falls Prytanen der Naukraren, die in älterer Zeit den gesammten Staat verwaltet hätten 1. Wollen wir nicht doppelte Prytanen statuiren, was der Einfachheit älterer Einrichtungen weniger angemessen scheint: so standen dieselben Männer beiden Collegien vor, und hatten gleichen Antheil an der hohen Gerichtsbarkeit, wie an der Administration. -- Die Regelmäßigkeit dieser Einrichtungen würde befremden, wenn wir die- selbige nicht auch sonst öfter gerade in den älteren Staatsordnungen wahrnähmen; manches Verhältniß indeß, namentlich das der Archonten zu den Prytaneu, müssen wir noch ganz unbestimmt lassen.
5.
Dunkler als bei Kosmen und Prytanen ist Entstehung und Verhältniß des Amts der Artynen in Argos2. Neu entstanden, etwa nach Abschaffung des Königthums in dieser Stadt, kann es nicht sein, da es sich ebenfalls in der alten Colonie derselben, Epidauros, findet, welche wohl nur in den früheren Perioden dieselbe Verfassungsgeschichte mit Argos hat. Wenn es aber nicht aus dem Untergange des König- thums hervorging, so kann es durch eine Theilung der Gewalt desselben, vielleicht der bürgerlichen und mili- tärischen, entstanden sein. In Epidauros standen Ar- tynen einem großen Rathe von 180 Männern vor 3; in Argos wird neben ihnen ein Corps von achtzig und eine (demokratische) boule genannt, deren Verhältnisse uns sonst unbekannt 4. -- Wir erwähnen hier auch noch die Demiurgen, weil mehrere Grammatiker sie als vorzugsweise Dorische Magistrate nennen 5, viel-
1 5, 71. vgl. Schömann de comit. p. XII.
2 Ol. 90, I. genannt von Thuk. 5, 47. vgl. Aegin. p. 134.
3 Plut. Qu. Gr. 1.
4 Ein sehr zahlreiches Synedrion im Prytaneion in der Zeit Kassanders, Diod. 19, 63.
5 Ael. Dionys. bei Eust. zur Od. 17, 1825 Rom. Hesych s. v.
falls Prytanen der Naukraren, die in aͤlterer Zeit den geſammten Staat verwaltet haͤtten 1. Wollen wir nicht doppelte Prytanen ſtatuiren, was der Einfachheit aͤlterer Einrichtungen weniger angemeſſen ſcheint: ſo ſtanden dieſelben Maͤnner beiden Collegien vor, und hatten gleichen Antheil an der hohen Gerichtsbarkeit, wie an der Adminiſtration. — Die Regelmaͤßigkeit dieſer Einrichtungen wuͤrde befremden, wenn wir die- ſelbige nicht auch ſonſt oͤfter gerade in den aͤlteren Staatsordnungen wahrnaͤhmen; manches Verhaͤltniß indeß, namentlich das der Archonten zu den Prytaneu, muͤſſen wir noch ganz unbeſtimmt laſſen.
5.
Dunkler als bei Kosmen und Prytanen iſt Entſtehung und Verhaͤltniß des Amts der Artynen in Argos2. Neu entſtanden, etwa nach Abſchaffung des Koͤnigthums in dieſer Stadt, kann es nicht ſein, da es ſich ebenfalls in der alten Colonie derſelben, Epidauros, findet, welche wohl nur in den fruͤheren Perioden dieſelbe Verfaſſungsgeſchichte mit Argos hat. Wenn es aber nicht aus dem Untergange des Koͤnig- thums hervorging, ſo kann es durch eine Theilung der Gewalt deſſelben, vielleicht der buͤrgerlichen und mili- taͤriſchen, entſtanden ſein. In Epidauros ſtanden Ar- tynen einem großen Rathe von 180 Maͤnnern vor 3; in Argos wird neben ihnen ein Corps von achtzig und eine (demokratiſche) βουλὴ genannt, deren Verhaͤltniſſe uns ſonſt unbekannt 4. — Wir erwaͤhnen hier auch noch die Demiurgen, weil mehrere Grammatiker ſie als vorzugsweiſe Doriſche Magiſtrate nennen 5, viel-
1 5, 71. vgl. Schoͤmann de comit. p. XII.
2 Ol. 90, I. genannt von Thuk. 5, 47. vgl. Aegin. p. 134.
3 Plut. Qu. Gr. 1.
4 Ein ſehr zahlreiches Synedrion im Prytaneion in der Zeit Kaſſanders, Diod. 19, 63.
5 Ael. Dionyſ. bei Euſt. zur Od. 17, 1825 Rom. Heſych s. v.
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falls Prytanen der Naukraren, die in aͤlterer Zeit den
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nicht doppelte Prytanen ſtatuiren, was der Einfachheit
aͤlterer Einrichtungen weniger angemeſſen ſcheint: ſo
ſtanden dieſelben Maͤnner beiden Collegien vor, und
hatten gleichen Antheil an der hohen Gerichtsbarkeit,
wie an der Adminiſtration. — Die Regelmaͤßigkeit
dieſer Einrichtungen wuͤrde befremden, wenn wir die-
ſelbige nicht auch ſonſt oͤfter gerade in den aͤlteren
Staatsordnungen wahrnaͤhmen; manches Verhaͤltniß
indeß, namentlich das der Archonten zu den Prytaneu,
muͤſſen wir noch ganz unbeſtimmt laſſen.
5.
Dunkler als bei Kosmen und Prytanen iſt
Entſtehung und Verhaͤltniß des Amts der Artynen
in Argos 2. Neu entſtanden, etwa nach Abſchaffung
des Koͤnigthums in dieſer Stadt, kann es nicht ſein,
da es ſich ebenfalls in der alten Colonie derſelben,
Epidauros, findet, welche wohl nur in den fruͤheren
Perioden dieſelbe Verfaſſungsgeſchichte mit Argos hat.
Wenn es aber nicht aus dem Untergange des Koͤnig-
thums hervorging, ſo kann es durch eine Theilung der
Gewalt deſſelben, vielleicht der buͤrgerlichen und mili-
taͤriſchen, entſtanden ſein. In Epidauros ſtanden Ar-
tynen einem großen Rathe von 180 Maͤnnern vor 3;
in Argos wird neben ihnen ein Corps von achtzig und
eine (demokratiſche) βουλὴ genannt, deren Verhaͤltniſſe
uns ſonſt unbekannt 4. — Wir erwaͤhnen hier auch
noch die Demiurgen, weil mehrere Grammatiker ſie
als vorzugsweiſe Doriſche Magiſtrate nennen 5, viel-
1 5, 71. vgl. Schoͤmann de comit. p. XII.
2 Ol. 90, I.
genannt von Thuk. 5, 47. vgl. Aegin. p. 134.
3 Plut.
Qu. Gr. 1.
4 Ein ſehr zahlreiches Synedrion im Prytaneion
in der Zeit Kaſſanders, Diod. 19, 63.
5 Ael. Dionyſ. bei
Euſt. zur Od. 17, 1825 Rom. Heſych s. v.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/146>, abgerufen am 24.11.2024.
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