Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.einwohnen, alle einzelnen Bedürfnisse müssen auf das Bedürf- Alle Staatswirthschaft hat also die Bestimmung zwischen Jedermann gibt mir zu, daß die Finanzen eines Staates einwohnen, alle einzelnen Beduͤrfniſſe muͤſſen auf das Beduͤrf- Alle Staatswirthſchaft hat alſo die Beſtimmung zwiſchen Jedermann gibt mir zu, daß die Finanzen eines Staates <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0126" n="112"/> einwohnen, alle einzelnen Beduͤrfniſſe muͤſſen auf das Beduͤrf-<lb/> niß aller Beduͤrfniſſe gerichtet ſeyn.</p><lb/> <p>Alle Staatswirthſchaft hat alſo die Beſtimmung zwiſchen<lb/> dem Beduͤrfniß und der Produktion zu vermitteln, d. h. da<lb/> das ewige Beduͤrfniß die <hi rendition="#g">Werthe</hi>, die augenblickliche Produk-<lb/> tion aber die <hi rendition="#g">Preiſe</hi> beſtimmt, zwiſchen den Werthen und<lb/> Preiſen zu vermitteln; beyde, und mit ihnen Zeit und Ewig-<lb/> keit ſeiner Haushaltung im Gleichgewicht zu erhalten.</p><lb/> <p>Jedermann gibt mir zu, daß die Finanzen eines Staates<lb/> nicht dirigirt werden koͤnnen, ohne einen Etat, der ſo weit<lb/> als moͤglich alle zukuͤnftigen Beduͤrfniſſe umfaßt; aber mit<lb/> der Erkenntniß der Etatsſumme iſt noch nichts erreicht, man<lb/> muß kennen die Art wie, die Perioden wann dieſe Beduͤrfniſſe<lb/> eintreten werden, und da ſich weder das Beduͤrfniß eines<lb/> Staates, noch die Befriedigung desſelben genau vorher berechnen<lb/> oder unthaͤtig abwarten laͤßt, ſo muß der Finanzminiſter Ein-<lb/> fluß auf die Leitung dieſer Beduͤrfniſſe erhalten; er muß<lb/> Macht uͤber die Beduͤrfniſſe haben, ganz in demſelben Grade,<lb/> als er uͤber ihre Befriedigung hat. Aber es ſind nicht bloß<lb/> die Beſtimmungen der auswaͤrtigen Politik, der Krieg,<lb/> die Bewaffnung, die Diplomatie, der Welthandel welche die<lb/> Natur der Staatsbeduͤrfniſſe gewaltig veraͤndern: dieſe Ver-<lb/> aͤnderungen ſind voruͤbergehender Art gegen die tiefergreifenden<lb/> Revolutionen der inneren Haushaltung; ein einziges Roͤmiſches<lb/> Geſetz, welches das abſolute Privateigenthum befoͤrdert, eine<lb/> einzige Verordnung, welche alte angeborne und angeerbte<lb/> Unterthaͤnigkeitsverhaͤltniſſe aufhebt, vermag die Richtung aller<lb/> Beduͤrfniſſe auf den Staatszweck mehr zu zerſtoͤren, als alle<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [112/0126]
einwohnen, alle einzelnen Beduͤrfniſſe muͤſſen auf das Beduͤrf-
niß aller Beduͤrfniſſe gerichtet ſeyn.
Alle Staatswirthſchaft hat alſo die Beſtimmung zwiſchen
dem Beduͤrfniß und der Produktion zu vermitteln, d. h. da
das ewige Beduͤrfniß die Werthe, die augenblickliche Produk-
tion aber die Preiſe beſtimmt, zwiſchen den Werthen und
Preiſen zu vermitteln; beyde, und mit ihnen Zeit und Ewig-
keit ſeiner Haushaltung im Gleichgewicht zu erhalten.
Jedermann gibt mir zu, daß die Finanzen eines Staates
nicht dirigirt werden koͤnnen, ohne einen Etat, der ſo weit
als moͤglich alle zukuͤnftigen Beduͤrfniſſe umfaßt; aber mit
der Erkenntniß der Etatsſumme iſt noch nichts erreicht, man
muß kennen die Art wie, die Perioden wann dieſe Beduͤrfniſſe
eintreten werden, und da ſich weder das Beduͤrfniß eines
Staates, noch die Befriedigung desſelben genau vorher berechnen
oder unthaͤtig abwarten laͤßt, ſo muß der Finanzminiſter Ein-
fluß auf die Leitung dieſer Beduͤrfniſſe erhalten; er muß
Macht uͤber die Beduͤrfniſſe haben, ganz in demſelben Grade,
als er uͤber ihre Befriedigung hat. Aber es ſind nicht bloß
die Beſtimmungen der auswaͤrtigen Politik, der Krieg,
die Bewaffnung, die Diplomatie, der Welthandel welche die
Natur der Staatsbeduͤrfniſſe gewaltig veraͤndern: dieſe Ver-
aͤnderungen ſind voruͤbergehender Art gegen die tiefergreifenden
Revolutionen der inneren Haushaltung; ein einziges Roͤmiſches
Geſetz, welches das abſolute Privateigenthum befoͤrdert, eine
einzige Verordnung, welche alte angeborne und angeerbte
Unterthaͤnigkeitsverhaͤltniſſe aufhebt, vermag die Richtung aller
Beduͤrfniſſe auf den Staatszweck mehr zu zerſtoͤren, als alle
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |