Mozart, Leopold: Versuch einer gründlichen Violinschule. Augsburg, 1756.Das zehente Hauptstück. Ja ich sehe gar nicht, warum man in diesem Falle nicht sollte den Triller mit dempuren natürlichen (d) anschlagen können? Man versuche es nur selbst. §. 5. Der Anfang und das Ende eines Trillers kann auf unterschiedliche Art [Abbildung]
Man kann ihn aber auch durch einen absteigenden Vorschlag, den man etwaslänger aushält, oder durch einen aufsteigenden Vorschlag mit einem Ueber- wurfe, oder durch eine solche zurückschlagende Bewegung vorbereiten, die man Ribattuta nennet, und welche man bey dem Schlusse einer Cadenze anzubrin- gen pfleget, wo man sich an das Zeitmaaß nimmer binden darf. [Abbildung]
§. 6. E e 2
Das zehente Hauptſtuͤck. Ja ich ſehe gar nicht, warum man in dieſem Falle nicht ſollte den Triller mit dempuren natuͤrlichen (d) anſchlagen koͤnnen? Man verſuche es nur ſelbſt. §. 5. Der Anfang und das Ende eines Trillers kann auf unterſchiedliche Art [Abbildung]
Man kann ihn aber auch durch einen abſteigenden Vorſchlag, den man etwaslaͤnger aushaͤlt, oder durch einen aufſteigenden Vorſchlag mit einem Ueber- wurfe, oder durch eine ſolche zuruͤckſchlagende Bewegung vorbereiten, die man Ribattuta nennet, und welche man bey dem Schluſſe einer Cadenze anzubrin- gen pfleget, wo man ſich an das Zeitmaaß nimmer binden darf. [Abbildung]
§. 6. E e 2
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Das zehente Hauptſtuͤck.
Ja ich ſehe gar nicht, warum man in dieſem Falle nicht ſollte den Triller mit dem
puren natuͤrlichen (d) anſchlagen koͤnnen? Man verſuche es nur ſelbſt.
§. 5.
Der Anfang und das Ende eines Trillers kann auf unterſchiedliche Art
gemacht werden. Man kann ihn gleich von oben herab zu ſchlagen anfan-
gen. Z. E.
[Abbildung]
Man kann ihn aber auch durch einen abſteigenden Vorſchlag, den man etwas
laͤnger aushaͤlt, oder durch einen aufſteigenden Vorſchlag mit einem Ueber-
wurfe, oder durch eine ſolche zuruͤckſchlagende Bewegung vorbereiten, die man
Ribattuta nennet, und welche man bey dem Schluſſe einer Cadenze anzubrin-
gen pfleget, wo man ſich an das Zeitmaaß nimmer binden darf.
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§. 6.
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