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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856.

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LEPIDUS UND SERTORIUS.
theils an den mauretanischen Küsten umherirrten, theils am Hofe
und im Heere Mithradats verweilten; denn nach der von strenger
Familiengeschlossenheit beherrschten politischen Gesinnung die-
ser Zeit galt es den Ihrigen als Ehrensache für die flüchtigen
Angehörigen die Rückkehr in die Heimath, für die todten wenig-
stens Aufhebung der auf ihrem Andenken und auf ihren Kindern
haftenden Makel auszuwirken. Vor allem die eigenen Kinder der
Geächteten, die das Gesetz des Regenten zu politischen Parias
herabgesetzt hatte (II, 326), hatten damit gleichsam von dem
Gesetze selbst die Aufforderung empfangen, gegen die bestehende
Ordnung sich zu empören. -- Zu allen diesen oppositionellen
Fractionen kam noch hinzu die ganze Masse der ruinirten Leute.
All das vornehme und geringe Gesindel, dem im eleganten oder
im banausischen Schlemmen Habe und Haltung darauf gegangen
war: die adlichen Herren, an denen nichts mehr vornehm war
als ihre Schulden; die sullanischen Lanzknechte, die der Macht-
spruch des Regenten wohl in Gutsbesitzer, aber nicht in Acker-
bauer hatte umschaffen können und die nach der verprassten ersten
Erbschaft der Geächteten sich sehnten eine zweite ähnliche zu thun,
-- sie alle warteten nur auf die Entfaltung der Fahne, die zum
Kampf gegen die bestehenden Verhältnisse einlud, mochte sonst
was immer darauf geschrieben sein. Mit gleicher Nothwendigkeit
schlossen alle aufstrebenden und der Popularität bedürftigen Ta-
lente der Opposition sich an, sowohl diejenigen, denen der streng
geschlossene Optimatenkreis die Aufnahme oder doch das rasche
Emporkommen verwehrte und die desshalb in die Phalanx gewalt-
sam sich einzudrängen und die Gesetze der oligarchischen Exclu-
sivität und Anciennetät durch ihre Popularität zu brechen ver-
suchten, als auch die gefährlicheren Männer, deren Ehrgeiz nach
einem höheren Ziel strebte als die Geschicke der Welt innerhalb
der collegialischen Umtriebe bestimmen zu helfen. Namentlich auf
der Advokatentribüne, dem einzigen von Sulla offen gelassenen
Boden gesetzlicher Opposition, ward schon bei Lebzeiten des Re-
genten von solchen Aspiranten mit den Waffen der formalen Ju-
risprudenz und der gewandten Rede lebhaft gegen die Restauration
gestritten; und zum Beispiel der gewandte Sprecher Marcus Tul-
lius Cicero (geb. 3. Jan. 648), eines Gutsbesitzers von Arpinum
Sohn, machte durch seine halb vorsichtige, halb dreiste Opposi-
tion gegen den Machthaber sich rasch einen Namen. Dergleichen
Bestrebungen hatten nicht viel zu bedeuten, wenn der Opponent
nichts weiter begehrte als den curulischen Stuhl damit sich ein-
zuhandeln und sodann als Befriedigter den Rest seiner Jahre auf

