Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite

Ueber die Adelsprobe in Deutschland.
herrn in der Nationalversammlung vertreten worden;
und haben darin eben so wenig für eine eigne Landactie
stimmen können, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs-
tage, für eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho-
heit beschlossene Reichsactie, wenn sie auch gleich Reichs-
Freyherren heißen.

Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter-
schaften, auch dieses erfodert werden will, daß einer aus
der Reichsritterschaft seyn solle, der darin aufgenommen
werden wolle: ist nicht allein an sich ungegründet, son-
dern auch allen Reichsfürsten schimpflich. Man erinnert
sich noch, was es für Bewegungen setzte, als im Jahr
1737, die Kayserlichen Officiere den Reichsfürstlichen von
gleichem Range, ohne Unterschied des Dienstalters, vor-
gehen wollten; und wie geschwind der Prinz Eugen von
dieser Foderung abstand, als ein gewisser großer Reichs-
fürst seine Truppen darüber von der Reichsarmee am
Rheine zurückziehen wollte.

Jene Foderung der Reichsdienstleute ist nun gerade
eben dieselbe, welche die kayserlichen Officiere machten;
und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier-
oben schon angeführten Grunde, wo der Kays. Lothar
erklärt, daß die Dienstleute des Abts zu Wildeshausen
einerley Rang mit den seinigen und des Herzogs Ma-
gnus
Dienstleuten hätten. Zwischen kayserl. und fürstl.
Dienstleuten, oder welches einerley ist, zwischen der mit-
telbaren und unmittelbaren Reichsritterschaft, ist also
von den ältesten Zeiten her kein Unterschied gewesen;
und er läßt sich auch nicht denken, ohne den fürstlichen
Heerschild um einen Grad zu erniedrigen.

Uebrigens versteht es sich von selbst, daß einer, der
sich als ein deutscher Edelmann darstellen, und zu den

damit

Ueber die Adelsprobe in Deutſchland.
herrn in der Nationalverſammlung vertreten worden;
und haben darin eben ſo wenig fuͤr eine eigne Landactie
ſtimmen koͤnnen, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs-
tage, fuͤr eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho-
heit beſchloſſene Reichsactie, wenn ſie auch gleich Reichs-
Freyherren heißen.

Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter-
ſchaften, auch dieſes erfodert werden will, daß einer aus
der Reichsritterſchaft ſeyn ſolle, der darin aufgenommen
werden wolle: iſt nicht allein an ſich ungegruͤndet, ſon-
dern auch allen Reichsfuͤrſten ſchimpflich. Man erinnert
ſich noch, was es fuͤr Bewegungen ſetzte, als im Jahr
1737, die Kayſerlichen Officiere den Reichsfuͤrſtlichen von
gleichem Range, ohne Unterſchied des Dienſtalters, vor-
gehen wollten; und wie geſchwind der Prinz Eugen von
dieſer Foderung abſtand, als ein gewiſſer großer Reichs-
fuͤrſt ſeine Truppen daruͤber von der Reichsarmee am
Rheine zuruͤckziehen wollte.

Jene Foderung der Reichsdienſtleute iſt nun gerade
eben dieſelbe, welche die kayſerlichen Officiere machten;
und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier-
oben ſchon angefuͤhrten Grunde, wo der Kayſ. Lothar
erklaͤrt, daß die Dienſtleute des Abts zu Wildeshauſen
einerley Rang mit den ſeinigen und des Herzogs Ma-
gnus
Dienſtleuten haͤtten. Zwiſchen kayſerl. und fuͤrſtl.
Dienſtleuten, oder welches einerley iſt, zwiſchen der mit-
telbaren und unmittelbaren Reichsritterſchaft, iſt alſo
von den aͤlteſten Zeiten her kein Unterſchied geweſen;
und er laͤßt ſich auch nicht denken, ohne den fuͤrſtlichen
Heerſchild um einen Grad zu erniedrigen.

Uebrigens verſteht es ſich von ſelbſt, daß einer, der
ſich als ein deutſcher Edelmann darſtellen, und zu den

