genheit Charactere erkannt, die man sonst nicht gerne erkennt.
*) Ev. Bischöffe.
§. 62.
Vormals pflegten die Bevollmächtigte der Souverainen zu Fridenscongressen mit dem Character eines Gesandtens vom ersten Rang, Ambassadeurs, oder Bottschaffters, abgeschickt zu werden.
§. 63.
Dises nun verursachte schwere Kosten und unzählige Streitigkeiten in Ceremonielsachen.
*) 1679. 1697.
§. 64.
Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein 1. die Fridenscongresse nur durch bevollmäch- tigte Ministers beschicket werden; welche so dann etwa bey der Unterschrifft des Fridens den Character eines Ambassadeurs auf einen Au- genblick annehmen, aber so gleich wieder nider- legen.
§. 65.
2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo- niel zu beobachten, sondern bloß jedem nach sei- nem Stand gebührend zu begegnen.
§. 66.
Ob die Bevollmächtigte bewehrte Mann- schafft bey sich haben dörffen, und allenfalls wie vil? kommt auf die Umstände und Ver- gleich an.
§. 67.
Von Stillſtaͤnden u. Fridensſchluͤſſen.
genheit Charactere erkannt, die man ſonſt nicht gerne erkennt.
*) Ev. Biſchoͤffe.
§. 62.
Vormals pflegten die Bevollmaͤchtigte der Souverainen zu Fridenscongreſſen mit dem Character eines Geſandtens vom erſten Rang, Ambaſſadeurs, oder Bottſchaffters, abgeſchickt zu werden.
§. 63.
Diſes nun verurſachte ſchwere Koſten und unzaͤhlige Streitigkeiten in Ceremonielſachen.
*) 1679. 1697.
§. 64.
Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein 1. die Fridenscongreſſe nur durch bevollmaͤch- tigte Miniſters beſchicket werden; welche ſo dann etwa bey der Unterſchrifft des Fridens den Character eines Ambaſſadeurs auf einen Au- genblick annehmen, aber ſo gleich wieder nider- legen.
§. 65.
2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo- niel zu beobachten, ſondern bloß jedem nach ſei- nem Stand gebuͤhrend zu begegnen.
§. 66.
Ob die Bevollmaͤchtigte bewehrte Mann- ſchafft bey ſich haben doͤrffen, und allenfalls wie vil? kommt auf die Umſtaͤnde und Ver- gleich an.
§. 67.
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Von Stillſtaͤnden u. Fridensſchluͤſſen.
genheit Charactere erkannt, die man ſonſt nicht
gerne erkennt.
*⁾ Ev. Biſchoͤffe.
§. 62.
Vormals pflegten die Bevollmaͤchtigte der
Souverainen zu Fridenscongreſſen mit dem
Character eines Geſandtens vom erſten Rang,
Ambaſſadeurs, oder Bottſchaffters, abgeſchickt
zu werden.
§. 63.
Diſes nun verurſachte ſchwere Koſten und
unzaͤhlige Streitigkeiten in Ceremonielſachen.
*⁾ 1679. 1697.
§. 64.
Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein
1. die Fridenscongreſſe nur durch bevollmaͤch-
tigte Miniſters beſchicket werden; welche ſo
dann etwa bey der Unterſchrifft des Fridens den
Character eines Ambaſſadeurs auf einen Au-
genblick annehmen, aber ſo gleich wieder nider-
legen.
§. 65.
2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo-
niel zu beobachten, ſondern bloß jedem nach ſei-
nem Stand gebuͤhrend zu begegnen.
§. 66.
Ob die Bevollmaͤchtigte bewehrte Mann-
ſchafft bey ſich haben doͤrffen, und allenfalls
wie vil? kommt auf die Umſtaͤnde und Ver-
gleich an.
§. 67.
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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/297>, abgerufen am 26.06.2024.
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