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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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die Frage, welcherlei Waaren hierher zu rechnen seien? Wenn
nämlich auch kein Streit ist über die sogenannten unmittelbaren
Kriegsbedürfnisse, also Waffen aller Art, Pferde-Rüstungen,
Kriegsschiffe, Pferde, Pulver und Geschoß: so ist über die blos
mittelbaren Kriegsbedürfnisse, als da sind Schiffbaumaterialien,
Rohstoffe zur Verfertigung von Waffen und Pulver, Stein-
kohlen, endlich Lebensmittel, die Meinung verschieden; und
auch in dem neuesten Falle sind hier die Forderungen der Neu-
tralen keineswegs vollständig anerkannt worden.

Ebenfalls dem Grundsatze nach unzweifelhaft ist der Satz,
daß Neutrale einen blokirten Seehafen oder Küstenstrich
nicht besuchen dürfen. Allein großer Streit war lange darüber,
unter welchen Voraussetzungen eine Blokade vorhanden sei, und
es sind namentlich drei wesentlich verschiedene Grundsätze auf-
gestellt worden. Ein engster, allein allerdings jetzt allgemein
verlassener, Begriff der Blokade erkennt eine solche nur da an,
wo ein Schiff unmittelbar beim Einlaufen einer Beschießung
von Schiffen, welche vor dem Hafen liegen, oder von Strand-
batterieen aus zu bestehen hätte. Nach einer zweiten Aufstellung
ist eine Blokade schon dann vorhanden, wenn ein ansegelndes
Schiff offenbar Gefahr läuft, von kreuzenden Kriegsschiffen
angehalten zu werden. Am weitesten ging die von England
und Frankreich lange geübte Blokade auf dem Papier, d. h.
die von einer kriegführenden Macht ausgegangene Erklärung,
daß eine bestimmte friedliche Küste, möglicherweise das ganze
friedliche Land, im Blokadezustande sei, und zwar dieses ohne
Rücksicht darauf, ob thatsächlich eine entsprechende Seemacht
zur wirklichen Durchführung der Blokade vorhanden war oder
nicht. Es scheint jedoch nach den Vorgängen des letzten See-
krieges, daß sich auch die großen Seemächte zu der Einräumung
entschlossen haben, eine Blokade zwar durch Erklärung her-

die Frage, welcherlei Waaren hierher zu rechnen ſeien? Wenn
nämlich auch kein Streit iſt über die ſogenannten unmittelbaren
Kriegsbedürfniſſe, alſo Waffen aller Art, Pferde-Rüſtungen,
Kriegsſchiffe, Pferde, Pulver und Geſchoß: ſo iſt über die blos
mittelbaren Kriegsbedürfniſſe, als da ſind Schiffbaumaterialien,
Rohſtoffe zur Verfertigung von Waffen und Pulver, Stein-
kohlen, endlich Lebensmittel, die Meinung verſchieden; und
auch in dem neueſten Falle ſind hier die Forderungen der Neu-
tralen keineswegs vollſtändig anerkannt worden.

Ebenfalls dem Grundſatze nach unzweifelhaft iſt der Satz,
daß Neutrale einen blokirten Seehafen oder Küſtenſtrich
nicht beſuchen dürfen. Allein großer Streit war lange darüber,
unter welchen Vorausſetzungen eine Blokade vorhanden ſei, und
es ſind namentlich drei weſentlich verſchiedene Grundſätze auf-
geſtellt worden. Ein engſter, allein allerdings jetzt allgemein
verlaſſener, Begriff der Blokade erkennt eine ſolche nur da an,
wo ein Schiff unmittelbar beim Einlaufen einer Beſchießung
von Schiffen, welche vor dem Hafen liegen, oder von Strand-
batterieen aus zu beſtehen hätte. Nach einer zweiten Aufſtellung
iſt eine Blokade ſchon dann vorhanden, wenn ein anſegelndes
Schiff offenbar Gefahr läuft, von kreuzenden Kriegsſchiffen
angehalten zu werden. Am weiteſten ging die von England
und Frankreich lange geübte Blokade auf dem Papier, d. h.
die von einer kriegführenden Macht ausgegangene Erklärung,
daß eine beſtimmte friedliche Küſte, möglicherweiſe das ganze
friedliche Land, im Blokadezuſtande ſei, und zwar dieſes ohne
Rückſicht darauf, ob thatſächlich eine entſprechende Seemacht
zur wirklichen Durchführung der Blokade vorhanden war oder
nicht. Es ſcheint jedoch nach den Vorgängen des letzten See-
krieges, daß ſich auch die großen Seemächte zu der Einräumung
entſchloſſen haben, eine Blokade zwar durch Erklärung her-

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[495/0509] die Frage, welcherlei Waaren hierher zu rechnen ſeien? Wenn nämlich auch kein Streit iſt über die ſogenannten unmittelbaren Kriegsbedürfniſſe, alſo Waffen aller Art, Pferde-Rüſtungen, Kriegsſchiffe, Pferde, Pulver und Geſchoß: ſo iſt über die blos mittelbaren Kriegsbedürfniſſe, als da ſind Schiffbaumaterialien, Rohſtoffe zur Verfertigung von Waffen und Pulver, Stein- kohlen, endlich Lebensmittel, die Meinung verſchieden; und auch in dem neueſten Falle ſind hier die Forderungen der Neu- tralen keineswegs vollſtändig anerkannt worden. Ebenfalls dem Grundſatze nach unzweifelhaft iſt der Satz, daß Neutrale einen blokirten Seehafen oder Küſtenſtrich nicht beſuchen dürfen. Allein großer Streit war lange darüber, unter welchen Vorausſetzungen eine Blokade vorhanden ſei, und es ſind namentlich drei weſentlich verſchiedene Grundſätze auf- geſtellt worden. Ein engſter, allein allerdings jetzt allgemein verlaſſener, Begriff der Blokade erkennt eine ſolche nur da an, wo ein Schiff unmittelbar beim Einlaufen einer Beſchießung von Schiffen, welche vor dem Hafen liegen, oder von Strand- batterieen aus zu beſtehen hätte. Nach einer zweiten Aufſtellung iſt eine Blokade ſchon dann vorhanden, wenn ein anſegelndes Schiff offenbar Gefahr läuft, von kreuzenden Kriegsſchiffen angehalten zu werden. Am weiteſten ging die von England und Frankreich lange geübte Blokade auf dem Papier, d. h. die von einer kriegführenden Macht ausgegangene Erklärung, daß eine beſtimmte friedliche Küſte, möglicherweiſe das ganze friedliche Land, im Blokadezuſtande ſei, und zwar dieſes ohne Rückſicht darauf, ob thatſächlich eine entſprechende Seemacht zur wirklichen Durchführung der Blokade vorhanden war oder nicht. Es ſcheint jedoch nach den Vorgängen des letzten See- krieges, daß ſich auch die großen Seemächte zu der Einräumung entſchloſſen haben, eine Blokade zwar durch Erklärung her-

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 495. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/509>, abgerufen am 24.11.2024.