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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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rich der Einzige hat verschiedene Befehle ge-
geben: Dass die Landes-Collegia auf erschli-
chene Cabinets-Orders, wenn sie wider die
Gesetze liefen, nicht Acht geben, sondern da-
von Bericht erstatten sollten; und Friedrich Wil-
helm mit dem allgemein verehrten guten Men-
schen-liebenden Herzen sollte unumschränkt
herrschen wollen? minder wichtige Männer den
berühmtesten Weisen seiner Staaten zu Ober-
aufsehern geben wollen, ohne dass diese sagen
dürften: Wir brauchen dergleichen Aufseher
nicht. Dieses nur zu denken wäre unedel".


Die Cabinets-Politik unterscheidet sich
von den ständigen erblichen Staats-Grundsätzen
eines Hofs hauptsächlich dadurch, dass sie per-
sönlich, veränderlich, von der Convenienz und
Lage der Umstände abhängend, und mit gröbern
oder feinern Verstellungs-Künsten übertüncht
und überfirnisst ist.


Die Cabinets-Regalien sind, je länger je
mehr, ein so reichhaltiges Thema, dass es nur
zu bewundern ist, dass sie nicht längst zur Auf-
schrift einer juristischen Inaugural-Disputation
gewählt worden, um sich dadurch bey einem

rich der Einzige hat verschiedene Befehle ge-
geben: Daſs die Landes-Collegia auf erschli-
chene Cabinets-Orders, wenn sie wider die
Gesetze liefen, nicht Acht geben, sondern da-
von Bericht erstatten sollten; und Friedrich Wil-
helm mit dem allgemein verehrten guten Men-
schen-liebenden Herzen sollte unumschränkt
herrschen wollen? minder wichtige Männer den
berühmtesten Weisen seiner Staaten zu Ober-
aufsehern geben wollen, ohne daſs diese sagen
dürften: Wir brauchen dergleichen Aufseher
nicht. Dieses nur zu denken wäre unedel„.


Die Cabinets-Politik unterscheidet sich
von den ständigen erblichen Staats-Grundsätzen
eines Hofs hauptsächlich dadurch, daſs sie per-
sönlich, veränderlich, von der Convenienz und
Lage der Umstände abhängend, und mit gröbern
oder feinern Verstellungs-Künsten übertüncht
und überfirniſst ist.


Die Cabinets-Regalien sind, je länger je
mehr, ein so reichhaltiges Thema, daſs es nur
zu bewundern ist, daſs sie nicht längst zur Auf-
schrift einer juristischen Inaugural-Disputation
gewählt worden, um sich dadurch bey einem

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[232/0238] rich der Einzige hat verschiedene Befehle ge- geben: Daſs die Landes-Collegia auf erschli- chene Cabinets-Orders, wenn sie wider die Gesetze liefen, nicht Acht geben, sondern da- von Bericht erstatten sollten; und Friedrich Wil- helm mit dem allgemein verehrten guten Men- schen-liebenden Herzen sollte unumschränkt herrschen wollen? minder wichtige Männer den berühmtesten Weisen seiner Staaten zu Ober- aufsehern geben wollen, ohne daſs diese sagen dürften: Wir brauchen dergleichen Aufseher nicht. Dieses nur zu denken wäre unedel„. Die Cabinets-Politik unterscheidet sich von den ständigen erblichen Staats-Grundsätzen eines Hofs hauptsächlich dadurch, daſs sie per- sönlich, veränderlich, von der Convenienz und Lage der Umstände abhängend, und mit gröbern oder feinern Verstellungs-Künsten übertüncht und überfirniſst ist. Die Cabinets-Regalien sind, je länger je mehr, ein so reichhaltiges Thema, daſs es nur zu bewundern ist, daſs sie nicht längst zur Auf- schrift einer juristischen Inaugural-Disputation gewählt worden, um sich dadurch bey einem

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/238>, abgerufen am 24.11.2024.