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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

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wir Dir in deinen Gnadenschutz Unsern gnä-
digen Landes Vater und Herrn, sampt dem gan-
tzen Fürstenthumb; stärcke ihn in seinem ho-
hen Alter, und führe ihn in deiner Furcht; si-
tze mit ihm im Rath, und gib ihm gesunde
Räthe und treue Amptleute, die auch in deiner
Furcht wandeln, und das Böse hassen sampt
dem Geitz. Schaffe, dass sie allesampt richten
nach Recht und Gerechtigkeit; in aller Noth
sey ihre starcke Hülffe, auff dass wir in Ruhe
und Friede deinem heiligen Nahmen dienen
mögen, Amen.


So herzlich und geistreich, wie Lütkemann,
würden auch Spener und Franke zu Ende
des vorigen Jahrhunderts gebetet -- eine solche
Predigt aber würden, um hundert Jahre weiter
hin, weder Mosheim noch Jerusalem in
Braunschweig gehalten haben; und eben so
gewiss ist, dass, wenn in unsern Tagen ein
Geistlicher irgend eines Landes und Standes,
eine Canzel-Rede in diesem Ton und Melodie
zu halten sich ermächtigte, er als ein Fürsten-
Schänder und Volks-Aufwiegler, zu unausbleib-
licher Verantwortung und Strafe würde gezogen
werden.

wir Dir in deinen Gnadenschutz Unsern gnä-
digen Landes Vater und Herrn, sampt dem gan-
tzen Fürstenthumb; stärcke ihn in seinem ho-
hen Alter, und führe ihn in deiner Furcht; si-
tze mit ihm im Rath, und gib ihm gesunde
Räthe und treue Amptleute, die auch in deiner
Furcht wandeln, und das Böse hassen sampt
dem Geitz. Schaffe, daſs sie allesampt richten
nach Recht und Gerechtigkeit; in aller Noth
sey ihre starcke Hülffe, auff daſs wir in Ruhe
und Friede deinem heiligen Nahmen dienen
mögen, Amen.


So herzlich und geistreich, wie Lütkemann,
würden auch Spener und Franke zu Ende
des vorigen Jahrhunderts gebetet — eine solche
Predigt aber würden, um hundert Jahre weiter
hin, weder Mosheim noch Jerusalem in
Braunschweig gehalten haben; und eben so
gewiſs ist, daſs, wenn in unsern Tagen ein
Geistlicher irgend eines Landes und Standes,
eine Canzel-Rede in diesem Ton und Melodie
zu halten sich ermächtigte, er als ein Fürsten-
Schänder und Volks-Aufwiegler, zu unausbleib-
licher Verantwortung und Strafe würde gezogen
werden.

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[311/0317] wir Dir in deinen Gnadenschutz Unsern gnä- digen Landes Vater und Herrn, sampt dem gan- tzen Fürstenthumb; stärcke ihn in seinem ho- hen Alter, und führe ihn in deiner Furcht; si- tze mit ihm im Rath, und gib ihm gesunde Räthe und treue Amptleute, die auch in deiner Furcht wandeln, und das Böse hassen sampt dem Geitz. Schaffe, daſs sie allesampt richten nach Recht und Gerechtigkeit; in aller Noth sey ihre starcke Hülffe, auff daſs wir in Ruhe und Friede deinem heiligen Nahmen dienen mögen, Amen. So herzlich und geistreich, wie Lütkemann, würden auch Spener und Franke zu Ende des vorigen Jahrhunderts gebetet — eine solche Predigt aber würden, um hundert Jahre weiter hin, weder Mosheim noch Jerusalem in Braunschweig gehalten haben; und eben so gewiſs ist, daſs, wenn in unsern Tagen ein Geistlicher irgend eines Landes und Standes, eine Canzel-Rede in diesem Ton und Melodie zu halten sich ermächtigte, er als ein Fürsten- Schänder und Volks-Aufwiegler, zu unausbleib- licher Verantwortung und Strafe würde gezogen werden.

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/317>, abgerufen am 21.11.2024.