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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo-
sem Minister zu empfehlen.

Neben dem alten, längst bekannten und ge-
übten Jnre vexandi subditos, neben dem
gleichfalls alten Principe legibus soluto,
verdienet wohl unter den modernen Cabinets-
Regalien die erste Stelle der Undank der Für-
sten
,
womit sie einen ihnen missfällig gewor-
denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie-
dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer
vermeinten despotischen Allmacht, aus dem,
zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren
um sein Haus und Land erworbenen Verdien-
sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom-
menschaft unglücklich machen.

Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un-
glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos-
senen im Grund Erlösungs-Gnade; der Un-
dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen-
ten, was er ist.


Nach der Politik Friedrichs des Grossen, und
nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim,
gehörte das Recht, unter eines andern Sou-
verains Bildniss, Nahmen und Stempel, falsch
Geld
zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du-

despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo-
sem Minister zu empfehlen.

Neben dem alten, längst bekannten und ge-
übten Jnre vexandi subditos, neben dem
gleichfalls alten Principe legibus soluto,
verdienet wohl unter den modernen Cabinets-
Regalien die erste Stelle der Undank der Für-
sten
,
womit sie einen ihnen miſsfällig gewor-
denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie-
dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer
vermeinten despotischen Allmacht, aus dem,
zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren
um sein Haus und Land erworbenen Verdien-
sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom-
menschaft unglücklich machen.

Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un-
glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos-
senen im Grund Erlösungs-Gnade; der Un-
dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen-
ten, was er ist.


Nach der Politik Friedrichs des Groſsen, und
nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim,
gehörte das Recht, unter eines andern Sou-
verains Bildniſs, Nahmen und Stempel, falsch
Geld
zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du-

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[233/0239] despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo- sem Minister zu empfehlen. Neben dem alten, längst bekannten und ge- übten Jnre vexandi subditos, neben dem gleichfalls alten Principe legibus soluto, verdienet wohl unter den modernen Cabinets- Regalien die erste Stelle der Undank der Für- sten, womit sie einen ihnen miſsfällig gewor- denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie- dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer vermeinten despotischen Allmacht, aus dem, zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren um sein Haus und Land erworbenen Verdien- sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom- menschaft unglücklich machen. Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un- glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos- senen im Grund Erlösungs-Gnade; der Un- dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen- ten, was er ist. Nach der Politik Friedrichs des Groſsen, und nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim, gehörte das Recht, unter eines andern Sou- verains Bildniſs, Nahmen und Stempel, falsch Geld zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du-

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/239>, abgerufen am 24.11.2024.