einen lahmgeschossenen Husaren-Rittmeister zum Mitglied der Gesetz-Commission und Prä- sidenten vom Landes-Consistorio macht, so kann bloss (wie bey Fresco-Mahlereinen) die Grösse eines Staats dergleichen Missgriffe be- decken, niemahls aber ganz entschuldigen.
35. Manchmahlen glückt's.
Die Herrn glauben, wenn sie einem Mann, dem sie sonst wohl wollen und Vertrauen zu ihm haben, ein seiner Natur nach ganz fremd- artiges Geschäft auftragen, dass sie ihm mit diesem Beruf zugleich auch die Fähigkeit, Ver- stand und Geschicklichkeit dazu mittheilen. Manchmahlen glückts, zumahlen bey jungen Leuthen, die wenig Nachdenken, Zweifel und Besonnenheit, hingegen desto mehr guten Wil- len und viel Entschlossenheit haben. So er- zählt Comines von K. Ludwig XI. in Frank- reich, dass er einst den Bedienten einer seiner Hofleute angetroffen habe, der weder eine son- derliche Gestalt, noch gefällige Manieren aufzu- weisen gehabt, aber viel Mutterwitz und eine
(II. Band.) S
einen lahmgeschossenen Husaren-Rittmeister zum Mitglied der Gesetz-Commission und Prä- sidenten vom Landes-Consistorio macht, so kann bloſs (wie bey Fresco-Mahlereinen) die Gröſse eines Staats dergleichen Miſsgriffe be- decken, niemahls aber ganz entschuldigen.
35. Manchmahlen glückt’s.
Die Herrn glauben, wenn sie einem Mann, dem sie sonst wohl wollen und Vertrauen zu ihm haben, ein seiner Natur nach ganz fremd- artiges Geschäft auftragen, daſs sie ihm mit diesem Beruf zugleich auch die Fähigkeit, Ver- stand und Geschicklichkeit dazu mittheilen. Manchmahlen glückts, zumahlen bey jungen Leuthen, die wenig Nachdenken, Zweifel und Besonnenheit, hingegen desto mehr guten Wil- len und viel Entschlossenheit haben. So er- zählt Comines von K. Ludwig XI. in Frank- reich, daſs er einst den Bedienten einer seiner Hofleute angetroffen habe, der weder eine son- derliche Gestalt, noch gefällige Manieren aufzu- weisen gehabt, aber viel Mutterwitz und eine
(II. Band.) S
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einen lahmgeschossenen Husaren-Rittmeister
zum Mitglied der Gesetz-Commission und Prä-
sidenten vom Landes-Consistorio macht, so
kann bloſs (wie bey Fresco-Mahlereinen) die
Gröſse eines Staats dergleichen Miſsgriffe be-
decken, niemahls aber ganz entschuldigen.
35.
Manchmahlen glückt’s.
Die Herrn glauben, wenn sie einem Mann,
dem sie sonst wohl wollen und Vertrauen zu
ihm haben, ein seiner Natur nach ganz fremd-
artiges Geschäft auftragen, daſs sie ihm mit
diesem Beruf zugleich auch die Fähigkeit, Ver-
stand und Geschicklichkeit dazu mittheilen.
Manchmahlen glückts, zumahlen bey jungen
Leuthen, die wenig Nachdenken, Zweifel und
Besonnenheit, hingegen desto mehr guten Wil-
len und viel Entschlossenheit haben. So er-
zählt Comines von K. Ludwig XI. in Frank-
reich, daſs er einst den Bedienten einer seiner
Hofleute angetroffen habe, der weder eine son-
derliche Gestalt, noch gefällige Manieren aufzu-
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/279>, abgerufen am 24.11.2024.
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