Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.Gott und seinem Volk" habe, und eben durch Die Franzosen der alten Generation hielten Gott und seinem Volk„ habe, und eben durch Die Franzosen der alten Generation hielten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0185" n="179"/> Gott <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">und</hi></hi> seinem Volk„ habe, und eben durch<lb/> diesen Satz zugleich seine Verantwortlichkeit<lb/> gegen Gott <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">und</hi></hi> sein Volk begründete, und das<lb/> Recht des Volks, ihn zur Rechenschaft zu zie-<lb/> hen, befestigte. Hinwiederum war auch wie-<lb/> der ein anderer König, der das <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Dei gratia</hi></hi> nicht<lb/> einmahl auf seinen Münzen mehr leiden konnte;<lb/> vom Volk konnte also hier noch weniger die<lb/> Rede seyn.</p><lb/> <p>Die Franzosen der alten Generation hielten<lb/> die Frage bereits für so entschieden, daſs sie<lb/> nicht einmahl deren Berührung und Aufwärmung<lb/> zugeben wollten. Als Ao. 1572. der Herzog<lb/> von Alençon von dem Hof Heinrichs III. in<lb/> Frankreich entflohen war, wandte er sich schrift-<lb/> lich an das Parlament, um sein Betragen zu<lb/> rechtfertigen. Der erste Präsident <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">von Thou</hi></hi><lb/> wollte aber die Ablesung dieses Schreibens durch-<lb/> aus nicht gestatten, weil es Sachen gäbe, die<lb/> man in einem Staat nie in Zweifel ziehen lassen<lb/> müſste; zum Beyspiel: Ob es erlaubt seye, ge-<lb/> gen den König die Waffen zu ergreifen? Nun,<lb/> sagte er, ist ausser Zweifel, daſs solches nicht<lb/> erlaubt seye; folglich bedarf es darüber keiner<lb/> Berathschlagung, sondern das Schreiben des<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [179/0185]
Gott und seinem Volk„ habe, und eben durch
diesen Satz zugleich seine Verantwortlichkeit
gegen Gott und sein Volk begründete, und das
Recht des Volks, ihn zur Rechenschaft zu zie-
hen, befestigte. Hinwiederum war auch wie-
der ein anderer König, der das Dei gratia nicht
einmahl auf seinen Münzen mehr leiden konnte;
vom Volk konnte also hier noch weniger die
Rede seyn.
Die Franzosen der alten Generation hielten
die Frage bereits für so entschieden, daſs sie
nicht einmahl deren Berührung und Aufwärmung
zugeben wollten. Als Ao. 1572. der Herzog
von Alençon von dem Hof Heinrichs III. in
Frankreich entflohen war, wandte er sich schrift-
lich an das Parlament, um sein Betragen zu
rechtfertigen. Der erste Präsident von Thou
wollte aber die Ablesung dieses Schreibens durch-
aus nicht gestatten, weil es Sachen gäbe, die
man in einem Staat nie in Zweifel ziehen lassen
müſste; zum Beyspiel: Ob es erlaubt seye, ge-
gen den König die Waffen zu ergreifen? Nun,
sagte er, ist ausser Zweifel, daſs solches nicht
erlaubt seye; folglich bedarf es darüber keiner
Berathschlagung, sondern das Schreiben des
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