Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

len, die Sache d[e]m anheimstellen, der allein
recht richtet und einst einem jeglichen vergel-
ten wird nach seinen Werken; er wird so gar,
wenn sein Herr auch ein Herodes wäre, und
er Amts- und Propheten-Berufs wegen ihm
sein ärgerliches Privatleben ins Angesicht vor-
halten müsste, doch seiner von Gott zu Le-
hen tragenden persönlichen Würde möglichst
schonen; ihn in den Augen seines Volks nicht
herabwürdigen; das Gebet des Evangelii: Du
sollst dem Obersten deines Volks nicht fluchen,
sich zur strengen Vorschrift auch alsdann noch
seyn lassen, wenn er sich durch sein Leben
und Thaten schon sclbst offentlich entehrte;
sich mit der entschlossensten Nicht-Theilneh-
mung an allen Ungerechtigkeiten, Lastern und
Schlechtigkeiten begnügen; mit seinem eigenen
leuchtenden Wandel und Beyspiel bestrafen,
und sich darüber Schmach, Spott und alle Ar-
ten von Ungnade gefallen lassen. Denn vors
Kopfabhauen ist wenigstens für Deutsche Johan-
nes so lange gesorgt, als wir noch Gesetze
und einen obristen Richter im Reich haben, und
keine Gallicanisch-Republicanische Güillotinen
bekommen.

Doch so denken und handeln die Wenigsten.

len, die Sache d[e]m anheimstellen, der allein
recht richtet und einst einem jeglichen vergel-
ten wird nach seinen Werken; er wird so gar,
wenn sein Herr auch ein Herodes wäre, und
er Amts- und Propheten-Berufs wegen ihm
sein ärgerliches Privatleben ins Angesicht vor-
halten müſste, doch seiner von Gott zu Le-
hen tragenden persönlichen Würde möglichst
schonen; ihn in den Augen seines Volks nicht
herabwürdigen; das Gebet des Evangelii: Du
sollst dem Obersten deines Volks nicht fluchen,
sich zur strengen Vorschrift auch alsdann noch
seyn lassen, wenn er sich durch sein Leben
und Thaten schon sclbst offentlich entehrte;
sich mit der entschlossensten Nicht-Theilneh-
mung an allen Ungerechtigkeiten, Lastern und
Schlechtigkeiten begnügen; mit seinem eigenen
leuchtenden Wandel und Beyspiel bestrafen,
und sich darüber Schmach, Spott und alle Ar-
ten von Ungnade gefallen lassen. Denn vors
Kopfabhauen ist wenigstens für Deutsche Johan-
nes so lange gesorgt, als wir noch Gesetze
und einen obristen Richter im Reich haben, und
keine Gallicanisch-Republicanische Güillotinen
bekommen.

Doch so denken und handeln die Wenigsten.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0123" n="117"/>
len, die Sache d<supplied>e</supplied>m anheimstellen, der <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">allein</hi></hi><lb/>
recht richtet und einst einem jeglichen vergel-<lb/>
ten wird nach seinen Werken; er wird so gar,<lb/>
wenn sein Herr auch ein Herodes wäre, und<lb/>
er Amts- und Propheten-Berufs wegen ihm<lb/>
sein ärgerliches Privatleben ins Angesicht vor-<lb/>
halten mü&#x017F;ste, doch seiner von Gott zu Le-<lb/>
hen tragenden <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">persönlichen</hi></hi> Würde möglichst<lb/>
schonen; ihn in den Augen seines Volks nicht<lb/>
herabwürdigen; das Gebet des Evangelii: Du<lb/>
sollst dem Obersten deines Volks nicht fluchen,<lb/>
sich zur strengen Vorschrift auch alsdann noch<lb/>
seyn lassen, wenn er sich durch sein Leben<lb/>
und Thaten schon sclbst offentlich entehrte;<lb/>
sich mit der entschlossensten Nicht-Theilneh-<lb/>
mung an allen Ungerechtigkeiten, Lastern und<lb/>
Schlechtigkeiten begnügen; mit seinem eigenen<lb/>
leuchtenden Wandel und Beyspiel bestrafen,<lb/>
und sich darüber Schmach, Spott und alle Ar-<lb/>
ten von Ungnade gefallen lassen. Denn vors<lb/>
Kopfabhauen ist wenigstens für Deutsche Johan-<lb/>
nes so lange gesorgt, als wir noch Gesetze<lb/>
und einen obristen Richter im Reich haben, und<lb/>
keine Gallicanisch-Republicanische Güillotinen<lb/>
bekommen.</p><lb/>
          <p>Doch <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">so</hi></hi> denken und handeln die Wenigsten.<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[117/0123] len, die Sache dem anheimstellen, der allein recht richtet und einst einem jeglichen vergel- ten wird nach seinen Werken; er wird so gar, wenn sein Herr auch ein Herodes wäre, und er Amts- und Propheten-Berufs wegen ihm sein ärgerliches Privatleben ins Angesicht vor- halten müſste, doch seiner von Gott zu Le- hen tragenden persönlichen Würde möglichst schonen; ihn in den Augen seines Volks nicht herabwürdigen; das Gebet des Evangelii: Du sollst dem Obersten deines Volks nicht fluchen, sich zur strengen Vorschrift auch alsdann noch seyn lassen, wenn er sich durch sein Leben und Thaten schon sclbst offentlich entehrte; sich mit der entschlossensten Nicht-Theilneh- mung an allen Ungerechtigkeiten, Lastern und Schlechtigkeiten begnügen; mit seinem eigenen leuchtenden Wandel und Beyspiel bestrafen, und sich darüber Schmach, Spott und alle Ar- ten von Ungnade gefallen lassen. Denn vors Kopfabhauen ist wenigstens für Deutsche Johan- nes so lange gesorgt, als wir noch Gesetze und einen obristen Richter im Reich haben, und keine Gallicanisch-Republicanische Güillotinen bekommen. Doch so denken und handeln die Wenigsten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/123
Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/123>, abgerufen am 22.11.2024.