zureichende sogenannte Merita eines Menzi- kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli- che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst- lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob- gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver- standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge- gen die Türken, als die Erbfeinde des christli- chen Namens gefochten haben sollen, zu ver- nehmen, und was dergleichen durch hergebrach- ten Missbrauch privilegirte Unwahrheiten meh- rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben fordern oder verdienen, als wenn ein König am Schluss eines Schreibens sagt: Je prie Dieu, qu'il vous aye dans sa sainte et digne garde! Oder wenn ein Fürst ein Rescript, worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit der Versicherung unterschreibt: Dass er ihm in Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.
zureichende sogenannte Merita eines Menzi- kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli- che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst- lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob- gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver- standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge- gen die Türken, als die Erbfeinde des christli- chen Namens gefochten haben sollen, zu ver- nehmen, und was dergleichen durch hergebrach- ten Miſsbrauch privilegirte Unwahrheiten meh- rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben fordern oder verdienen, als wenn ein König am Schluſs eines Schreibens sagt: Je prie Dieu, qu’il vous aye dans sa sainte et digne garde! Oder wenn ein Fürst ein Rescript, worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit der Versicherung unterschreibt: Daſs er ihm in Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0190"n="184"/>
zureichende sogenannte <hirendition="#i"><hirendition="#g">Merita</hi></hi> eines Menzi-<lb/>
kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli-<lb/>
che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst-<lb/>
lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob-<lb/>
gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver-<lb/>
standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen<lb/>
mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor<lb/>
einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in<lb/>
Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge-<lb/>
gen die Türken, als die Erbfeinde des christli-<lb/>
chen Namens gefochten haben sollen, zu ver-<lb/>
nehmen, und was dergleichen durch hergebrach-<lb/>
ten Miſsbrauch privilegirte Unwahrheiten meh-<lb/>
rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben<lb/>
fordern oder verdienen, als wenn ein König<lb/>
am Schluſs eines Schreibens sagt: <hirendition="#i"><hirendition="#g">Je prie<lb/>
Dieu, qu’il vous aye dans sa sainte et<lb/>
digne garde</hi>!</hi> Oder wenn ein Fürst ein Rescript,<lb/>
worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit<lb/>
der Versicherung unterschreibt: Daſs er ihm in<lb/>
Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn<lb/>
die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles<lb/>
gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen<lb/>
und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></div></body></text></TEI>
[184/0190]
zureichende sogenannte Merita eines Menzi-
kof, eines Orlow, eines Potemkins, die gräfli-
che Standes-Erhöhungen einer chur- oder fürst-
lichen Maitresse und ihrer Bastarte, die Lob-
gesänge des ihr Alter weit übertreffenden Ver-
standes in denen Volljährigkeits-Erklärungen
mancher fürstlichen Knaben, die Adelsbriefe vor
einen obscuren Ritter, dessen Voreltern, in
Ermanglung aller eigenen Verdienste, einst ge-
gen die Türken, als die Erbfeinde des christli-
chen Namens gefochten haben sollen, zu ver-
nehmen, und was dergleichen durch hergebrach-
ten Miſsbrauch privilegirte Unwahrheiten meh-
rere seyn mögen, welche nicht mehr Glauben
fordern oder verdienen, als wenn ein König
am Schluſs eines Schreibens sagt: Je prie
Dieu, qu’il vous aye dans sa sainte et
digne garde! Oder wenn ein Fürst ein Rescript,
worinnen er einen seiner. Diener abdankt, mit
der Versicherung unterschreibt: Daſs er ihm in
Gnaden gewogen bleibe; gerade so, als wenn
die Ministers eines kurzsichtigen Fürsten alles
gleichwohl seinem hocherleuchteten Ermessen
und hochvernünftigen Einsicht anheimstellen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/190>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.