Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784.Da dieser den Bogen gelesen, (welche Handlung er ganz deutlich vorstellte,) sei diese Person zornig und unwillig auf ihn geworden, und ohngeachtet er derselben Pfeifenröhre und andre Sachen geben wollen, diese obbeschriebene Person dennoch zornig geblieben, habe ihn mit der Hand in die Haare gefaßt, ihn dabei geschüttelt, und endlich habe sich diese Person zu Pferde gesetzet, und habe Bericht (so er durch Schreiben suchte begreiflich zu machen) von ihm abgestattet, indessen aber ihm den Messerbündel und Sachen wegnehmen und versiegeln lassen. Da er den andern Tag (den er nach wieder geendigtem Schlaf vorstellte) mit dem Bündel aus dem Kruge weggegangen, hätten ihn einige zu Pferde und Fuß mit Knüppeln, auch Seitengewehr angehalten; und ohngeachtet er gebeten, ihn gehen zu lassen, sei er doch mit Schlägen und Maulschellen hart begegnet, und geschlossen an Händen nach dem Orte (wobei er zugleich Thürme mahlte, so vermuthlich Gommern seyn sollte) gebracht worden: vorher aber hätten ihn diejenigen, so ihn geprügelt, (wobei er zugleich auf den mit anwesenden Gerichtsdiener wies) alles weggenommen; ihm Hosen, Weste und alle Kleidung durchgesuchet, und die darin befindlich gewesene Sachen und Geld daraus genommen. An diesem Orte hätte er zwei Nächte bleiben müssen, sei in einem tiefen Loche an einen Stein Da dieser den Bogen gelesen, (welche Handlung er ganz deutlich vorstellte,) sei diese Person zornig und unwillig auf ihn geworden, und ohngeachtet er derselben Pfeifenroͤhre und andre Sachen geben wollen, diese obbeschriebene Person dennoch zornig geblieben, habe ihn mit der Hand in die Haare gefaßt, ihn dabei geschuͤttelt, und endlich habe sich diese Person zu Pferde gesetzet, und habe Bericht (so er durch Schreiben suchte begreiflich zu machen) von ihm abgestattet, indessen aber ihm den Messerbuͤndel und Sachen wegnehmen und versiegeln lassen. Da er den andern Tag (den er nach wieder geendigtem Schlaf vorstellte) mit dem Buͤndel aus dem Kruge weggegangen, haͤtten ihn einige zu Pferde und Fuß mit Knuͤppeln, auch Seitengewehr angehalten; und ohngeachtet er gebeten, ihn gehen zu lassen, sei er doch mit Schlaͤgen und Maulschellen hart begegnet, und geschlossen an Haͤnden nach dem Orte (wobei er zugleich Thuͤrme mahlte, so vermuthlich Gommern seyn sollte) gebracht worden: vorher aber haͤtten ihn diejenigen, so ihn gepruͤgelt, (wobei er zugleich auf den mit anwesenden Gerichtsdiener wies) alles weggenommen; ihm Hosen, Weste und alle Kleidung durchgesuchet, und die darin befindlich gewesene Sachen und Geld daraus genommen. An diesem Orte haͤtte er zwei Naͤchte bleiben muͤssen, sei in einem tiefen Loche an einen Stein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0048" n="48"/><lb/> <p>Da dieser den Bogen gelesen, (welche Handlung er ganz deutlich vorstellte,) sei diese Person zornig und unwillig auf ihn geworden, und ohngeachtet er derselben Pfeifenroͤhre und andre Sachen geben wollen, diese obbeschriebene Person dennoch zornig geblieben, habe ihn mit der Hand in die Haare gefaßt, ihn dabei geschuͤttelt, und endlich habe sich diese Person zu Pferde gesetzet, und habe Bericht (so er durch Schreiben suchte begreiflich zu machen) von ihm abgestattet, indessen aber ihm den Messerbuͤndel und Sachen wegnehmen und versiegeln lassen.</p> <p>Da er den andern Tag (den er nach wieder geendigtem Schlaf vorstellte) mit dem Buͤndel aus dem Kruge weggegangen, haͤtten ihn einige zu Pferde und Fuß mit Knuͤppeln, auch Seitengewehr angehalten; und ohngeachtet er gebeten, ihn gehen zu lassen, sei er doch mit Schlaͤgen und Maulschellen hart begegnet, und geschlossen an Haͤnden nach dem Orte (wobei er zugleich Thuͤrme mahlte, so vermuthlich Gommern seyn sollte) gebracht worden: vorher aber haͤtten ihn diejenigen, so ihn gepruͤgelt, (wobei er zugleich auf den mit anwesenden Gerichtsdiener wies) alles weggenommen; ihm Hosen, Weste und alle Kleidung durchgesuchet, und die darin befindlich gewesene Sachen und Geld daraus genommen.</p> <p>An diesem Orte haͤtte er zwei Naͤchte bleiben muͤssen, sei in einem tiefen Loche an einen Stein<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [48/0048]
Da dieser den Bogen gelesen, (welche Handlung er ganz deutlich vorstellte,) sei diese Person zornig und unwillig auf ihn geworden, und ohngeachtet er derselben Pfeifenroͤhre und andre Sachen geben wollen, diese obbeschriebene Person dennoch zornig geblieben, habe ihn mit der Hand in die Haare gefaßt, ihn dabei geschuͤttelt, und endlich habe sich diese Person zu Pferde gesetzet, und habe Bericht (so er durch Schreiben suchte begreiflich zu machen) von ihm abgestattet, indessen aber ihm den Messerbuͤndel und Sachen wegnehmen und versiegeln lassen.
Da er den andern Tag (den er nach wieder geendigtem Schlaf vorstellte) mit dem Buͤndel aus dem Kruge weggegangen, haͤtten ihn einige zu Pferde und Fuß mit Knuͤppeln, auch Seitengewehr angehalten; und ohngeachtet er gebeten, ihn gehen zu lassen, sei er doch mit Schlaͤgen und Maulschellen hart begegnet, und geschlossen an Haͤnden nach dem Orte (wobei er zugleich Thuͤrme mahlte, so vermuthlich Gommern seyn sollte) gebracht worden: vorher aber haͤtten ihn diejenigen, so ihn gepruͤgelt, (wobei er zugleich auf den mit anwesenden Gerichtsdiener wies) alles weggenommen; ihm Hosen, Weste und alle Kleidung durchgesuchet, und die darin befindlich gewesene Sachen und Geld daraus genommen.
An diesem Orte haͤtte er zwei Naͤchte bleiben muͤssen, sei in einem tiefen Loche an einen Stein
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