Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.lassen. Dass es aber solche gebe, ist leider! Diese Art von Ungerechtigkeit zu ergründen lassen. Daſs es aber solche gebe, ist leider! Diese Art von Ungerechtigkeit zu ergründen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0243" n="237"/> lassen. Daſs es aber solche gebe, ist leider!<lb/> bewahrheitete Erfahrung.</p><lb/> <p>Diese Art von Ungerechtigkeit zu ergründen<lb/> und zu entkräften, macht den Deutschen Reichs-<lb/> gerichten um so mehrere Mühe, weil sie sich<lb/> einerseits hinter Formalitäten, an welche auch<lb/> die Reichsgerichte gebunden sind, verstecken,<lb/> und andererseits mit denen so hochgespannten<lb/> Reichsständischen Jurisdictions-Gerechtsamen<lb/> kreuzen; endlich weil nicht selten <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Cabinets-<lb/> Justiz</hi></hi> des Despoten und <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Staats-Justiz</hi></hi><lb/> des Richters mit einander einverstanden sind,<lb/> und der Miſshandelte politischen Rücksichten,<lb/> sollte es auch nur ein angedrohter <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Recursus<lb/> ad Comitia</hi></hi> seyn, aufgeopfert wird. Doch<lb/> hat man von ältern Zeiten noch Beyspiele thä-<lb/> tiger und exemplarischer Hülfe, und von neuern,<lb/> daſs wenigstens zum Schein ein Schreckschuſs<lb/> von Dinten-Pulver geschieht, welchen sich<lb/> der, den er treffen soll, schon selbst zu erklä-<lb/> ren weiſs. Mit den kleinen Potentaten wer-<lb/> den schon weniger Umstände gemacht, und<lb/> ihnen zuweilen die volle Ladung gegeben, ob-<lb/> gleich die in dem mittlern Zeitalter gewöhnli-<lb/> che Strafe des <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Hunde-Tragens</hi></hi> vorlängst in<lb/> Abgang gekommen.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [237/0243]
lassen. Daſs es aber solche gebe, ist leider!
bewahrheitete Erfahrung.
Diese Art von Ungerechtigkeit zu ergründen
und zu entkräften, macht den Deutschen Reichs-
gerichten um so mehrere Mühe, weil sie sich
einerseits hinter Formalitäten, an welche auch
die Reichsgerichte gebunden sind, verstecken,
und andererseits mit denen so hochgespannten
Reichsständischen Jurisdictions-Gerechtsamen
kreuzen; endlich weil nicht selten Cabinets-
Justiz des Despoten und Staats-Justiz
des Richters mit einander einverstanden sind,
und der Miſshandelte politischen Rücksichten,
sollte es auch nur ein angedrohter Recursus
ad Comitia seyn, aufgeopfert wird. Doch
hat man von ältern Zeiten noch Beyspiele thä-
tiger und exemplarischer Hülfe, und von neuern,
daſs wenigstens zum Schein ein Schreckschuſs
von Dinten-Pulver geschieht, welchen sich
der, den er treffen soll, schon selbst zu erklä-
ren weiſs. Mit den kleinen Potentaten wer-
den schon weniger Umstände gemacht, und
ihnen zuweilen die volle Ladung gegeben, ob-
gleich die in dem mittlern Zeitalter gewöhnli-
che Strafe des Hunde-Tragens vorlängst in
Abgang gekommen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |