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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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der weiser Mann *): "Es gehört Kühnheit dazu,
man mag sie bejahen oder verneinen. Soll
(sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht
haben, der Richter seines Richters, der Beur-
theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle,
der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je-
der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List
oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung
seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines
Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus
werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz-
Obrigkeit kann das nicht zugeben". Es giebt
gewisse Lehren, über die man denken und for-
schen, das gedachte und geglaubte aber nicht
sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und
am allerwenigsten selbst ausüben darf; man
müsste dann ein Milton, oder ein Jünger aus
Pater Busenbaums Schule seyn.

So behutsam dachte und sprache man noch
biss auf unsere neueste Zeiten; hie und da war
ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus
Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt-
niss ablegte: Dass er seine höchste Gewalt "von

*) Der Verfasser des Schreibens über das Recht des
Stärkern
im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78.

der weiser Mann *): „Es gehört Kühnheit dazu,
man mag sie bejahen oder verneinen. Soll
(sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht
haben, der Richter seines Richters, der Beur-
theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle,
der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je-
der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List
oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung
seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines
Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus
werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz-
Obrigkeit kann das nicht zugeben„. Es giebt
gewisse Lehren, über die man denken und for-
schen, das gedachte und geglaubte aber nicht
sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und
am allerwenigsten selbst ausüben darf; man
müſste dann ein Milton, oder ein Jünger aus
Pater Busenbaums Schule seyn.

So behutsam dachte und sprache man noch
biſs auf unsere neueste Zeiten; hie und da war
ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus
Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt-
niſs ablegte: Daſs er seine höchste Gewalt „von

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[178/0184] der weiser Mann *): „Es gehört Kühnheit dazu, man mag sie bejahen oder verneinen. Soll (sagt er ferner) jeder Unterthan das Recht haben, der Richter seines Richters, der Beur- theiler seiner Gesetze zu seyn; jedem Befehle, der ihm nicht gefällt, sich zu widersetzen; je- der Auflage, die er nicht billiget, sich mit List oder Gewalt zu entziehen; jede Verordnung seiner Obrigkeit vor den Richterstuhl seines Wohlgefallens zu fordern, was sollte daraus werden? Der beste Fürst, die kleinste Justiz- Obrigkeit kann das nicht zugeben„. Es giebt gewisse Lehren, über die man denken und for- schen, das gedachte und geglaubte aber nicht sagen, viel weniger offentlich ausbreiten und am allerwenigsten selbst ausüben darf; man müſste dann ein Milton, oder ein Jünger aus Pater Busenbaums Schule seyn. So behutsam dachte und sprache man noch biſs auf unsere neueste Zeiten; hie und da war ein König, der, wie Gustav in Schweden, aus Politik oder Ueberzeugung, laut das Bekennt- niſs ablegte: Daſs er seine höchste Gewalt „von *) Der Verfasser des Schreibens über das Recht des Stärkern im deutschen Museum 1781 I. B. S. 78.

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/184>, abgerufen am 21.11.2024.