LEPIDUS UND SERTORIUS.
theils an den mauretanischen Küsten umherirrten, theils am Hofe
und im Heere Mithradats verweilten; denn nach der von strenger
Familiengeschlossenheit beherrschten politischen Gesinnung die-
ser Zeit galt es den Ihrigen als Ehrensache für die flüchtigen
Angehörigen die Rückkehr in die Heimath, für die todten wenig-
stens Aufhebung der auf ihrem Andenken und auf ihren Kindern
haftenden Makel auszuwirken. Vor allem die eigenen Kinder der
Geächteten, die das Gesetz des Regenten zu politischen Parias
herabgesetzt hatte (II, 326), hatten damit gleichsam von dem
Gesetze selbst die Aufforderung empfangen, gegen die bestehende
Ordnung sich zu empören. — Zu allen diesen oppositionellen
Fractionen kam noch hinzu die ganze Masse der ruinirten Leute.
All das vornehme und geringe Gesindel, dem im eleganten oder
im banausischen Schlemmen Habe und Haltung darauf gegangen
war: die adlichen Herren, an denen nichts mehr vornehm war
als ihre Schulden; die sullanischen Lanzknechte, die der Macht-
spruch des Regenten wohl in Gutsbesitzer, aber nicht in Acker-
bauer hatte umschaffen können und die nach der verpraſsten ersten
Erbschaft der Geächteten sich sehnten eine zweite ähnliche zu thun,
— sie alle warteten nur auf die Entfaltung der Fahne, die zum
Kampf gegen die bestehenden Verhältnisse einlud, mochte sonst
was immer darauf geschrieben sein. Mit gleicher Nothwendigkeit
schlossen alle aufstrebenden und der Popularität bedürftigen Ta-
lente der Opposition sich an, sowohl diejenigen, denen der streng
geschlossene Optimatenkreis die Aufnahme oder doch das rasche
Emporkommen verwehrte und die deſshalb in die Phalanx gewalt-
sam sich einzudrängen und die Gesetze der oligarchischen Exclu-
sivität und Anciennetät durch ihre Popularität zu brechen ver-
suchten, als auch die gefährlicheren Männer, deren Ehrgeiz nach
einem höheren Ziel strebte als die Geschicke der Welt innerhalb
der collegialischen Umtriebe bestimmen zu helfen. Namentlich auf
der Advokatentribüne, dem einzigen von Sulla offen gelassenen
Boden gesetzlicher Opposition, ward schon bei Lebzeiten des Re-
genten von solchen Aspiranten mit den Waffen der formalen Ju-
risprudenz und der gewandten Rede lebhaft gegen die Restauration
gestritten; und zum Beispiel der gewandte Sprecher Marcus Tul-
lius Cicero (geb. 3. Jan. 648), eines Gutsbesitzers von Arpinum
Sohn, machte durch seine halb vorsichtige, halb dreiste Opposi-
tion gegen den Machthaber sich rasch einen Namen. Dergleichen
Bestrebungen hatten nicht viel zu bedeuten, wenn der Opponent
nichts weiter begehrte als den curulischen Stuhl damit sich ein-
zuhandeln und sodann als Befriedigter den Rest seiner Jahre auf

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[5/0015] LEPIDUS UND SERTORIUS. theils an den mauretanischen Küsten umherirrten, theils am Hofe und im Heere Mithradats verweilten; denn nach der von strenger Familiengeschlossenheit beherrschten politischen Gesinnung die- ser Zeit galt es den Ihrigen als Ehrensache für die flüchtigen Angehörigen die Rückkehr in die Heimath, für die todten wenig- stens Aufhebung der auf ihrem Andenken und auf ihren Kindern haftenden Makel auszuwirken. Vor allem die eigenen Kinder der Geächteten, die das Gesetz des Regenten zu politischen Parias herabgesetzt hatte (II, 326), hatten damit gleichsam von dem Gesetze selbst die Aufforderung empfangen, gegen die bestehende Ordnung sich zu empören. — Zu allen diesen oppositionellen Fractionen kam noch hinzu die ganze Masse der ruinirten Leute. All das vornehme und geringe Gesindel, dem im eleganten oder im banausischen Schlemmen Habe und Haltung darauf gegangen war: die adlichen Herren, an denen nichts mehr vornehm war als ihre Schulden; die sullanischen Lanzknechte, die der Macht- spruch des Regenten wohl in Gutsbesitzer, aber nicht in Acker- bauer hatte umschaffen können und die nach der verpraſsten ersten Erbschaft der Geächteten sich sehnten eine zweite ähnliche zu thun, — sie alle warteten nur auf die Entfaltung der Fahne, die zum Kampf gegen die bestehenden Verhältnisse einlud, mochte sonst was immer darauf geschrieben sein. Mit gleicher Nothwendigkeit schlossen alle aufstrebenden und der Popularität bedürftigen Ta- lente der Opposition sich an, sowohl diejenigen, denen der streng geschlossene Optimatenkreis die Aufnahme oder doch das rasche Emporkommen verwehrte und die deſshalb in die Phalanx gewalt- sam sich einzudrängen und die Gesetze der oligarchischen Exclu- sivität und Anciennetät durch ihre Popularität zu brechen ver- suchten, als auch die gefährlicheren Männer, deren Ehrgeiz nach einem höheren Ziel strebte als die Geschicke der Welt innerhalb der collegialischen Umtriebe bestimmen zu helfen. Namentlich auf der Advokatentribüne, dem einzigen von Sulla offen gelassenen Boden gesetzlicher Opposition, ward schon bei Lebzeiten des Re- genten von solchen Aspiranten mit den Waffen der formalen Ju- risprudenz und der gewandten Rede lebhaft gegen die Restauration gestritten; und zum Beispiel der gewandte Sprecher Marcus Tul- lius Cicero (geb. 3. Jan. 648), eines Gutsbesitzers von Arpinum Sohn, machte durch seine halb vorsichtige, halb dreiste Opposi- tion gegen den Machthaber sich rasch einen Namen. Dergleichen Bestrebungen hatten nicht viel zu bedeuten, wenn der Opponent nichts weiter begehrte als den curulischen Stuhl damit sich ein- zuhandeln und sodann als Befriedigter den Rest seiner Jahre auf

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/15>, abgerufen am 03.12.2024.