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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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ZWEITES BUCH. KAPITEL VII.
ob und zur Reiterei pflegten die Bundesgenossen in stärkerem
-- in späterer Zeit in dreifach stärkerem -- Verhältniss als
die Römer beigezogen zu werden. Mit allen Mitteln ward
dahin gewirkt, dass die Bundestruppen nicht dazu gelangten
als grössere militärische Einheiten unter einheimischen Füh-
rern den Römern gefährlich werden zu können; die einzelnen
Zuzüge wurden desshalb nicht in besondere Corps vereinigt,
sondern in kleineren Abtheilungen den römischen Legionen
attachirt und die Abtheilungscommandanten von den Römern
bestellt, zu den höheren Offizierstellen aber ausschliesslich
Römer genommen. -- So die einzelnen Städte und Gaue
Italiens durch ebenso künstlich wie grossartig geschlungene
Ketten vereinigend vermochte es die römische Gemeinde
als Herrin von Italien eine Grossmacht zu werden, die
ebenbürtig eintrat in das System der Staaten des Mittel-
meers, aus denen die letzten Kriege eine Reihe von Mittel-
staaten, namentlich Tarent, Samnium und Lucanien, ausge-
strichen hatten. Gleichsam die officielle Anerkennung empfing
Rom in seiner neuen Stellung durch die beiden feierlichen
Gesandtschaften, die im Jahre 481 von Alexandreia nach Rom
und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie
auch zunächst nur die Handelsbeziehungen regelten, doch ohne
Zweifel schon eine politische Verbündung vorbereiteten. Wie
Karthago mit der ägyptischen Regierung um Kyrene rang, mit
der römischen um Sicilien bald ringen sollte, so stritt Make-
donien mit jener um den bestimmenden Einfluss in Griechen-
land, mit dieser demnächst um die Herrschaft der adriatischen
Küsten; es konnte nicht fehlen, dass die neuen Kämpfe, die
allerseits sich vorbereiteten, in einander eingriffen und dass
Rom nach Ueberwindung Italiens in den weiten Kreis hinein-
gezogen ward, den des grossen Alexanders Siege und Entwürfe
seinen Nachfolgern zum Tummelplatz abgesteckt hatten.


ZWEITES BUCH. KAPITEL VII.
ob und zur Reiterei pflegten die Bundesgenossen in stärkerem
— in späterer Zeit in dreifach stärkerem — Verhältniſs als
die Römer beigezogen zu werden. Mit allen Mitteln ward
dahin gewirkt, daſs die Bundestruppen nicht dazu gelangten
als gröſsere militärische Einheiten unter einheimischen Füh-
rern den Römern gefährlich werden zu können; die einzelnen
Zuzüge wurden deſshalb nicht in besondere Corps vereinigt,
sondern in kleineren Abtheilungen den römischen Legionen
attachirt und die Abtheilungscommandanten von den Römern
bestellt, zu den höheren Offizierstellen aber ausschlieſslich
Römer genommen. — So die einzelnen Städte und Gaue
Italiens durch ebenso künstlich wie groſsartig geschlungene
Ketten vereinigend vermochte es die römische Gemeinde
als Herrin von Italien eine Groſsmacht zu werden, die
ebenbürtig eintrat in das System der Staaten des Mittel-
meers, aus denen die letzten Kriege eine Reihe von Mittel-
staaten, namentlich Tarent, Samnium und Lucanien, ausge-
strichen hatten. Gleichsam die officielle Anerkennung empfing
Rom in seiner neuen Stellung durch die beiden feierlichen
Gesandtschaften, die im Jahre 481 von Alexandreia nach Rom
und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie
auch zunächst nur die Handelsbeziehungen regelten, doch ohne
Zweifel schon eine politische Verbündung vorbereiteten. Wie
Karthago mit der ägyptischen Regierung um Kyrene rang, mit
der römischen um Sicilien bald ringen sollte, so stritt Make-
donien mit jener um den bestimmenden Einfluſs in Griechen-
land, mit dieser demnächst um die Herrschaft der adriatischen
Küsten; es konnte nicht fehlen, daſs die neuen Kämpfe, die
allerseits sich vorbereiteten, in einander eingriffen und daſs
Rom nach Ueberwindung Italiens in den weiten Kreis hinein-
gezogen ward, den des groſsen Alexanders Siege und Entwürfe
seinen Nachfolgern zum Tummelplatz abgesteckt hatten.


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[284/0298] ZWEITES BUCH. KAPITEL VII. ob und zur Reiterei pflegten die Bundesgenossen in stärkerem — in späterer Zeit in dreifach stärkerem — Verhältniſs als die Römer beigezogen zu werden. Mit allen Mitteln ward dahin gewirkt, daſs die Bundestruppen nicht dazu gelangten als gröſsere militärische Einheiten unter einheimischen Füh- rern den Römern gefährlich werden zu können; die einzelnen Zuzüge wurden deſshalb nicht in besondere Corps vereinigt, sondern in kleineren Abtheilungen den römischen Legionen attachirt und die Abtheilungscommandanten von den Römern bestellt, zu den höheren Offizierstellen aber ausschlieſslich Römer genommen. — So die einzelnen Städte und Gaue Italiens durch ebenso künstlich wie groſsartig geschlungene Ketten vereinigend vermochte es die römische Gemeinde als Herrin von Italien eine Groſsmacht zu werden, die ebenbürtig eintrat in das System der Staaten des Mittel- meers, aus denen die letzten Kriege eine Reihe von Mittel- staaten, namentlich Tarent, Samnium und Lucanien, ausge- strichen hatten. Gleichsam die officielle Anerkennung empfing Rom in seiner neuen Stellung durch die beiden feierlichen Gesandtschaften, die im Jahre 481 von Alexandreia nach Rom und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie auch zunächst nur die Handelsbeziehungen regelten, doch ohne Zweifel schon eine politische Verbündung vorbereiteten. Wie Karthago mit der ägyptischen Regierung um Kyrene rang, mit der römischen um Sicilien bald ringen sollte, so stritt Make- donien mit jener um den bestimmenden Einfluſs in Griechen- land, mit dieser demnächst um die Herrschaft der adriatischen Küsten; es konnte nicht fehlen, daſs die neuen Kämpfe, die allerseits sich vorbereiteten, in einander eingriffen und daſs Rom nach Ueberwindung Italiens in den weiten Kreis hinein- gezogen ward, den des groſsen Alexanders Siege und Entwürfe seinen Nachfolgern zum Tummelplatz abgesteckt hatten.

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/298>, abgerufen am 22.11.2024.