Aehnlichkeit mit einander haben, von jeder Richtung nur die hervorragendsten zu nennen.
Die Grundlage des gesammten philosophischen Völkerrechtes ist, wie bereits bemerkt, das Werk von Hugo Grotius: De jure belli et pacis libri tres, erste Ausgabe Paris, 1625. 4. Dasselbe hat so häufige Auflagen erhalten, als wohl irgend ein anderes neueres Buch; schon Ompteta zählt 45 Ausgaben der lateinischen Urschrift. Ebenso ist es in alle lebende Sprachen übersetzt; zuletzt noch, mit einem Commentar, 1855 von Whewell in Cambridge ins Englische 1).
Das völkerrechtliche System von Wolf bildet einen Theil seines großen Werkes über das philosophische Recht. Der aus- führliche Titel, welcher zu gleicher Zeit Bericht erstattet über die Richtung der Arbeit, lautet: Ch. de Wolf, Jus gentium, methodo scientifica pertractatum, in quo jus gentium naturale ab eo, quod voluntarii, pacticii et consuetudinarii est, accurate distinguitur. -- Die spätere Bearbeitung, welche das in jeder Beziehung, mit einziger Ausnahme der Form, weit bessere Grundwerk vollkommen verdrängt und eine, an sich kaum verdiente, Weltberühmtheit erlangt hat, führt den Titel: E. de Vattel, Droit des Gens, ou principes de la loi naturelle, appliques etc. Die erste Auflage erschien im Jahre 1778; seit der Zeit ist es sehr häufig neu heraus- gegeben und in die meisten lebenden Sprachen übersetzt worden, und noch immer geht in Europa und Amerika die weitere Ver- breitung fort. Vergl. hierüber meine Geschichte der St.-W. a. a. O., S. 386 u. fg.
Von der Kant'schen Schule möchten namentlich folgende Schriften zu nennen sein. Unter den Deutschen: Zachariä, K. S., Vierzig Bücher vom Staate, Bd. V; von den Italienern Baroli, P., Diritto naturale privato et publico. I--V. Crem., 1837; Tolomei, G., Corso di Diritto naturale.
Aehnlichkeit mit einander haben, von jeder Richtung nur die hervorragendſten zu nennen.
Die Grundlage des geſammten philoſophiſchen Völkerrechtes iſt, wie bereits bemerkt, das Werk von Hugo Grotius: De jure belli et pacis libri tres, erſte Ausgabe Paris, 1625. 4. Daſſelbe hat ſo häufige Auflagen erhalten, als wohl irgend ein anderes neueres Buch; ſchon Ompteta zählt 45 Ausgaben der lateiniſchen Urſchrift. Ebenſo iſt es in alle lebende Sprachen überſetzt; zuletzt noch, mit einem Commentar, 1855 von Whewell in Cambridge ins Engliſche 1).
Das völkerrechtliche Syſtem von Wolf bildet einen Theil ſeines großen Werkes über das philoſophiſche Recht. Der aus- führliche Titel, welcher zu gleicher Zeit Bericht erſtattet über die Richtung der Arbeit, lautet: Ch. de Wolf, Jus gentium, methodo scientifica pertractatum, in quo jus gentium naturale ab eo, quod voluntarii, pacticii et consuetudinarii est, accurate distinguitur. — Die ſpätere Bearbeitung, welche das in jeder Beziehung, mit einziger Ausnahme der Form, weit beſſere Grundwerk vollkommen verdrängt und eine, an ſich kaum verdiente, Weltberühmtheit erlangt hat, führt den Titel: E. de Vattel, Droit des Gens, ou principes de la loi naturelle, appliqués etc. Die erſte Auflage erſchien im Jahre 1778; ſeit der Zeit iſt es ſehr häufig neu heraus- gegeben und in die meiſten lebenden Sprachen überſetzt worden, und noch immer geht in Europa und Amerika die weitere Ver- breitung fort. Vergl. hierüber meine Geſchichte der St.-W. a. a. O., S. 386 u. fg.
Von der Kant’ſchen Schule möchten namentlich folgende Schriften zu nennen ſein. Unter den Deutſchen: Zachariä, K. S., Vierzig Bücher vom Staate, Bd. V; von den Italienern Baroli, P., Diritto naturale privato et publico. I—V. Crem., 1837; Tolomei, G., Corso di Diritto naturale.
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Aehnlichkeit mit einander haben, von jeder Richtung nur die
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Die Grundlage des geſammten philoſophiſchen Völkerrechtes
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De jure belli et pacis libri tres, erſte Ausgabe Paris,
1625. 4. Daſſelbe hat ſo häufige Auflagen erhalten, als wohl
irgend ein anderes neueres Buch; ſchon Ompteta zählt 45
Ausgaben der lateiniſchen Urſchrift. Ebenſo iſt es in alle
lebende Sprachen überſetzt; zuletzt noch, mit einem Commentar,
1855 von Whewell in Cambridge ins Engliſche 1).
Das völkerrechtliche Syſtem von Wolf bildet einen Theil
ſeines großen Werkes über das philoſophiſche Recht. Der aus-
führliche Titel, welcher zu gleicher Zeit Bericht erſtattet über
die Richtung der Arbeit, lautet: Ch. de Wolf, Jus gentium,
methodo scientifica pertractatum, in quo jus gentium
naturale ab eo, quod voluntarii, pacticii et consuetudinarii
est, accurate distinguitur. — Die ſpätere Bearbeitung,
welche das in jeder Beziehung, mit einziger Ausnahme der
Form, weit beſſere Grundwerk vollkommen verdrängt und eine,
an ſich kaum verdiente, Weltberühmtheit erlangt hat, führt den
Titel: E. de Vattel, Droit des Gens, ou principes de
la loi naturelle, appliqués etc. Die erſte Auflage erſchien
im Jahre 1778; ſeit der Zeit iſt es ſehr häufig neu heraus-
gegeben und in die meiſten lebenden Sprachen überſetzt worden,
und noch immer geht in Europa und Amerika die weitere Ver-
breitung fort. Vergl. hierüber meine Geſchichte der St.-W.
a. a. O., S. 386 u. fg.
Von der Kant’ſchen Schule möchten namentlich folgende
Schriften zu nennen ſein. Unter den Deutſchen: Zachariä,
K. S., Vierzig Bücher vom Staate, Bd. V; von den Italienern
Baroli, P., Diritto naturale privato et publico. I—V.
Crem., 1837; Tolomei, G., Corso di Diritto naturale.
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/428>, abgerufen am 24.11.2024.
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