damit
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0297" n="285"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Ueber die Adelsprobe in Deut&#x017F;chland.</hi></fw><lb/>
herrn in der Nationalver&#x017F;ammlung vertreten worden;<lb/>
und haben darin eben &#x017F;o wenig fu&#x0364;r eine eigne Landactie<lb/>
&#x017F;timmen ko&#x0364;nnen, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs-<lb/>
tage, fu&#x0364;r eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho-<lb/>
heit be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;ene Reichsactie, wenn &#x017F;ie auch gleich Reichs-<lb/>
Freyherren heißen.</p><lb/>
          <p>Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter-<lb/>
&#x017F;chaften, auch die&#x017F;es erfodert werden will, daß einer aus<lb/>
der Reichsritter&#x017F;chaft &#x017F;eyn &#x017F;olle, der darin aufgenommen<lb/>
werden wolle: i&#x017F;t nicht allein an &#x017F;ich ungegru&#x0364;ndet, &#x017F;on-<lb/>
dern auch allen Reichsfu&#x0364;r&#x017F;ten &#x017F;chimpflich. Man erinnert<lb/>
&#x017F;ich noch, was es fu&#x0364;r Bewegungen &#x017F;etzte, als im Jahr<lb/>
1737, die Kay&#x017F;erlichen Officiere den Reichsfu&#x0364;r&#x017F;tlichen von<lb/>
gleichem Range, ohne Unter&#x017F;chied des Dien&#x017F;talters, vor-<lb/>
gehen wollten; und wie ge&#x017F;chwind der Prinz Eugen von<lb/>
die&#x017F;er Foderung ab&#x017F;tand, als ein gewi&#x017F;&#x017F;er großer Reichs-<lb/>
fu&#x0364;r&#x017F;t &#x017F;eine Truppen daru&#x0364;ber von der Reichsarmee am<lb/>
Rheine zuru&#x0364;ckziehen wollte.</p><lb/>
          <p>Jene Foderung der Reichsdien&#x017F;tleute i&#x017F;t nun gerade<lb/>
eben die&#x017F;elbe, welche die kay&#x017F;erlichen Officiere machten;<lb/>
und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier-<lb/>
oben &#x017F;chon angefu&#x0364;hrten Grunde, wo der Kay&#x017F;. Lothar<lb/>
erkla&#x0364;rt, daß die Dien&#x017F;tleute des Abts zu <hi rendition="#fr">Wildeshau&#x017F;en</hi><lb/>
einerley Rang mit den &#x017F;einigen und des Herzogs <hi rendition="#fr">Ma-<lb/>
gnus</hi> Dien&#x017F;tleuten ha&#x0364;tten. Zwi&#x017F;chen kay&#x017F;erl. und fu&#x0364;r&#x017F;tl.<lb/>
Dien&#x017F;tleuten, oder welches einerley i&#x017F;t, zwi&#x017F;chen der mit-<lb/>
telbaren und unmittelbaren Reichsritter&#x017F;chaft, i&#x017F;t al&#x017F;o<lb/>
von den a&#x0364;lte&#x017F;ten Zeiten her kein Unter&#x017F;chied gewe&#x017F;en;<lb/>
und er la&#x0364;ßt &#x017F;ich auch nicht denken, ohne den fu&#x0364;r&#x017F;tlichen<lb/>
Heer&#x017F;child um einen Grad zu erniedrigen.</p><lb/>
          <p>Uebrigens ver&#x017F;teht es &#x017F;ich von &#x017F;elb&#x017F;t, daß einer, der<lb/>
&#x017F;ich als ein deut&#x017F;cher Edelmann dar&#x017F;tellen, und zu den<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">damit</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[285/0297] Ueber die Adelsprobe in Deutſchland. herrn in der Nationalverſammlung vertreten worden; und haben darin eben ſo wenig fuͤr eine eigne Landactie ſtimmen koͤnnen, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs- tage, fuͤr eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho- heit beſchloſſene Reichsactie, wenn ſie auch gleich Reichs- Freyherren heißen. Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter- ſchaften, auch dieſes erfodert werden will, daß einer aus der Reichsritterſchaft ſeyn ſolle, der darin aufgenommen werden wolle: iſt nicht allein an ſich ungegruͤndet, ſon- dern auch allen Reichsfuͤrſten ſchimpflich. Man erinnert ſich noch, was es fuͤr Bewegungen ſetzte, als im Jahr 1737, die Kayſerlichen Officiere den Reichsfuͤrſtlichen von gleichem Range, ohne Unterſchied des Dienſtalters, vor- gehen wollten; und wie geſchwind der Prinz Eugen von dieſer Foderung abſtand, als ein gewiſſer großer Reichs- fuͤrſt ſeine Truppen daruͤber von der Reichsarmee am Rheine zuruͤckziehen wollte. Jene Foderung der Reichsdienſtleute iſt nun gerade eben dieſelbe, welche die kayſerlichen Officiere machten; und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier- oben ſchon angefuͤhrten Grunde, wo der Kayſ. Lothar erklaͤrt, daß die Dienſtleute des Abts zu Wildeshauſen einerley Rang mit den ſeinigen und des Herzogs Ma- gnus Dienſtleuten haͤtten. Zwiſchen kayſerl. und fuͤrſtl. Dienſtleuten, oder welches einerley iſt, zwiſchen der mit- telbaren und unmittelbaren Reichsritterſchaft, iſt alſo von den aͤlteſten Zeiten her kein Unterſchied geweſen; und er laͤßt ſich auch nicht denken, ohne den fuͤrſtlichen Heerſchild um einen Grad zu erniedrigen. Uebrigens verſteht es ſich von ſelbſt, daß einer, der ſich als ein deutſcher Edelmann darſtellen, und zu den damit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/297
Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/297>, abgerufen am 21.11.2024.