Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.Es scheint freylich, daß sich die Sachen bloß durch die Gesetzt nun also, die Nationalökonomie hätte es bloß mit B 2
Es ſcheint freylich, daß ſich die Sachen bloß durch die Geſetzt nun alſo, die Nationaloͤkonomie haͤtte es bloß mit B 2
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Es ſcheint freylich, daß ſich die Sachen bloß durch die
Willkuͤhr einſeitig aneignen laſſen, indeſſen gegen Perſonen,
die ſelbſt an ſich, und dann auch zur Behauptung und Er-
haltung der Sachen unentbehrlich ſind, gilt nur Verpflich-
tung, gegenſeitige Aneignung. Wenn alſo auch nur nach dem
Eigenthume geſtrebt wuͤrde, ſo muͤßten die Menſchen ſich
deßhalb ſchon wie in ein großes Gewebe gegenſeitig ver-
ſchraͤnken; jeder muͤßte in eine Wechſelverpflichtung zu allen
Uebrigen treten: das Eigenthum ließe ſich nicht erweitern,
ohne dieſe perſoͤnlichen Verpflichtungen zu vermehren. Wer
dieſe Verpflichtungen zerriſſe, ſchwaͤchte auch das Eigenthum
und verurſachte eine Werthverminderung desſelben.
Geſetzt nun alſo, die Nationaloͤkonomie haͤtte es bloß mit
dem Eigenthum zu thun, und nicht mit der wechſelſeitigen
Verſchraͤnkung und Verbuͤrgung des Eigenthums, welche
durch perſoͤnliche Verpflichtungen vollzogen wird, ſo wuͤrde
ſie eben ſo wenig von der oͤkonomiſchen Erweiterung des
Eigenthums Rechenſchaft geben koͤnnen, als eine Rechtslehre,
die nur von den perſoͤnlichen Verpflichtungen handelte, aber
die Realrechte verſaͤumte, uͤber die juriſtiſche Sicherſtellung
der Contracte Rechenſchaft geben koͤnnte. Wie alſo die Juris-
prudenz Perſonen und Sachen als Subjecte des Rechts be-
handelt, ſo ſoll die Staatswirthſchaft Perſonen und Sachen
als oͤkonomiſche Objecte betrachten. Der erſte Zweck der
Nationaloͤkonomie iſt alſo Erhaltung, Bele-
hung, Vereinigung des Verhaͤltniſſes der
Perſonen und Sachen zu einander.
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