Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.als die Ausheurung der Bauerhöfe. halten. Geschähe dieses wieder: so sollte das Ding sichbald ändern. Aber so heißt es nichts, daß der Schuldner jährlich nicht weiter als auf seinen Ueberschuß gepfändet werden soll. Gesetzt, er hält den Termin nicht, er bezahlt auch nicht was verglichen, und der Ueberschuß reicht nicht zu den Kosten: so wird ihm doch der Richter, wenn der Credit noch irgend auf eine Weise erhalten werden soll, in Ermanglung andrer Sachen, Pferde und Kühe nehmen müs- sen; oder er wird eine weitläuftige Untersuchung anstellen; ob der Schuldner mit oder ohne sein Verschulden von neuem ausser Stand gerathen sey zu bezahlen? Und dann kommen die Rechtsgelehrten zur Nebenthür wieder herein, wann ihr sie durch die grosse ausgewiesen. Kurz, der Edelmann zieht sein Gehalt von der gemeinen Masse des Staats da- für, daß er die Controlle über die Wirthschaft der Gemei- nen führen sollte; diesen sollte man an seine Pflicht erin- nern, und die aus der Compagnie verstreuten Höfe, wo- von jetzt ein jeder seinen eignen Capitain oder Gutsherrn hat, bey hunderten und hunderten wiederum unter eine Aufsicht bringen, und das Zerstreuen solcher Compagnie- höfe fürs künftige bey Verlust der Landhauptmannschaft verbieten, so wie es würklich in den Reichsgesetzen, nach der Meynung unsers Auditeurs schon vor fünfhundert Jah- ren verboten gewesen. Bey einer solchen Compagnie wäre dann anstatt des Richters blos ein Landauditeur, der das Protocoll führte, und weiter kein Gelehrter. Ich denke, das beste ist, wir setzen einen Preis von hun- Was
als die Ausheurung der Bauerhoͤfe. halten. Geſchaͤhe dieſes wieder: ſo ſollte das Ding ſichbald aͤndern. Aber ſo heißt es nichts, daß der Schuldner jaͤhrlich nicht weiter als auf ſeinen Ueberſchuß gepfaͤndet werden ſoll. Geſetzt, er haͤlt den Termin nicht, er bezahlt auch nicht was verglichen, und der Ueberſchuß reicht nicht zu den Koſten: ſo wird ihm doch der Richter, wenn der Credit noch irgend auf eine Weiſe erhalten werden ſoll, in Ermanglung andrer Sachen, Pferde und Kuͤhe nehmen muͤſ- ſen; oder er wird eine weitlaͤuftige Unterſuchung anſtellen; ob der Schuldner mit oder ohne ſein Verſchulden von neuem auſſer Stand gerathen ſey zu bezahlen? Und dann kommen die Rechtsgelehrten zur Nebenthuͤr wieder herein, wann ihr ſie durch die groſſe ausgewieſen. Kurz, der Edelmann zieht ſein Gehalt von der gemeinen Maſſe des Staats da- fuͤr, daß er die Controlle uͤber die Wirthſchaft der Gemei- nen fuͤhren ſollte; dieſen ſollte man an ſeine Pflicht erin- nern, und die aus der Compagnie verſtreuten Hoͤfe, wo- von jetzt ein jeder ſeinen eignen Capitain oder Gutsherrn hat, bey hunderten und hunderten wiederum unter eine Aufſicht bringen, und das Zerſtreuen ſolcher Compagnie- hoͤfe fuͤrs kuͤnftige bey Verluſt der Landhauptmannſchaft verbieten, ſo wie es wuͤrklich in den Reichsgeſetzen, nach der Meynung unſers Auditeurs ſchon vor fuͤnfhundert Jah- ren verboten geweſen. Bey einer ſolchen Compagnie waͤre dann anſtatt des Richters blos ein Landauditeur, der das Protocoll fuͤhrte, und weiter kein Gelehrter. Ich denke, das beſte iſt, wir ſetzen einen Preis von hun- Was
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als die Ausheurung der Bauerhoͤfe.
halten. Geſchaͤhe dieſes wieder: ſo ſollte das Ding ſich
bald aͤndern. Aber ſo heißt es nichts, daß der Schuldner
jaͤhrlich nicht weiter als auf ſeinen Ueberſchuß gepfaͤndet
werden ſoll. Geſetzt, er haͤlt den Termin nicht, er bezahlt
auch nicht was verglichen, und der Ueberſchuß reicht nicht
zu den Koſten: ſo wird ihm doch der Richter, wenn der
Credit noch irgend auf eine Weiſe erhalten werden ſoll, in
Ermanglung andrer Sachen, Pferde und Kuͤhe nehmen muͤſ-
ſen; oder er wird eine weitlaͤuftige Unterſuchung anſtellen;
ob der Schuldner mit oder ohne ſein Verſchulden von neuem
auſſer Stand gerathen ſey zu bezahlen? Und dann kommen
die Rechtsgelehrten zur Nebenthuͤr wieder herein, wann
ihr ſie durch die groſſe ausgewieſen. Kurz, der Edelmann
zieht ſein Gehalt von der gemeinen Maſſe des Staats da-
fuͤr, daß er die Controlle uͤber die Wirthſchaft der Gemei-
nen fuͤhren ſollte; dieſen ſollte man an ſeine Pflicht erin-
nern, und die aus der Compagnie verſtreuten Hoͤfe, wo-
von jetzt ein jeder ſeinen eignen Capitain oder Gutsherrn
hat, bey hunderten und hunderten wiederum unter eine
Aufſicht bringen, und das Zerſtreuen ſolcher Compagnie-
hoͤfe fuͤrs kuͤnftige bey Verluſt der Landhauptmannſchaft
verbieten, ſo wie es wuͤrklich in den Reichsgeſetzen, nach
der Meynung unſers Auditeurs ſchon vor fuͤnfhundert Jah-
ren verboten geweſen. Bey einer ſolchen Compagnie waͤre
dann anſtatt des Richters blos ein Landauditeur, der das
Protocoll fuͤhrte, und weiter kein Gelehrter.
Ich denke, das beſte iſt, wir ſetzen einen Preis von hun-
dert Dukaten auf die Beantwortung der Frage:
Welches die beſte Art des Colonats ſey?
verſetzte ein andrer, der bis dahin in aller Stille den uͤbrigen
zugehoͤret hatte, und fuͤgen derſelben allenfalls noch die
zweyte Frage bey:
Was
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