Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von Stillständen u. Fridensschlüssen. genheit Charactere erkannt, die man sonst nichtgerne erkennt. *) Ev. Bischöffe. §. 62. Vormals pflegten die Bevollmächtigte der §. 63. Dises nun verursachte schwere Kosten und *) 1679. 1697. §. 64. Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein §. 65. 2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo- §. 66. Ob die Bevollmächtigte bewehrte Mann- §. 67.
Von Stillſtaͤnden u. Fridensſchluͤſſen. genheit Charactere erkannt, die man ſonſt nichtgerne erkennt. *) Ev. Biſchoͤffe. §. 62. Vormals pflegten die Bevollmaͤchtigte der §. 63. Diſes nun verurſachte ſchwere Koſten und *) 1679. 1697. §. 64. Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein §. 65. 2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo- §. 66. Ob die Bevollmaͤchtigte bewehrte Mann- §. 67.
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Von Stillſtaͤnden u. Fridensſchluͤſſen.
genheit Charactere erkannt, die man ſonſt nicht
gerne erkennt.
*⁾ Ev. Biſchoͤffe.
§. 62.
Vormals pflegten die Bevollmaͤchtigte der
Souverainen zu Fridenscongreſſen mit dem
Character eines Geſandtens vom erſten Rang,
Ambaſſadeurs, oder Bottſchaffters, abgeſchickt
zu werden.
§. 63.
Diſes nun verurſachte ſchwere Koſten und
unzaͤhlige Streitigkeiten in Ceremonielſachen.
*⁾ 1679. 1697.
§. 64.
Solches hat veranlaßt, daß jezo insgemein
1. die Fridenscongreſſe nur durch bevollmaͤch-
tigte Miniſters beſchicket werden; welche ſo
dann etwa bey der Unterſchrifft des Fridens den
Character eines Ambaſſadeurs auf einen Au-
genblick annehmen, aber ſo gleich wieder nider-
legen.
§. 65.
2. Wird beliebt, kein eigentliches Ceremo-
niel zu beobachten, ſondern bloß jedem nach ſei-
nem Stand gebuͤhrend zu begegnen.
§. 66.
Ob die Bevollmaͤchtigte bewehrte Mann-
ſchafft bey ſich haben doͤrffen, und allenfalls
wie vil? kommt auf die Umſtaͤnde und Ver-
gleich an.
§. 67.
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