Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.1830. -- Zachariä, Vierzig Bücher, Bd. IV., S. 20 fg. -- Wipper- mann, Beiträge zum Staatsrechte, S. 119 fg. 6) Beispiele von Gesetzen, welche physische Unmöglichkeiten anordnen, sind nicht so ganz selten. So die Feststellung eines beständigen Gold- und Silberwerthes; die Anordnung einer unveränderlichen Leistung an Naturalien u. dgl. 7) Dieß ist die berüchtigte Frage über den bloß verfassungsmäßigen Gehorsam, oder, auf einen einzelnen besonders wichtigen Fall bezogen, die Frage: ob der Richter ein verfassungswilliges, übrigens formell untadehaftes Gesetz oder eine gesetzwidrige Verordnung anzuwenden habe? Eine aus- führliche Erörterung über den Gegenstand sowie über die, sehr zahlreiche, Literatur in Betreff desselben s. in meiner Geschichte und Literatur der St.-W., Bd. I, S. 320 fg. 8) Nur die Gewöhnung an das täglich vor Augen Liegende, wie immer es sei, macht es begreiflich, daß uns der entsetzliche Unsinn nicht auffällt, welcher in der Anwendung von Gesetzbüchern in fremden und sogar ausgestorbenen Sprachen liegt, also in einer Ordnung des täglichen Lebens, welche der Menge der Bürger völlig unverständlich und unzugänglich ist, obgleich sie nach deren Satzungen leben müssen. 9) Literatur über die Gesetzgebung als Wissenschaft und als Kunst: Iselin, J., Versuch ü. d. Gesetzgebung. Zürich, 1759. -- Filangieri, Scienza della legislazione, Buch I. -- Zachariä, K. S., Die Wissen- schaft der Gesetzgebung. Lpz., 1806. -- Ders., Vierzig Bücher vom St., Bd. IV, S. 1 fg. -- Bentham, J., Influence of time and place in matters of legislation; Nomography; Essay on the promulgation of laws; Papers rel. to Codification. (Vgl. meine Geschichte u. Literatur der Staatsw., Bd. III, S. 610 fg.) -- Mundell, A., Philosophy of legislation. Lond., 1834. -- Gerstäcker, F., Systematische Darstellung der Gesetzgebungskunst. I--IV. Lpz., 1837. -- Kitka, J., Ueber das Ver- fahren bei Abfassung der Gesetzbücher. Brünn, 1838. -- Morgenstern, Mensch, Volksleben und Staat. Bd. I, S. 284 fg. -- Bluntschli, Allg. Staatsrecht, 2. Aufl., Bd, I, S. 476 fg. -- Mein Artikel "Gesetz" in Bluntschli's Staatslexikon. Bd. IV. Außerdem enthalten die Schriften über das parlamentarische Verfahren, also von Jefferson, May, Cushing, sehr nützliche Beispiele und Winke, wenigstens über Ein Stadium der Gesetz- gebung in einem Staate mit Volksvertretung. 10) Hoffentlich wird eine Zeit kommen, welche es ganz unbegreiflich finden wird, wie man jemals Gesetze machen konnte ohne große statistische Vorarbeiten, ohne parlamentarische Enqueten, ohne Anhören, wohl gar gegen den Rath, von Sachverständigen; also ohne irgend eine sichere Kenntniß der Thatsachen und der Bedürfnisse. Itzt freilich werden noch genug Gesetze ohne solche Vorbereitung gemacht; sie sind aber auch darnach. 1830. — Zachariä, Vierzig Bücher, Bd. IV., S. 20 fg. — Wipper- mann, Beiträge zum Staatsrechte, S. 119 fg. 6) Beiſpiele von Geſetzen, welche phyſiſche Unmöglichkeiten anordnen, ſind nicht ſo ganz ſelten. So die Feſtſtellung eines beſtändigen Gold- und Silberwerthes; die Anordnung einer unveränderlichen Leiſtung an Naturalien u. dgl. 7) Dieß iſt die berüchtigte Frage über den bloß verfaſſungsmäßigen Gehorſam, oder, auf einen einzelnen beſonders wichtigen Fall bezogen, die Frage: ob der Richter ein verfaſſungswilliges, übrigens formell untadehaftes Geſetz oder eine geſetzwidrige Verordnung anzuwenden habe? Eine aus- führliche Erörterung über den Gegenſtand ſowie über die, ſehr zahlreiche, Literatur in Betreff deſſelben ſ. in meiner Geſchichte und Literatur der St.