Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824.vieler noch übrigen Oligarchen vollendete 1; später aber 1 Th. 5, 84. Diod. 12, 81. 2 Th. 6, 61. Diod. 13, 5. 3 c. 11. -- pantas, ontas ekaton. Casaub. Emd., der eka- tostus hereinbringen will, paßt nicht zum Folgenden. Hatte Argos damals vielleicht 10 Phylen, wie Athen, und sind die khilioi loga- des hier noch gemeint? doch wäre es dann schwer, der Geschichte ihre Zeit anzuweisen. 4 vgl. Plut. Alkib. 14. Ein solcher war auch wohl Nikostratos, prostates tes poleos nach Theopomp bei Athen. 6, 232. zu Artax. Ochos Zeit. -- Vgl. was oben von den Demiurgen gesagt ist. 5 Diod. 15, 40.
vieler noch uͤbrigen Oligarchen vollendete 1; ſpaͤter aber 1 Th. 5, 84. Diod. 12, 81. 2 Th. 6, 61. Diod. 13, 5. 3 c. 11. — πάντας, ὄντας ἑκατὸν. Caſaub. Emd., der ἑκα- τοστὺς hereinbringen will, paßt nicht zum Folgenden. Hatte Argos damals vielleicht 10 Phylen, wie Athen, und ſind die χίλιοι λογά- δες hier noch gemeint? doch waͤre es dann ſchwer, der Geſchichte ihre Zeit anzuweiſen. 4 vgl. Plut. Alkib. 14. Ein ſolcher war auch wohl Nikoſtratos, πϱοστάτης τἥς πόλεως nach Theopomp bei Athen. 6, 232. zu Artax. Ochos Zeit. — Vgl. was oben von den Demiurgen geſagt iſt. 5 Diod. 15, 40.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0150" n="144"/> vieler noch uͤbrigen Oligarchen vollendete <note place="foot" n="1">Th. 5, 84. Diod. 12, 81.</note>; ſpaͤter aber<lb/> ſelbſt durch ſeine Gaſtfreunde ſtuͤrzen wollte <note place="foot" n="2">Th. 6, 61. Diod. 13, 5.</note>, was<lb/> allen dieſen den Untergang brachte. Indeſſen muͤſſen<lb/> doch noch immer zwei Partheien im Staate fortbeſtan-<lb/> den haben. Aeneas der Taktiker erzaͤhlt, daß, da die<lb/> Reichen das Volk zum zweitenmale angreifen wollten,<lb/> und auf eine beſtimmte Nacht viele fremde Soldaten<lb/> in die Stadt geladen, die Volksvorſteher in Eile eine<lb/> Volksverſammlung beriefen und darin befahlen, daß<lb/> dieſe Nacht ſich ein jeder Bewaffneter zu ſeiner Phyle<lb/> einfinden ſollte <note place="foot" n="3"><hi rendition="#aq">c.</hi> 11. — πάντας, ὄντας ἑκατὸν. Caſaub. Emd., der ἑκα-<lb/> τοστὺς hereinbringen will, paßt nicht zum Folgenden. Hatte Argos<lb/> damals vielleicht 10 Phylen, wie Athen, und ſind die χίλιοι λογά-<lb/> δες hier noch gemeint? doch waͤre es dann ſchwer, der Geſchichte<lb/> ihre Zeit anzuweiſen.</note>, wodurch jene gehindert wurden, ſich<lb/> im Ganzen zu vereinigen. Die Volksvorſteher (δήμου<lb/> προστάται) <note place="foot" n="4">vgl. Plut. Alkib. 14. Ein ſolcher<lb/> war auch wohl Nikoſtratos, πϱοστάτης τἥς πόλεως nach Theopomp<lb/> bei Athen. 6, 232. zu Artax. Ochos Zeit. — Vgl. was oben von<lb/> den Demiurgen geſagt iſt.</note> in dieſer Geſchichte ſind ein offenbar<lb/> ganz demokratiſcher Magiſtrat, in innern Faktions-<lb/> kaͤmpfen entſtanden, von den Demagogen Athens be-<lb/> ſonders dadurch verſchieden, daß ihre Macht amtlich.<lb/> — Als im Frieden des Artaxerxes die Lakedaͤmonier<lb/> auf die naͤhere Leitung des oͤffentlichen Weſens in den<lb/> Peloponneſiſchen Staͤdten verzichtet hatten: regte ſich<lb/> in dieſen vorher oligarchiſch regierten Staaten ein Geiſt<lb/> unbaͤndiger Licenz und Ochlokratie; uͤberall ſykophanti-<lb/> ſche Anklagen, Verbannungen, Guͤterconfiscationen,<lb/> beſonders ſolcher, die unter Lakedaͤmons Leitung oͤffent-<lb/> liche Aemter verwaltet; doch war damals (Ol. 101, 3.)<lb/> Argos auch Zufluchtsort vertriebener Demokraten <note place="foot" n="5">Diod. 15, 40.</note>.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [144/0150]
vieler noch uͤbrigen Oligarchen vollendete 1; ſpaͤter aber
ſelbſt durch ſeine Gaſtfreunde ſtuͤrzen wollte 2, was
allen dieſen den Untergang brachte. Indeſſen muͤſſen
doch noch immer zwei Partheien im Staate fortbeſtan-
den haben. Aeneas der Taktiker erzaͤhlt, daß, da die
Reichen das Volk zum zweitenmale angreifen wollten,
und auf eine beſtimmte Nacht viele fremde Soldaten
in die Stadt geladen, die Volksvorſteher in Eile eine
Volksverſammlung beriefen und darin befahlen, daß
dieſe Nacht ſich ein jeder Bewaffneter zu ſeiner Phyle
einfinden ſollte 3, wodurch jene gehindert wurden, ſich
im Ganzen zu vereinigen. Die Volksvorſteher (δήμου
προστάται) 4 in dieſer Geſchichte ſind ein offenbar
ganz demokratiſcher Magiſtrat, in innern Faktions-
kaͤmpfen entſtanden, von den Demagogen Athens be-
ſonders dadurch verſchieden, daß ihre Macht amtlich.
— Als im Frieden des Artaxerxes die Lakedaͤmonier
auf die naͤhere Leitung des oͤffentlichen Weſens in den
Peloponneſiſchen Staͤdten verzichtet hatten: regte ſich
in dieſen vorher oligarchiſch regierten Staaten ein Geiſt
unbaͤndiger Licenz und Ochlokratie; uͤberall ſykophanti-
ſche Anklagen, Verbannungen, Guͤterconfiscationen,
beſonders ſolcher, die unter Lakedaͤmons Leitung oͤffent-
liche Aemter verwaltet; doch war damals (Ol. 101, 3.)
Argos auch Zufluchtsort vertriebener Demokraten 5.
1 Th. 5, 84. Diod. 12, 81.
2 Th. 6, 61. Diod. 13, 5.
3 c. 11. — πάντας, ὄντας ἑκατὸν. Caſaub. Emd., der ἑκα-
τοστὺς hereinbringen will, paßt nicht zum Folgenden. Hatte Argos
damals vielleicht 10 Phylen, wie Athen, und ſind die χίλιοι λογά-
δες hier noch gemeint? doch waͤre es dann ſchwer, der Geſchichte
ihre Zeit anzuweiſen.
4 vgl. Plut. Alkib. 14. Ein ſolcher
war auch wohl Nikoſtratos, πϱοστάτης τἥς πόλεως nach Theopomp
bei Athen. 6, 232. zu Artax. Ochos Zeit. — Vgl. was oben von
den Demiurgen geſagt iſt.
5 Diod. 15, 40.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |