um den Productionen eines einzelnen Producenten zu genü- gen, ist freylich nur eine ganz mechanische Vereinigung, und auf dem ersten Blick scheint sie auf dem bloßen Privateigen- thum zu beruhen. Der einzelne Arbeiter trägt das Privat- eigenthum seiner mehrstündigen Kraft täglich in die Manu- factur, und erhält dafür ein gleichgeltendes Privateigenthum an Tag- oder Wochenlohn zurück: er bleibt in allen dem, was er außer dem Privateigenthum seiner Kraft noch hat oder ist, unbeschränkter Gebieter über seine eigene Person. Eben so der Unternehmer der Manufactur, ohne sich zu einer wei- teren persönlichen Sorge für seinen Arbeiter in Fällen von Krankheit, Unglück, Alter zu verpflichten, gibt das Privat- eigenthum seiner Vorschüsse, Auslagen, Ablöhnungen für das andere Privateigenthum des fabricirten Productes hin. Kurz wir sehen nur Tausche des Privateigenthums gegen einander: die Persönlichkeit der Tauschenden bleibt fast ganz außer dem Spiel, außer der Verpflichtung.
Eben so, ohne weitere persönliche Verbindung der Käu- fer, versammelt der Kaufmann die verschiedenartig Be- dürfenden (wie der Fabrikant die verschiedenartig Arbeitenden) vertheilt unter ihnen das Privateigenthum der verschiedenen Waaren, und erhält dafür von ihnen das, der verschiedenen Preise, Auslagen, Unkosten, Zinsen etc. ohne daß weiter irgend eine persönliche Verpflichtung entstünde. -- Es sollte also scheinen, es sey im ganzen Gebiete der städtischen Ge- werbe und Manufactur von nichts als Privateigenthum die Rede, und hier könne alle weitere persönliche Gemeinschaft mit Beziehung auf die Sachen entbehrt werden?
um den Productionen eines einzelnen Producenten zu genuͤ- gen, iſt freylich nur eine ganz mechaniſche Vereinigung, und auf dem erſten Blick ſcheint ſie auf dem bloßen Privateigen- thum zu beruhen. Der einzelne Arbeiter traͤgt das Privat- eigenthum ſeiner mehrſtuͤndigen Kraft taͤglich in die Manu- factur, und erhaͤlt dafuͤr ein gleichgeltendes Privateigenthum an Tag- oder Wochenlohn zuruͤck: er bleibt in allen dem, was er außer dem Privateigenthum ſeiner Kraft noch hat oder iſt, unbeſchraͤnkter Gebieter uͤber ſeine eigene Perſon. Eben ſo der Unternehmer der Manufactur, ohne ſich zu einer wei- teren perſoͤnlichen Sorge fuͤr ſeinen Arbeiter in Faͤllen von Krankheit, Ungluͤck, Alter zu verpflichten, gibt das Privat- eigenthum ſeiner Vorſchuͤſſe, Auslagen, Abloͤhnungen fuͤr das andere Privateigenthum des fabricirten Productes hin. Kurz wir ſehen nur Tauſche des Privateigenthums gegen einander: die Perſoͤnlichkeit der Tauſchenden bleibt faſt ganz außer dem Spiel, außer der Verpflichtung.
Eben ſo, ohne weitere perſoͤnliche Verbindung der Kaͤu- fer, verſammelt der Kaufmann die verſchiedenartig Be- duͤrfenden (wie der Fabrikant die verſchiedenartig Arbeitenden) vertheilt unter ihnen das Privateigenthum der verſchiedenen Waaren, und erhaͤlt dafuͤr von ihnen das, der verſchiedenen Preiſe, Auslagen, Unkoſten, Zinſen ꝛc. ohne daß weiter irgend eine perſoͤnliche Verpflichtung entſtuͤnde. — Es ſollte alſo ſcheinen, es ſey im ganzen Gebiete der ſtaͤdtiſchen Ge- werbe und Manufactur von nichts als Privateigenthum die Rede, und hier koͤnne alle weitere perſoͤnliche Gemeinſchaft mit Beziehung auf die Sachen entbehrt werden?
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um den Productionen eines einzelnen Producenten zu genuͤ-
gen, iſt freylich nur eine ganz mechaniſche Vereinigung, und
auf dem erſten Blick ſcheint ſie auf dem bloßen Privateigen-
thum zu beruhen. Der einzelne Arbeiter traͤgt das Privat-
eigenthum ſeiner mehrſtuͤndigen Kraft taͤglich in die Manu-
factur, und erhaͤlt dafuͤr ein gleichgeltendes Privateigenthum
an Tag- oder Wochenlohn zuruͤck: er bleibt in allen dem,
was er außer dem Privateigenthum ſeiner Kraft noch hat oder
iſt, unbeſchraͤnkter Gebieter uͤber ſeine eigene Perſon. Eben
ſo der Unternehmer der Manufactur, ohne ſich zu einer wei-
teren perſoͤnlichen Sorge fuͤr ſeinen Arbeiter in Faͤllen von
Krankheit, Ungluͤck, Alter zu verpflichten, gibt das Privat-
eigenthum ſeiner Vorſchuͤſſe, Auslagen, Abloͤhnungen fuͤr das
andere Privateigenthum des fabricirten Productes hin. Kurz
wir ſehen nur Tauſche des Privateigenthums gegen einander:
die Perſoͤnlichkeit der Tauſchenden bleibt faſt ganz außer dem
Spiel, außer der Verpflichtung.
Eben ſo, ohne weitere perſoͤnliche Verbindung der Kaͤu-
fer, verſammelt der Kaufmann die verſchiedenartig Be-
duͤrfenden (wie der Fabrikant die verſchiedenartig Arbeitenden)
vertheilt unter ihnen das Privateigenthum der verſchiedenen
Waaren, und erhaͤlt dafuͤr von ihnen das, der verſchiedenen
Preiſe, Auslagen, Unkoſten, Zinſen ꝛc. ohne daß weiter
irgend eine perſoͤnliche Verpflichtung entſtuͤnde. — Es ſollte
alſo ſcheinen, es ſey im ganzen Gebiete der ſtaͤdtiſchen Ge-
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mit Beziehung auf die Sachen entbehrt werden?
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/46>, abgerufen am 21.11.2024.
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