Wirkungskreis besaßen 1: den Phylarchen von Epi- damnos ähnlich, deren ausgedehnte Geschäfte später einer boule übertragen wurden 2. Wir werden also annehmen müssen, daß diese durch Staatsumwandlun- gen früh in Vergessenheit gekommenen Phylobasileis ehe- mals unter dem Namen der Prytanen eine der ersten Staatsbehörden waren. Nun saßen aber mit diesen vier Prytanen oder Phylenkönigen in diesem Gerichts- hofe die Epheten, von denen ich oben bemerkt habe 3, daß sie vor Solon mit dem Gericht des Areopagos völlig identisch waren, und damals die Criminalge- richtsbarkeit nebst der Sittenaufsicht in sehr ausge- dehnter Bedeutung übten. Beides sind auch Aemter der Dorischen Gerusia, zu der sich die Könige etwa verhalten, wie jene Prytanen zu den Areopagiten oder Epheten. Deren Zahl war später einundfunfzig, wo vermuthlich der Basileus eingerechnet ist; funfzig aber konnten erst seit Kleisthenes neuer Phyleneintheilung sein, vorher waren vermuthlich, nach der Vierzahl der Phylen achtundvierzig, die Phylobasileis eingerechnet oder nicht. -- Dies angenommen, findet sich ein merk- würdiges Entsprechen des Criminal- und Sittengerichts und der obersten Verwaltungsbehörde zu Athen. Diese letztere waren die Naukraren. Die Naukraren, gleich- falls acht und vierzig an der Zahl, seit Kleisthenes Phylenabtheilung aber funfzig, verwalteten ehemals das Vermögen des Staats, und rüsteten daher auch Heere und Flotten aus 4. Nun erwähnt Herodot eben-
1 Daher Solon bei Plut. 19. ek Prutaneiou katadika- sthentes upo ton basileon. -- Sie saßen auch in der königlichen Halle zusammen, wohl ebenfalls als Gericht. Pollux 8, 111. 120. Hesych phulobas.
2 Arist. Pol. 5, 1, 6.
3 Bd. 2. S. 333., was freilich noch eine genauere Erörterung verdiente.
4 Böckh an mehreren St. Schömann de comit. p. 364.
Wirkungskreis beſaßen 1: den Phylarchen von Epi- damnos aͤhnlich, deren ausgedehnte Geſchaͤfte ſpaͤter einer βουλὴ uͤbertragen wurden 2. Wir werden alſo annehmen muͤſſen, daß dieſe durch Staatsumwandlun- gen fruͤh in Vergeſſenheit gekommenen Phylobaſileis ehe- mals unter dem Namen der Prytanen eine der erſten Staatsbehoͤrden waren. Nun ſaßen aber mit dieſen vier Prytanen oder Phylenkoͤnigen in dieſem Gerichts- hofe die Epheten, von denen ich oben bemerkt habe 3, daß ſie vor Solon mit dem Gericht des Areopagos voͤllig identiſch waren, und damals die Criminalge- richtsbarkeit nebſt der Sittenaufſicht in ſehr ausge- dehnter Bedeutung uͤbten. Beides ſind auch Aemter der Doriſchen Geruſia, zu der ſich die Koͤnige etwa verhalten, wie jene Prytanen zu den Areopagiten oder Epheten. Deren Zahl war ſpaͤter einundfunfzig, wo vermuthlich der Baſileus eingerechnet iſt; funfzig aber konnten erſt ſeit Kleiſthenes neuer Phyleneintheilung ſein, vorher waren vermuthlich, nach der Vierzahl der Phylen achtundvierzig, die Phylobaſileis eingerechnet oder nicht. — Dies angenommen, findet ſich ein merk- wuͤrdiges Entſprechen des Criminal- und Sittengerichts und der oberſten Verwaltungsbehoͤrde zu Athen. Dieſe letztere waren die Naukraren. Die Naukraren, gleich- falls acht und vierzig an der Zahl, ſeit Kleiſthenes Phylenabtheilung aber funfzig, verwalteten ehemals das Vermoͤgen des Staats, und ruͤſteten daher auch Heere und Flotten aus 4. Nun erwaͤhnt Herodot eben-
1 Daher Solon bei Plut. 19. ἐκ Πϱυτανεἰου καταδικα- σϑἐντες ὑπὸ τῶν βασιλἐων. — Sie ſaßen auch in der koͤniglichen Halle zuſammen, wohl ebenfalls als Gericht. Pollux 8, 111. 120. Heſych φυλοβασ.
2 Ariſt. Pol. 5, 1, 6.
3 Bd. 2. S. 333., was freilich noch eine genauere Eroͤrterung verdiente.
4 Boͤckh an mehreren St. Schoͤmann de comit. p. 364.
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Wirkungskreis beſaßen 1: den Phylarchen von Epi-
damnos aͤhnlich, deren ausgedehnte Geſchaͤfte ſpaͤter
einer βουλὴ uͤbertragen wurden 2. Wir werden alſo
annehmen muͤſſen, daß dieſe durch Staatsumwandlun-
gen fruͤh in Vergeſſenheit gekommenen Phylobaſileis ehe-
mals unter dem Namen der Prytanen eine der erſten
Staatsbehoͤrden waren. Nun ſaßen aber mit dieſen
vier Prytanen oder Phylenkoͤnigen in dieſem Gerichts-
hofe die Epheten, von denen ich oben bemerkt habe 3,
daß ſie vor Solon mit dem Gericht des Areopagos
voͤllig identiſch waren, und damals die Criminalge-
richtsbarkeit nebſt der Sittenaufſicht in ſehr ausge-
dehnter Bedeutung uͤbten. Beides ſind auch Aemter
der Doriſchen Geruſia, zu der ſich die Koͤnige etwa
verhalten, wie jene Prytanen zu den Areopagiten oder
Epheten. Deren Zahl war ſpaͤter einundfunfzig, wo
vermuthlich der Baſileus eingerechnet iſt; funfzig aber
konnten erſt ſeit Kleiſthenes neuer Phyleneintheilung
ſein, vorher waren vermuthlich, nach der Vierzahl der
Phylen achtundvierzig, die Phylobaſileis eingerechnet
oder nicht. — Dies angenommen, findet ſich ein merk-
wuͤrdiges Entſprechen des Criminal- und Sittengerichts
und der oberſten Verwaltungsbehoͤrde zu Athen. Dieſe
letztere waren die Naukraren. Die Naukraren, gleich-
falls acht und vierzig an der Zahl, ſeit Kleiſthenes
Phylenabtheilung aber funfzig, verwalteten ehemals
das Vermoͤgen des Staats, und ruͤſteten daher auch
Heere und Flotten aus 4. Nun erwaͤhnt Herodot eben-
1 Daher Solon bei Plut. 19. ἐκ Πϱυτανεἰου καταδικα-
σϑἐντες ὑπὸ τῶν βασιλἐων. — Sie ſaßen auch in der koͤniglichen
Halle zuſammen, wohl ebenfalls als Gericht. Pollux 8, 111. 120.
Heſych φυλοβασ.
2 Ariſt. Pol. 5, 1, 6.
3 Bd. 2. S.
333., was freilich noch eine genauere Eroͤrterung verdiente.
4 Boͤckh an mehreren St. Schoͤmann de comit. p. 364.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 137[139]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/145>, abgerufen am 24.11.2024.
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