Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824.Königen zu wiederholenden Eid, daß sie nach den Ge- 7. Was nun aber nach diesem die verfassungs- 1 Plut. Pyrrh. 5. 2 Xen. Staat 15, 7. 3 Thuk. 1, 20. der gegen andere Historiker aber wohl eher gegen Hellanikos (oben S. 15.) als gegen Herodot polemisirt, den er der Zeit nach schwerlich lesen konnte. Indessen scheint mir doch auch Herod. 1, 17. der in Grie- chenland herkömmlichen Meinung von den zwei Stimmen jedes Königs gefolgt, obgleich der Ausdruck nicht völlig klar ist. Spaß- haft ist die, von Larcher angenommene, Auskunft des Schol. Thuk., jeder Könkg habe nur eine Stimme gehabt, aber sie habe für zwei gegolten. Die gerousia isopsephos dis ta megista den Königen nach Plat. Ges. 3, 692. Dem Herod. folgt Lukian Harm. 3. 4 S. oben S. 79. 5 Her. a. O. dikazein de mounous
Koͤnigen zu wiederholenden Eid, daß ſie nach den Ge- 7. Was nun aber nach dieſem die verfaſſungs- 1 Plut. Pyrrh. 5. 2 Xen. Staat 15, 7. 3 Thuk. 1, 20. der gegen andere Hiſtoriker aber wohl eher gegen Hellanikos (oben S. 15.) als gegen Herodot polemiſirt, den er der Zeit nach ſchwerlich leſen konnte. Indeſſen ſcheint mir doch auch Herod. 1, 17. der in Grie- chenland herkoͤmmlichen Meinung von den zwei Stimmen jedes Koͤnigs gefolgt, obgleich der Ausdruck nicht voͤllig klar iſt. Spaß- haft iſt die, von Larcher angenommene, Auskunft des Schol. Thuk., jeder Koͤnkg habe nur eine Stimme gehabt, aber ſie habe fuͤr zwei gegolten. Die γεϱουσία ἰσόψηφος δἰς τὰ μέγιστα den Koͤnigen nach Plat. Geſ. 3, 692. Dem Herod. folgt Lukian Harm. 3. 4 S. oben S. 79. 5 Her. a. O. δικάζειν δὲ μούνους
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0108" n="102"/> Koͤnigen zu wiederholenden Eid, daß ſie nach den Ge-<lb/> ſetzen regieren wuͤrden, der auch bei den Moloſſern<lb/> herkoͤmmlich war <note place="foot" n="1">Plut. Pyrrh. 5.</note>, wofuͤr die Stadt ihnen wieder<lb/> durch die Ephoren, wenn ſie den Eid wahrten, die Herr-<lb/> ſchaft unerſchuͤttert (ἀστυφέλικτος) zu erhalten ver-<lb/> hieß <note place="foot" n="2">Xen. Staat 15, 7.</note>.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>7.</head><lb/> <p>Was nun aber nach dieſem die verfaſſungs-<lb/> maͤßige <hi rendition="#g">Macht</hi> der Koͤnige Sparta’s betrifft: ſo war<lb/> dieſe eigentlich im Verhaͤltniß zu der <hi rendition="#g">Ehre</hi> derſelben<lb/> gering. Erſtens waren die beiden Fuͤrſten Mitglieder<lb/> der Geruſia, und machten dieſelbe erſt vollzaͤhlig, aber<lb/> ſie hatten als ſolche nur einfache Stimmen <note place="foot" n="3">Thuk. 1, 20. der gegen<lb/> andere Hiſtoriker aber wohl eher gegen Hellanikos (oben S. 15.) als<lb/> gegen Herodot polemiſirt, den er der Zeit nach ſchwerlich leſen<lb/> konnte. Indeſſen ſcheint mir doch auch Herod. 1, 17. der in Grie-<lb/> chenland herkoͤmmlichen Meinung von den zwei Stimmen jedes<lb/> Koͤnigs gefolgt, obgleich der Ausdruck nicht voͤllig klar iſt. Spaß-<lb/> haft iſt die, von Larcher angenommene, Auskunft des Schol. Thuk.,<lb/> jeder Koͤnkg habe nur eine Stimme gehabt, aber ſie habe fuͤr zwei<lb/> gegolten. Die γεϱουσία ἰσόψηφος δἰς τὰ μέγιστα den Koͤnigen<lb/> nach Plat. Geſ. 3, 692. Dem Herod. folgt Lukian Harm. 3.