-W., Bd. I, S. 320 fg. 8) Nur die Gewöhnung an das täglich vor Augen Liegende, wie immer es ſei, macht es begreiflich, daß uns der entſetzliche Unſinn nicht auffällt, welcher in der Anwendung von Geſetzbüchern in fremden und ſogar ausgeſtorbenen Sprachen liegt, alſo in einer Ordnung des täglichen Lebens, welche der Menge der Bürger völlig unverſtändlich und unzugänglich iſt, obgleich ſie nach deren Satzungen leben müſſen. 9) Literatur über die Geſetzgebung als Wiſſenſchaft und als Kunſt: Iſelin, J., Verſuch ü. d. Geſetzgebung. Zürich, 1759. — Filangieri, Scienza della legislazione, Buch I. — Zachariä, K. S., Die Wiſſen- ſchaft der Geſetzgebung. Lpz., 1806. — Derſ., Vierzig Bücher vom St., Bd. IV, S. 1 fg. — Bentham, J., Influence of time and place in matters of legislation; Nomography; Essay on the promulgation of laws; Papers rel. to Codification. (Vgl. meine Geſchichte u. Literatur der Staatsw., Bd. III, S. 610 fg.) — Mundell, A., Philosophy of legislation. Lond., 1834. — Gerſtäcker, F., Syſtematiſche Darſtellung der Geſetzgebungskunſt. I—IV. Lpz., 1837. — Kitka, J., Ueber das Ver- fahren bei Abfaſſung der Geſetzbücher. Brünn, 1838. — Morgenſtern, Menſch, Volksleben und Staat. Bd. I, S. 284 fg. — Bluntſchli, Allg. Staatsrecht, 2. Aufl., Bd, I, S. 476 fg. — Mein Artikel „Geſetz“ in Bluntſchli’s Staatslexikon. Bd. IV. Außerdem enthalten die Schriften über das parlamentariſche Verfahren, alſo von Jefferſon, May, Cuſhing, ſehr nützliche Beiſpiele und Winke, wenigſtens über Ein Stadium der Geſetz- gebung in einem Staate mit Volksvertretung. 10) Hoffentlich wird eine Zeit kommen, welche es ganz unbegreiflich finden wird, wie man jemals Geſetze machen konnte ohne große ſtatiſtiſche Vorarbeiten, ohne parlamentariſche Enqueten, ohne Anhören, wohl gar gegen den Rath, von Sachverſtändigen; alſo ohne irgend eine ſichere Kenntniß der Thatſachen und der Bedürfniſſe. Itzt freilich werden noch genug Geſetze ohne ſolche Vorbereitung gemacht; ſie ſind aber auch darnach. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <note place="end" n="5)"><pb facs="#f0163" n="149"/> 1830. — <hi rendition="#g">Zachariä</hi>, Vierzig Bücher, Bd. <hi rendition="#aq">IV.,</hi> S. 20 fg. — <hi rendition="#g">Wipper-<lb/> mann</hi>, Beiträge zum Staatsrechte, S. 119 fg.</note><lb/> <note place="end" n="6)">Beiſpiele von Geſetzen, welche phyſiſche Unmöglichkeiten anordnen,<lb/> ſind nicht ſo ganz ſelten. So die Feſtſtellung eines beſtändigen Gold- und<lb/> Silberwerthes; die Anordnung einer unveränderlichen Leiſtung an Naturalien<lb/> u. dgl.</note><lb/> <note place="end" n="7)">Dieß iſt die berüchtigte Frage über den bloß verfaſſungsmäßigen<lb/> Gehorſam, oder, auf einen einzelnen beſonders wichtigen Fall bezogen, die<lb/> Frage: ob der Richter ein verfaſſungswilliges, übrigens formell untadehaftes<lb/> Geſetz oder eine geſetzwidrige Verordnung anzuwenden habe? 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⁵⁾ 1830. — Zachariä, Vierzig Bücher, Bd. IV., S. 20 fg. — Wipper-
mann, Beiträge zum Staatsrechte, S. 119 fg.
