bedingung, wenn ein andrer ſo thoͤricht iſt, ihm ſolche wieder vorzuſtrecken. Der Richter, welcher die Unmoͤglichkeit und Eitelkeit dieſes Ver- ſprechens einſehen ſollte, treibet ihn dem ungeachtet zur Be- zahlung, und man nennet dieſes eine geſetzmaͤßige Gerech- tigkeit, ohne auch nur einmal eine Ahndung zu haben, daß es eine offenbare Grauſamkeit ſey; und daß man Unmoͤg- lichkeiten fordere, wenn man von einem Landbeſitzer mehr erwartet als was er am Ende des Jahrs uͤberſchuͤßig hat. Kann nun der Schuldner nicht bezahlen, ſo pfaͤndet ihn der Richter auf die tauſend Thaler, ſo lange er ein Pfand im Hauſe hat; und dabey ſoll der Mann dem Staate von ſeinem Hofe dienen, und — vermuthlich mit ſeinen Naͤ- geln — den Acker beſtellen. Wenn die Sache irgend wie- der in ein gutes Gleiſe gebracht werden ſoll: ſo muß entwe- der das Geld ganz verbannet, oder der Ueberſchuß eines verſchuldeten Hofes ein vor allemal feſtgeſtellet, und keine Pfaͤndung weiter als auf den Ueberſchuß geduldet werden. Ich mag das Gewaͤſche nicht laͤnger hoͤren, rief hier hal-
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Nichts iſt ſchaͤdlicher
zwanzigen verzehren. Er nimmt tauſend Thaler auf, und
verſpricht ſolche nach einer halbjaͤhrigen Loͤſe zu bezahlen,
ein Verſprechen, daß er der Natur nach nicht anders hal-
ten kann, als unter der mißlichen Bedingung, wenn ein
andrer ſo thoͤricht iſt, ihm ſolche wieder vorzuſtrecken. Der
Richter, welcher die Unmoͤglichkeit und Eitelkeit dieſes Ver-
ſprechens einſehen ſollte, treibet ihn dem ungeachtet zur Be-
zahlung, und man nennet dieſes eine geſetzmaͤßige Gerech-
tigkeit, ohne auch nur einmal eine Ahndung zu haben, daß
es eine offenbare Grauſamkeit ſey; und daß man Unmoͤg-
lichkeiten fordere, wenn man von einem Landbeſitzer mehr
erwartet als was er am Ende des Jahrs uͤberſchuͤßig hat.
Kann nun der Schuldner nicht bezahlen, ſo pfaͤndet ihn
der Richter auf die tauſend Thaler, ſo lange er ein Pfand
im Hauſe hat; und dabey ſoll der Mann dem Staate von
ſeinem Hofe dienen, und — vermuthlich mit ſeinen Naͤ-
geln — den Acker beſtellen. Wenn die Sache irgend wie-
der in ein gutes Gleiſe gebracht werden ſoll: ſo muß entwe-
der das Geld ganz verbannet, oder der Ueberſchuß eines
verſchuldeten Hofes ein vor allemal feſtgeſtellet, und keine
Pfaͤndung weiter als auf den Ueberſchuß geduldet werden.
Ich mag das Gewaͤſche nicht laͤnger hoͤren, rief hier
der Officier. Kurz, der ganze Fehler liegt an dem Man-
gel der Kriegeszucht. Anſtatt Vieh und Pferde zu pfaͤnden,
ſollte man die ſchlechten Haushalter beſonders aber die Saͤu-
fer und Zaͤnker fleißig durch die Gaſſen laufen laſſen. Bey
meiner Ehre, ſie ſollten mir anders werden, oder vom Hofe
herunter. Ich habe in einem alten Buche geleſen, daß
vordem jedes Kirchſpiel unter einem eignen Oberſten oder
Landeshauptmann geſtanden, der ſeine untergebene Hoͤfe
und Leute alle Woche viſitirt, und uͤber die ſchlechten Wir-
the ſofort mit Zuziehung einiger Achtsleute Standrecht ge-
hal-
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