Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.und affectirte Unschuld, gegen die gerechte, sehr zum Vortheil des Landesherrn eingerichtet. Hier-
aus könnten gerade in unsern Zeiten am allerersten und häufigsten Unruhen entstehen, da den armen Un- terthanen durch jenes Gesetz auch der lez- te Weg zur unpartheyischen rechtlichen Abhülfe ihrer Klagen nun auch abgeschnit- ten ist." Nachdem dieses bereits geschrieben war, vernehme ich, dass das zwifacher Ehren- und Ruhms-würdige Reichs- Kammer-Gericht, in eben diesem Process zwischen dem Churfürsten von Trier und seinen Landständen wegen dem Pfingstbannzapf, auf dieses erschlichene Inserat der Leopoldinischen Wahl-Capitulation schlechterdings nicht geachtet habe. Und nun wundere man sich nicht mehr, wenn Gott, der allmächtige und gerechte Richter, sich der Franzosen als Zuchtruthen gegen dergleichen gewaltthätige und unbarmherzige Fürsten bedient. und affectirte Unschuld, gegen die gerechte, sehr zum Vortheil des Landesherrn eingerichtet. Hier-
aus könnten gerade in unsern Zeiten am allerersten und häufigsten Unruhen entstehen, da den armen Un- terthanen durch jenes Gesetz auch der lez- te Weg zur unpartheyischen rechtlichen Abhülfe ihrer Klagen nun auch abgeschnit- ten ist.„ Nachdem dieses bereits geschrieben war, vernehme ich, daſs das zwifacher Ehren- und Ruhms-würdige Reichs- Kammer-Gericht, in eben diesem Proceſs zwischen dem Churfürsten von Trier und seinen Landständen wegen dem Pfingstbannzapf, auf dieses erschlichene Inserat der Leopoldinischen Wahl-Capitulation schlechterdings nicht geachtet habe. Und nun wundere man sich nicht mehr, wenn Gott, der allmächtige und gerechte Richter, sich der Franzosen als Zuchtruthen gegen dergleichen gewaltthätige und unbarmherzige Fürsten bedient. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0084" n="78"/> und affectirte Unschuld, gegen die gerechte,<lb/> wichtige und rühmliche Chur-Cöllnische und<lb/> Chur-Braunschweigische Einwendungen diese<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Chur-Trierische</hi></hi> ungerechte und unpatrioti-<lb/> sche Glosse in das Gesetz hineinmajorirt wor-<lb/> den. — Und nun prahle man noch mit Reichs-<lb/> und Landes-Justitz; nun klage man noch über<lb/> Murren und Klagen der Unterthanen, und zwin-<lb/> ge einen Kaiser zu schwören, daſs er, aller die-<lb/> ser die Lande auszehrenden Justitzkünste ohn-<lb/> geachtet, (§ 7.) „die Unterthanen <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">inmittelst</hi></hi><lb/><note xml:id="seg2pn_2_2" prev="#seg2pn_2_1" place="foot" n="*)"><hi rendition="#g">sehr</hi> zum Vortheil des Landesherrn eingerichtet. Hier-<lb/> aus könnten gerade in unsern Zeiten am allerersten und<lb/> häufigsten Unruhen entstehen, <hi rendition="#g">da den armen Un-<lb/> terthanen durch jenes Gesetz auch der lez-<lb/> te Weg zur unpartheyischen rechtlichen<lb/> Abhülfe ihrer Klagen nun auch abgeschnit-<lb/> ten ist</hi>.„<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/> Nachdem dieses bereits geschrieben war, vernehme ich,<lb/> daſs das zwifacher Ehren- und Ruhms-würdige Reichs-<lb/> Kammer-Gericht, in eben diesem Proceſs zwischen dem<lb/> Churfürsten von Trier und seinen Landständen wegen<lb/> dem Pfingstbannzapf, auf dieses erschlichene Inserat der<lb/> Leopoldinischen Wahl-Capitulation schlechterdings nicht<lb/> geachtet habe.<lb/> Und nun wundere man sich nicht mehr, wenn Gott,<lb/> der allmächtige und gerechte Richter, sich der Franzosen<lb/> als Zuchtruthen gegen dergleichen gewaltthätige und<lb/> unbarmherzige Fürsten bedient.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [78/0084]
und affectirte Unschuld, gegen die gerechte,
wichtige und rühmliche Chur-Cöllnische und
Chur-Braunschweigische Einwendungen diese
Chur-Trierische ungerechte und unpatrioti-
sche Glosse in das Gesetz hineinmajorirt wor-
den. — Und nun prahle man noch mit Reichs-
und Landes-Justitz; nun klage man noch über
Murren und Klagen der Unterthanen, und zwin-
ge einen Kaiser zu schwören, daſs er, aller die-
ser die Lande auszehrenden Justitzkünste ohn-
geachtet, (§ 7.) „die Unterthanen inmittelst
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*) sehr zum Vortheil des Landesherrn eingerichtet. Hier-
aus könnten gerade in unsern Zeiten am allerersten und
häufigsten Unruhen entstehen, da den armen Un-
terthanen durch jenes Gesetz auch der lez-
te Weg zur unpartheyischen rechtlichen
Abhülfe ihrer Klagen nun auch abgeschnit-
ten ist.„
Nachdem dieses bereits geschrieben war, vernehme ich,
daſs das zwifacher Ehren- und Ruhms-würdige Reichs-
Kammer-Gericht, in eben diesem Proceſs zwischen dem
Churfürsten von Trier und seinen Landständen wegen
dem Pfingstbannzapf, auf dieses erschlichene Inserat der
Leopoldinischen Wahl-Capitulation schlechterdings nicht
geachtet habe.
Und nun wundere man sich nicht mehr, wenn Gott,
der allmächtige und gerechte Richter, sich der Franzosen
als Zuchtruthen gegen dergleichen gewaltthätige und
unbarmherzige Fürsten bedient.
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