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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

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zureichende sogenannte Merita eines Menzi-
kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli-
che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst-
lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob-
gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver-
standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen
mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor
einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in
Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge-
gen die Türken, als die Erbfeinde des christli-
chen Namens gefochten haben sollen, zu ver-
nehmen, und was dergleichen durch hergebrach-
ten Missbrauch privilegirte Unwahrheiten meh-
rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben
fordern oder verdienen, als wenn ein König
am Schluss eines Schreibens sagt: Je prie
Dieu, qu'il vous aye dans sa sainte et
digne garde
!
Oder wenn ein Fürst ein Rescript,
worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit
der Versicherung unterschreibt: Dass er ihm in
Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn
die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles
gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen
und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.


zureichende sogenannte Merita eines Menzi-
kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli-
che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst-
lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob-
gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver-
standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen
mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor
einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in
Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge-
gen die Türken, als die Erbfeinde des christli-
chen Namens gefochten haben sollen, zu ver-
nehmen, und was dergleichen durch hergebrach-
ten Miſsbrauch privilegirte Unwahrheiten meh-
rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben
fordern oder verdienen, als wenn ein König
am Schluſs eines Schreibens sagt: Je prie
Dieu, qu’il vous aye dans sa sainte et
digne garde
!
Oder wenn ein Fürst ein Rescript,
worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit
der Versicherung unterschreibt: Daſs er ihm in
Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn
die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles
gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen
und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.


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[184/0190] zureichende sogenannte Merita eines Menzi- kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli- che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst- lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob- gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver- standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge- gen die Türken, als die Erbfeinde des christli- chen Namens gefochten haben sollen, zu ver- nehmen, und was dergleichen durch hergebrach- ten Miſsbrauch privilegirte Unwahrheiten meh- rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben fordern oder verdienen, als wenn ein König am Schluſs eines Schreibens sagt: Je prie Dieu, qu’il vous aye dans sa sainte et digne garde! Oder wenn ein Fürst ein Rescript, worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit der Versicherung unterschreibt: Daſs er ihm in Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/190>, abgerufen am 24.11.2024.