Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.5. Capitel. §. 93. Oder sie werden auch feyerlich gegen einan- §. 94. Ordentlicher Weise ist jeder Herr und Staat §. 95. Doch gibt es auch Abfälle von diser Regel. Selbige haben ihren Bezug entweder 1. auf Von dem lezteren Fall habe ich schon ge- §. 96. Herrn, die sehr auf einander erbittert seynd, §. 97. Das in dem Creditiv benahmste Objet der §. 98. Wann der andere Theil die Ursachen eines §. 99. Wann es aber gar zu einem würcklichen man
5. Capitel. §. 93. Oder ſie werden auch feyerlich gegen einan- §. 94. Ordentlicher Weiſe iſt jeder Herr und Staat §. 95. Doch gibt es auch Abfaͤlle von diſer Regel. Selbige haben ihren Bezug entweder 1. auf Von dem lezteren Fall habe ich ſchon ge- §. 96. Herrn, die ſehr auf einander erbittert ſeynd, §. 97. Das in dem Creditiv benahmste Objet der §. 98. Wann der andere Theil die Urſachen eines §. 99. Wann es aber gar zu einem wuͤrcklichen man
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5. Capitel.
§. 93.
Oder ſie werden auch feyerlich gegen einan-
der ausgewechſelt.
§. 94.
Ordentlicher Weiſe iſt jeder Herr und Staat
ſchuldig, einen an ihnen geſchickten Geſandten
anzunehmen.
§. 95.
Doch gibt es auch Abfaͤlle von diſer Regel.
Selbige haben ihren Bezug entweder 1. auf
des Geſandtens Hof, oder 2. ſeine Perſon:
Von dem lezteren Fall habe ich ſchon ge-
redet.
§. 96.
Herrn, die ſehr auf einander erbittert ſeynd,
beweiſen es zuweilen auch dadurch, daß ſie die
Annehmung eines Geſandtens abſchlagen.
§. 97.
Das in dem Creditiv benahmste Objet der
Geſandtſchafft kan auch Anlaß geben, daß man,
in diſer Abſicht den Geſandten anzunehmen,
abſchlaͤgt.
§. 98.
Wann der andere Theil die Urſachen eines
ſolchen Betragens nicht fuͤr erheblich erkennt,
wird es als eine Beleidigung aufgenommen.
§. 99.
Wann es aber gar zu einem wuͤrcklichen
Krieg zwiſchen Souverains gediehen iſt, ſchicket
man
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