⁶⁾ Beiſpiele von Geſetzen, welche phyſiſche Unmöglichkeiten anordnen,
ſind nicht ſo ganz ſelten. So die Feſtſtellung eines beſtändigen Gold- und
Silberwerthes; die Anordnung einer unveränderlichen Leiſtung an Naturalien
u. dgl.
⁷⁾ Dieß iſt die berüchtigte Frage über den bloß verfaſſungsmäßigen
Gehorſam, oder, auf einen einzelnen beſonders wichtigen Fall bezogen, die
Frage: ob der Richter ein verfaſſungswilliges, übrigens formell untadehaftes
Geſetz oder eine geſetzwidrige Verordnung anzuwenden habe? Eine aus-
führliche Erörterung über den Gegenſtand ſowie über die, ſehr zahlreiche,
Literatur in Betreff deſſelben ſ. in meiner Geſchichte und Literatur der
St.-W., Bd. I, S. 320 fg.
⁸⁾ Nur die Gewöhnung an das täglich vor Augen Liegende, wie
immer es ſei, macht es begreiflich, daß uns der entſetzliche Unſinn nicht
auffällt, welcher in der Anwendung von Geſetzbüchern in fremden und ſogar
ausgeſtorbenen Sprachen liegt, alſo in einer Ordnung des täglichen Lebens,
welche der Menge der Bürger völlig unverſtändlich und unzugänglich iſt,
obgleich ſie nach deren Satzungen leben müſſen.
⁹⁾ Literatur über die Geſetzgebung als Wiſſenſchaft und als Kunſt:
Iſelin, J., Verſuch ü. d. Geſetzgebung. Zürich, 1759. — Filangieri,
Scienza della legislazione, Buch I. — Zachariä, K. S., Die Wiſſen-
ſchaft der Geſetzgebung. Lpz., 1806. — Derſ., Vierzig Bücher vom St.,
Bd. IV, S. 1 fg. — Bentham, J., Influence of time and place in
matters of legislation; Nomography; Essay on the promulgation of
laws; Papers rel. to Codification. (Vgl. meine Geſchichte u. Literatur
der Staatsw., Bd. III, S. 610 fg.) — Mundell, A., Philosophy of
legislation. Lond., 1834. — Gerſtäcker, F., Syſtematiſche Darſtellung
der Geſetzgebungskunſt. I—IV. Lpz., 1837. — Kitka, J., Ueber das Ver-
fahren bei Abfaſſung der Geſetzbücher. Brünn, 1838. — Morgenſtern,
Menſch, Volksleben und Staat. Bd. I, S. 284 fg. — Bluntſchli,
Allg. Staatsrecht, 2. Aufl., Bd, I, S. 476 fg. — Mein Artikel „Geſetz“
in Bluntſchli’s Staatslexikon. Bd. IV. Außerdem enthalten die Schriften
über das parlamentariſche Verfahren, alſo von Jefferſon, May, Cuſhing,
ſehr nützliche Beiſpiele und Winke, wenigſtens über Ein Stadium der Geſetz-
gebung in einem Staate mit Volksvertretung.
¹⁰⁾ Hoffentlich wird eine Zeit kommen, welche es ganz unbegreiflich
finden wird, wie man jemals Geſetze machen konnte ohne große ſtatiſtiſche
Vorarbeiten, ohne parlamentariſche Enqueten, ohne Anhören, wohl gar gegen
den Rath, von Sachverſtändigen; alſo ohne irgend eine ſichere Kenntniß der
Thatſachen und der Bedürfniſſe. Itzt freilich werden noch genug Geſetze
ohne ſolche Vorbereitung gemacht; ſie ſind aber auch darnach.
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