eben auf keine wesentliche Differenz. Diese wurde erst hervorgebracht durch den Untergang eines großen Theils der Bürgerschaft in der Schlacht des Kleomenes, und die darauf folgende Aufnahme vieler Periöken zu Stadt- bürgern 1. Bald nach dieser Zeit finden wir Argos an Volksmenge, Kunstfleiß, Wohlstand blühend 2, und einer demokratischen Verfassung genießend 3, zwischen der indeß und der Hegemonie des Peloponnes, nach der Argos nach dem Frieden des Nikias die Hand ausstreckte, einiger Widerspruch statt fand. Zur Er- langung derselben ernannte daher das Volk eine Behörde von zwölf Männern mit großer Vollmacht, Bündnisse zu schließen mit allen Hellenen, die immer wollten; nur wenn Athen oder Sparta in ein solches treten wollten, sollte die Gemeinde erst befragt werden. Ferner mußte damals der Staat, um einen Kern des Heers zu ha- ben, ein eigenes Corps von tausend kräftigen und wohlbewaffneten Männern bilden 5, und zwar aus den bessern Ständen 6. Aber es war natürlich, daß diese der Volksherrschaft gefährlich wurden, die sie nach der Schlacht von Mantineia, Ol. 90, 3., im Einverständniß mit den Lakedämoniern stürzten, nach- dem sie die Volksführer getödtet hatten 7. Doch be- hielten sie die Herrschaft nur acht Monate, ein Auf- stand und eine Schlacht innerhalb der Stadt beraubte sie ihrer Macht, und stellte die Demokratie wieder her 8, die der Athener Alkibiades durch Vertreibung 4)
1 Bd. 2. S. 174 f.
2 Diod. 12, 75.
3 S. be- sonders Thuk. 5, 29. 41. 44. -- to plethos epsephisato (Ol. 94, 1.) Demosth. von der Rhod. Freiheit p. 197 R.
5 Die Stelle oben S. 53, 1.
6 Arist. 2, 3, 5. nennt sie tous gnorimous.
7 Arist. Diod. 12, 80. Thuk. 5, 81. ton en Argei demon katelusan, kai oligarkhia katiote. vgl. 76.
8 im Juli Ol. 90 3S4. Thuk. 5, 82. Diod. 12, 80.
4) Thuk. 5, 27, 28.
eben auf keine weſentliche Differenz. Dieſe wurde erſt hervorgebracht durch den Untergang eines großen Theils der Buͤrgerſchaft in der Schlacht des Kleomenes, und die darauf folgende Aufnahme vieler Perioͤken zu Stadt- buͤrgern 1. Bald nach dieſer Zeit finden wir Argos an Volksmenge, Kunſtfleiß, Wohlſtand bluͤhend 2, und einer demokratiſchen Verfaſſung genießend 3, zwiſchen der indeß und der Hegemonie des Peloponnes, nach der Argos nach dem Frieden des Nikias die Hand ausſtreckte, einiger Widerſpruch ſtatt fand. Zur Er- langung derſelben ernannte daher das Volk eine Behoͤrde von zwoͤlf Maͤnnern mit großer Vollmacht, Buͤndniſſe zu ſchließen mit allen Hellenen, die immer wollten; nur wenn Athen oder Sparta in ein ſolches treten wollten, ſollte die Gemeinde erſt befragt werden. Ferner mußte damals der Staat, um einen Kern des Heers zu ha- ben, ein eigenes Corps von tauſend kraͤftigen und wohlbewaffneten Maͤnnern bilden 5, und zwar aus den beſſern Staͤnden 6. Aber es war natuͤrlich, daß dieſe der Volksherrſchaft gefaͤhrlich wurden, die ſie nach der Schlacht von Mantineia, Ol. 90, 3., im Einverſtaͤndniß mit den Lakedaͤmoniern ſtuͤrzten, nach- dem ſie die Volksfuͤhrer getoͤdtet hatten 7. Doch be- hielten ſie die Herrſchaft nur acht Monate, ein Auf- ſtand und eine Schlacht innerhalb der Stadt beraubte ſie ihrer Macht, und ſtellte die Demokratie wieder her 8, die der Athener Alkibiades durch Vertreibung 4)
1 Bd. 2. S. 174 f.
2 Diod. 12, 75.
3 S. be- ſonders Thuk. 5, 29. 41. 44. — τὸ πλῆϑος ἐψηφίσατο (Ol. 94, 1.) Demoſth. von der Rhod. Freiheit p. 197 R.
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eben auf keine weſentliche Differenz. Dieſe wurde erſt
hervorgebracht durch den Untergang eines großen Theils
der Buͤrgerſchaft in der Schlacht des Kleomenes, und
die darauf folgende Aufnahme vieler Perioͤken zu Stadt-
buͤrgern 1. Bald nach dieſer Zeit finden wir Argos an
Volksmenge, Kunſtfleiß, Wohlſtand bluͤhend 2, und
einer demokratiſchen Verfaſſung genießend 3, zwiſchen
der indeß und der Hegemonie des Peloponnes, nach
der Argos nach dem Frieden des Nikias die Hand
ausſtreckte, einiger Widerſpruch ſtatt fand. Zur Er-
langung derſelben ernannte daher das Volk eine Behoͤrde
von zwoͤlf Maͤnnern mit großer Vollmacht, Buͤndniſſe zu
ſchließen mit allen Hellenen, die immer wollten; nur
wenn Athen oder Sparta in ein ſolches treten wollten,
ſollte die Gemeinde erſt befragt werden. Ferner mußte
damals der Staat, um einen Kern des Heers zu ha-
ben, ein eigenes Corps von tauſend kraͤftigen und
wohlbewaffneten Maͤnnern bilden 5, und zwar aus
den beſſern Staͤnden 6. Aber es war natuͤrlich, daß
dieſe der Volksherrſchaft gefaͤhrlich wurden, die ſie
nach der Schlacht von Mantineia, Ol. 90, 3., im
Einverſtaͤndniß mit den Lakedaͤmoniern ſtuͤrzten, nach-
dem ſie die Volksfuͤhrer getoͤdtet hatten 7. Doch be-
hielten ſie die Herrſchaft nur acht Monate, ein Auf-
ſtand und eine Schlacht innerhalb der Stadt beraubte
ſie ihrer Macht, und ſtellte die Demokratie wieder
her 8, die der Athener Alkibiades durch Vertreibung
4)
1 Bd. 2. S. 174 f.
2 Diod. 12, 75.
3 S. be-
ſonders Thuk. 5, 29. 41. 44. — τὸ πλῆϑος ἐψηφίσατο (Ol. 94, 1.)
Demoſth. von der Rhod. Freiheit p. 197 R.
5 Die Stelle oben S. 53, 1.
6 Ariſt. 2, 3, 5.
nennt ſie τοὺς γνωϱἰμους.
7 Ariſt. Diod. 12, 80. Thuk. 5,
81. τὸν ἐν Ἄϱγει δῆμον κατέλυσαν, καὶ ὀλιγαϱχία κατίοτη. vgl.
76.
8 im Juli Ol. 90 3ʃ4. Thuk. 5, 82. Diod. 12, 80.
4) Thuk. 5,
27, 28.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/149>, abgerufen am 24.11.2024.
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