</note>, welche<lb/> in ihrer Abweſenheit der naͤchſtverwandte Geront, ein<lb/> Heraklide alſo <note place="foot" n="4">S. oben S. 79.</note>, vertrat. Waren ſie zugegen, ſo hat-<lb/> ten ſie auch vorzugsweiſe den Vortrag und die Leitung<lb/> der Verhandlungen, daher ſie in jener alten Rhetra<lb/> in Bezug auf die Geruſia Ἀρχαγέται genannt wer-<lb/> den: wie ſie auch in der Volksverſammlung aufzu-<lb/> treten, zu reden, vorzuſchlagen vorzuͤglich befugt wa-<lb/> ren. Wenn die Geruſia ein Gericht bildete, ſo fuͤhr-<lb/> ten ſie natuͤrlich auch in dieſem den Vorſitz; aber ſie<lb/> hatten außerdem einen abgeſonderten Gerichtshof fuͤr<lb/> ſich <note xml:id="seg2pn_13_1" next="#seg2pn_13_2" place="foot" n="5">Her. a. O. δικάζειν δὲ μούνους</note>, da in Sparta alle Magiſtrate die Gerichtsbar-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [102/0108]
Koͤnigen zu wiederholenden Eid, daß ſie nach den Ge-
ſetzen regieren wuͤrden, der auch bei den Moloſſern
herkoͤmmlich war 1, wofuͤr die Stadt ihnen wieder
durch die Ephoren, wenn ſie den Eid wahrten, die Herr-
ſchaft unerſchuͤttert (ἀστυφέλικτος) zu erhalten ver-
hieß 2.
7.
Was nun aber nach dieſem die verfaſſungs-
maͤßige Macht der Koͤnige Sparta’s betrifft: ſo war
dieſe eigentlich im Verhaͤltniß zu der Ehre derſelben
gering. Erſtens waren die beiden Fuͤrſten Mitglieder
der Geruſia, und machten dieſelbe erſt vollzaͤhlig, aber
ſie hatten als ſolche nur einfache Stimmen 3, welche
in ihrer Abweſenheit der naͤchſtverwandte Geront, ein
Heraklide alſo 4, vertrat. Waren ſie zugegen, ſo hat-
ten ſie auch vorzugsweiſe den Vortrag und die Leitung
der Verhandlungen, daher ſie in jener alten Rhetra
in Bezug auf die Geruſia Ἀρχαγέται genannt wer-
den: wie ſie auch in der Volksverſammlung aufzu-
treten, zu reden, vorzuſchlagen vorzuͤglich befugt wa-
ren. Wenn die Geruſia ein Gericht bildete, ſo fuͤhr-
ten ſie natuͤrlich auch in dieſem den Vorſitz; aber ſie
hatten außerdem einen abgeſonderten Gerichtshof fuͤr
ſich 5, da in Sparta alle Magiſtrate die Gerichtsbar-
1 Plut. Pyrrh. 5.
2 Xen. Staat 15, 7.
3 Thuk. 1, 20. der gegen
andere Hiſtoriker aber wohl eher gegen Hellanikos (oben S. 15.) als
gegen Herodot polemiſirt, den er der Zeit nach ſchwerlich leſen
konnte. Indeſſen ſcheint mir doch auch Herod. 1, 17. der in Grie-
chenland herkoͤmmlichen Meinung von den zwei Stimmen jedes
Koͤnigs gefolgt, obgleich der Ausdruck nicht voͤllig klar iſt. Spaß-
haft iſt die, von Larcher angenommene, Auskunft des Schol. Thuk.,
jeder Koͤnkg habe nur eine Stimme gehabt, aber ſie habe fuͤr zwei
gegolten. Die γεϱουσία ἰσόψηφος δἰς τὰ μέγιστα den Koͤnigen
nach Plat. Geſ. 3, 692. Dem Herod. folgt Lukian Harm. 3.
4 S. oben S. 79.
5 Her. a. O. δικάζειν δὲ μούνους
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |