Zum Ruhm unserer grössern Deutschen Höfe darf man sagen: Dass Sache und Nahme von Cabinets-Justiz bey ihnen immer seltener werden. Man kann in mehreren Deutschen Pro- vinzen (deren keine ich wohlbedächtlich nenne, um keine an ihrem verdienten Lob zu verkür- zen) Menschen-Alter durchleben, ehe man ei- nen einigen solchen Fall aufweisen könnte. Die Geschichte der neuern mit wahren Justiz- Heiligen besezten Ober-Appellations-Gerichte liefert häufige Beyspiele, dass nicht nur gegen den Landesherrn und dessen Cammern, sondern auch (das noch weit mehr sagen will) gegen einen viel vermögenden Minister, ohne Anse- hen der hohen oder niedern Person des Klägers, reine und strenge Justiz verwaltet worden.
Diese reine und edle Gesinnung breitet sich auch bey mittlern und kleinen Deutschen Häu- sern immer mehrers aus; und ich erinnere mich nie ohne tiefe Rührung der, in dem erst im Jahr 1785. verfertigten, aus dem Geist, Herzen und Feder des würdigsten Ministers dieses Hau- ses, Freyherrns von Preuschen geflossenen Nassau-Oranischen Erstgeburts-Gesetz §. 24. enthaltenen vortreflichen Verordnung, wodurch jedem bey der Justiz-Canzley angestellten und
Zum Ruhm unserer gröſsern Deutschen Höfe darf man sagen: Daſs Sache und Nahme von Cabinets-Justiz bey ihnen immer seltener werden. Man kann in mehreren Deutschen Pro- vinzen (deren keine ich wohlbedächtlich nenne, um keine an ihrem verdienten Lob zu verkür- zen) Menschen-Alter durchleben, ehe man ei- nen einigen solchen Fall aufweisen könnte. Die Geschichte der neuern mit wahren Justiz- Heiligen besezten Ober-Appellations-Gerichte liefert häufige Beyspiele, daſs nicht nur gegen den Landesherrn und dessen Cammern, sondern auch (das noch weit mehr sagen will) gegen einen viel vermögenden Minister, ohne Anse- hen der hohen oder niedern Person des Klägers, reine und strenge Justiz verwaltet worden.
Diese reine und edle Gesinnung breitet sich auch bey mittlern und kleinen Deutschen Häu- sern immer mehrers aus; und ich erinnere mich nie ohne tiefe Rührung der, in dem erst im Jahr 1785. verfertigten, aus dem Geist, Herzen und Feder des würdigsten Ministers dieses Hau- ses, Freyherrns von Preuschen geflossenen Naſsau-Oranischen Erstgeburts-Gesetz §. 24. enthaltenen vortreflichen Verordnung, wodurch jedem bey der Justiz-Canzley angestellten und
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Zum Ruhm unserer gröſsern Deutschen Höfe
darf man sagen: Daſs Sache und Nahme von
Cabinets-Justiz bey ihnen immer seltener
werden. Man kann in mehreren Deutschen Pro-
vinzen (deren keine ich wohlbedächtlich nenne,
um keine an ihrem verdienten Lob zu verkür-
zen) Menschen-Alter durchleben, ehe man ei-
nen einigen solchen Fall aufweisen könnte.
Die Geschichte der neuern mit wahren Justiz-
Heiligen besezten Ober-Appellations-Gerichte
liefert häufige Beyspiele, daſs nicht nur gegen
den Landesherrn und dessen Cammern, sondern
auch (das noch weit mehr sagen will) gegen
einen viel vermögenden Minister, ohne Anse-
hen der hohen oder niedern Person des Klägers,
reine und strenge Justiz verwaltet worden.
Diese reine und edle Gesinnung breitet sich
auch bey mittlern und kleinen Deutschen Häu-
sern immer mehrers aus; und ich erinnere mich
nie ohne tiefe Rührung der, in dem erst im
Jahr 1785. verfertigten, aus dem Geist, Herzen
und Feder des würdigsten Ministers dieses Hau-
ses, Freyherrns von Preuschen geflossenen
Naſsau-Oranischen Erstgeburts-Gesetz §. 24.
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/244>, abgerufen am 24.11.2024.
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