er im "Reste" geblieben ist. Diese Rechnungen aber sind von eigens dazu bestimmten zuverlässigen Behörden genau und in möglichst kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das strengste zu verfolgen, sei es bis zu deren Aufklärung und Wiederherstellung, sei es durch Ueberweisung der Schuldigen an die strafende Gerechtigkeit. Auch hier ist Nachsicht gegen ungetreue oder nachlässige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei- stungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt bezahlen müssen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
1) Das anerkannt beste Werk über die Finanzwissenschaft sind Rau's Grundsätze der Finanzwissenschaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet sich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über die einzelnen Fragen.
III.Aeußere Politik.
1. Sicherstellung des Staates.
§ 102. a. Durch eigene Waffenrüstung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für alle Staaten sein; und wenn es schon zu bedauern sein mag, daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel- baren Förderung menschlicher Lebenszwecke entzogen werden müssen, so kann doch nur die größte Kurzsichtigkeit oder eine thörichte Ueberspanntheit sie dem Staate verweigern wollen. Je höher vielmehr eine Gesittigung durch die Einrichtungen des Zusammenlebens gefördert ist, und je entschiedener man sie
er im „Reſte“ geblieben iſt. Dieſe Rechnungen aber ſind von eigens dazu beſtimmten zuverläſſigen Behörden genau und in möglichſt kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das ſtrengſte zu verfolgen, ſei es bis zu deren Aufklärung und Wiederherſtellung, ſei es durch Ueberweiſung der Schuldigen an die ſtrafende Gerechtigkeit. Auch hier iſt Nachſicht gegen ungetreue oder nachläſſige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei- ſtungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt bezahlen müſſen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
1) Das anerkannt beſte Werk über die Finanzwiſſenſchaft ſind Rau’s Grundſätze der Finanzwiſſenſchaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet ſich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über die einzelnen Fragen.
III.Aeußere Politik.
1. Sicherſtellung des Staates.
§ 102. a. Durch eigene Waffenrüſtung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für alle Staaten ſein; und wenn es ſchon zu bedauern ſein mag, daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel- baren Förderung menſchlicher Lebenszwecke entzogen werden müſſen, ſo kann doch nur die größte Kurzſichtigkeit oder eine thörichte Ueberſpanntheit ſie dem Staate verweigern wollen. Je höher vielmehr eine Geſittigung durch die Einrichtungen des Zuſammenlebens gefördert iſt, und je entſchiedener man ſie
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er im „Reſte“ geblieben iſt. Dieſe Rechnungen aber ſind von
eigens dazu beſtimmten zuverläſſigen Behörden genau und in
möglichſt kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das
ſtrengſte zu verfolgen, ſei es bis zu deren Aufklärung und
Wiederherſtellung, ſei es durch Ueberweiſung der Schuldigen
an die ſtrafende Gerechtigkeit. Auch hier iſt Nachſicht gegen
ungetreue oder nachläſſige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen
Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer
Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei-
ſtungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt
bezahlen müſſen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
¹⁾ Das anerkannt beſte Werk über die Finanzwiſſenſchaft ſind Rau’s
Grundſätze der Finanzwiſſenſchaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet
ſich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über
die einzelnen Fragen.
III. Aeußere Politik.
1. Sicherſtellung des Staates.
§ 102.
a. Durch eigene Waffenrüſtung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für
lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für
alle Staaten ſein; und wenn es ſchon zu bedauern ſein mag,
daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel-
baren Förderung menſchlicher Lebenszwecke entzogen werden
müſſen, ſo kann doch nur die größte Kurzſichtigkeit oder eine
thörichte Ueberſpanntheit ſie dem Staate verweigern wollen. Je
höher vielmehr eine Geſittigung durch die Einrichtungen des
Zuſammenlebens gefördert iſt, und je entſchiedener man ſie
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 684. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/698>, abgerufen am 24.11.2024.
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