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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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Natur zur Vertheidigung sehr geeigneten Gegend, endlich etwa
zur Vornahme eines gewaltigen aber verzweifelten einzelnen
Stoßes die Rede sein 2). -- Schon geeigneter zu längerer und
künstlicher Kriegführung ist eine gut geordnete Bürgerwehr;
doch liegen auch hier sehr bedeutende Bedenken vor. Entweder
nämlich wird die Waffenübung fort und fort mit Ernst und
Verwendung der nöthigen Zeit getrieben; dann wird der für
die Gesittigung und für die Volkswirthschaft so nothwendige
Grundsatz der Arbeitstheilung in bedeutendem Maße verletzt,
und überdies allen erwachsenen Männern eine fortlaufende
mehr oder weniger empfindliche Ausgabe verursacht. Oder aber
es wird die Einübung nur mäßig getrieben bis zum Augen-
blicke der Verwendung; dann ist eine Bürgerwehr nicht viel
besser als ein Landsturm. Auch kann unter allen Umständen
von einem länger dauernden Dienste der Familienväter außer-
halb ihres Wohnortes nicht die Rede sein, und sind die An-
führer nur zum geringsten Theile ihrer Aufgabe gewachsen.
Nimmt man hierzu noch, daß die gegen einen äußeren Feind
geringe Sicherheit gebende Einrichtung in den inneren Ver-
hältnissen sehr gefährlich sein kann: so ist wohl bei gesittigten
Völkern die Benützung von Bürgerwehr zu Kriegszwecken
von sehr zweifelhafter Räthlichkeit. Jedenfalls müßte eine Zu-
sammenziehung der jüngeren und unverheiratheten Mannschaft,
oder die Bildung freiwillig aus der Menge Hervortretender zu
eigenen Abtheilungen angestrebt werden, und nur bei diesen
eine Verwendung im Felde stattfinden 3). -- Bei weitem das
beste militärische Ergebniß liefert die Landwehr, und sie mag
daher sei es zu einer ordentlichen sei es zu einer außerordentlichen
Vermehrung anderweitiger regelmäßiger Streitkräfte empfohlen
werden. Doch darf die, auch hier unvermeidliche, Störung
der bürgerlichen Verhältnisse und die Lästigkeit der während
vieler Jahre fortbestehenden Dienstpflicht für alle Gewerbenden

Natur zur Vertheidigung ſehr geeigneten Gegend, endlich etwa
zur Vornahme eines gewaltigen aber verzweifelten einzelnen
Stoßes die Rede ſein 2). — Schon geeigneter zu längerer und
künſtlicher Kriegführung iſt eine gut geordnete Bürgerwehr;
doch liegen auch hier ſehr bedeutende Bedenken vor. Entweder
nämlich wird die Waffenübung fort und fort mit Ernſt und
Verwendung der nöthigen Zeit getrieben; dann wird der für
die Geſittigung und für die Volkswirthſchaft ſo nothwendige
Grundſatz der Arbeitstheilung in bedeutendem Maße verletzt,
und überdies allen erwachſenen Männern eine fortlaufende
mehr oder weniger empfindliche Ausgabe verurſacht. Oder aber
es wird die Einübung nur mäßig getrieben bis zum Augen-
blicke der Verwendung; dann iſt eine Bürgerwehr nicht viel
beſſer als ein Landſturm. Auch kann unter allen Umſtänden
von einem länger dauernden Dienſte der Familienväter außer-
halb ihres Wohnortes nicht die Rede ſein, und ſind die An-
führer nur zum geringſten Theile ihrer Aufgabe gewachſen.
Nimmt man hierzu noch, daß die gegen einen äußeren Feind
geringe Sicherheit gebende Einrichtung in den inneren Ver-
hältniſſen ſehr gefährlich ſein kann: ſo iſt wohl bei geſittigten
Völkern die Benützung von Bürgerwehr zu Kriegszwecken
von ſehr zweifelhafter Räthlichkeit. Jedenfalls müßte eine Zu-
ſammenziehung der jüngeren und unverheiratheten Mannſchaft,
oder die Bildung freiwillig aus der Menge Hervortretender zu
eigenen Abtheilungen angeſtrebt werden, und nur bei dieſen
eine Verwendung im Felde ſtattfinden 3). — Bei weitem das
beſte militäriſche Ergebniß liefert die Landwehr, und ſie mag
daher ſei es zu einer ordentlichen ſei es zu einer außerordentlichen
Vermehrung anderweitiger regelmäßiger Streitkräfte empfohlen
werden. Doch darf die, auch hier unvermeidliche, Störung
der bürgerlichen Verhältniſſe und die Läſtigkeit der während
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[687/0701] Natur zur Vertheidigung ſehr geeigneten Gegend, endlich etwa zur Vornahme eines gewaltigen aber verzweifelten einzelnen Stoßes die Rede ſein 2). — Schon geeigneter zu längerer und künſtlicher Kriegführung iſt eine gut geordnete Bürgerwehr; doch liegen auch hier ſehr bedeutende Bedenken vor. Entweder nämlich wird die Waffenübung fort und fort mit Ernſt und Verwendung der nöthigen Zeit getrieben; dann wird der für die Geſittigung und für die Volkswirthſchaft ſo nothwendige Grundſatz der Arbeitstheilung in bedeutendem Maße verletzt, und überdies allen erwachſenen Männern eine fortlaufende mehr oder weniger empfindliche Ausgabe verurſacht. Oder aber es wird die Einübung nur mäßig getrieben bis zum Augen- blicke der Verwendung; dann iſt eine Bürgerwehr nicht viel beſſer als ein Landſturm. Auch kann unter allen Umſtänden von einem länger dauernden Dienſte der Familienväter außer- halb ihres Wohnortes nicht die Rede ſein, und ſind die An- führer nur zum geringſten Theile ihrer Aufgabe gewachſen. Nimmt man hierzu noch, daß die gegen einen äußeren Feind geringe Sicherheit gebende Einrichtung in den inneren Ver- hältniſſen ſehr gefährlich ſein kann: ſo iſt wohl bei geſittigten Völkern die Benützung von Bürgerwehr zu Kriegszwecken von ſehr zweifelhafter Räthlichkeit. Jedenfalls müßte eine Zu- ſammenziehung der jüngeren und unverheiratheten Mannſchaft, oder die Bildung freiwillig aus der Menge Hervortretender zu eigenen Abtheilungen angeſtrebt werden, und nur bei dieſen eine Verwendung im Felde ſtattfinden 3). — Bei weitem das beſte militäriſche Ergebniß liefert die Landwehr, und ſie mag daher ſei es zu einer ordentlichen ſei es zu einer außerordentlichen Vermehrung anderweitiger regelmäßiger Streitkräfte empfohlen werden. Doch darf die, auch hier unvermeidliche, Störung der bürgerlichen Verhältniſſe und die Läſtigkeit der während vieler Jahre fortbeſtehenden Dienſtpflicht für alle Gewerbenden

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 687. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/701>, abgerufen am 24.11.2024.