Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.der weiser Mann *): "Es gehört Kühnheit dazu, So behutsam dachte und sprache man noch *) Der Verfasser des Schreibens über das Recht des
Stärkern im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78. der weiser Mann *): „Es gehört Kühnheit dazu, So behutsam dachte und sprache man noch *) Der Verfasser des Schreibens über das Recht des
Stärkern im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0184" n="178"/> der weiser Mann <note place="foot" n="*)">Der Verfasser des Schreibens <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">über das Recht des<lb/> Stärkern</hi></hi> im <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">deutschen Museum</hi></hi> 1781 I. B. S. 78.</note>: „Es gehört Kühnheit dazu,<lb/> man mag sie bejahen oder verneinen. Soll<lb/> (sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht<lb/> haben, der Richter seines Richters, der Beur-<lb/> theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle,<lb/> der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je-<lb/> der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List<lb/> oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung<lb/> seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines<lb/> Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus<lb/> werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz-<lb/> Obrigkeit kann das nicht zugeben„. Es giebt<lb/> gewisse Lehren, über die man denken und for-<lb/> schen, das gedachte und geglaubte aber nicht<lb/> sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und<lb/> am allerwenigsten selbst ausüben darf; man<lb/> müſste dann ein <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Milton</hi>,</hi> oder ein Jünger aus<lb/> Pater <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Busenbaums</hi></hi> Schule seyn.</p><lb/> <p>So behutsam dachte und sprache man noch<lb/> biſs auf unsere neueste Zeiten; hie und da war<lb/> ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus<lb/> Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt-<lb/> niſs ablegte: Daſs er seine höchste Gewalt „von<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [178/0184]
der weiser Mann *): „Es gehört Kühnheit dazu,
man mag sie bejahen oder verneinen. Soll
(sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht
haben, der Richter seines Richters, der Beur-
theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle,
der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je-
der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List
oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung
seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines
Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus
werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz-
Obrigkeit kann das nicht zugeben„. Es giebt
gewisse Lehren, über die man denken und for-
schen, das gedachte und geglaubte aber nicht
sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und
am allerwenigsten selbst ausüben darf; man
müſste dann ein Milton, oder ein Jünger aus
Pater Busenbaums Schule seyn.
So behutsam dachte und sprache man noch
biſs auf unsere neueste Zeiten; hie und da war
ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus
Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt-
niſs ablegte: Daſs er seine höchste Gewalt „von
*) Der Verfasser des Schreibens über das Recht des
Stärkern im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78.
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