1. Conclamatio Relief Caylus iii, 73. Bouill. iii, 60, 1. Planctus, Bouill. 60, 2. Gori M. E. iii, 3. t. 20 -- 23.
2. Auf Griechischen Steinurnen und Cippen ist ein Abschied, mit beigeschriebnen Namen, die gewöhnlichste Vorstellung. M. Worsl. i, 6. 14. Caylus vi, 49 sqq. Oft ist auch ein Pferd dabei, Bouill. iii, 79. Marm. Oxon. ii, n. 63 (ein Attischer Cippus, oben eine Sirene §. 393, 4). Darnach müs- sen die Abschiedsscenen auf Vasen wohl auch größtentheils gefaßt werden. Auf Etr. Aschenkisten geht der Abschied gewöhnlich vor einer Thür vor, der Mantus oder Orcus haut zu. Vgl. §. 174, 3.
1432. Skelette (skeletoi, larvae), worunter bei den Alten im Ganzen nur fleischlose, zu Haut und Kno- chen zusammengeschrumpfte Gestalten zu verstehen sind, kommen, so wie Todtenköpfe, erst in spätern Zeiten und auf künstlerisch unbedeutenden Denkmälern als Be- 2zeichnung des Todes vor. Ein silbernes Geripp mahnt bei Trimalchio's Mahl an Lebensgenuß, und Appule- jus wurde beschuldigt, ein Larve (larvalis imago, scele- tus) als Amulet oder Zaubermittel bei sich zu tragen.
1. Mehreres stellt Welcker Sylloge p. 98. zusammen. Ein Grabstein mit der dort angeführten Inschr. und einer larva dar- unter war auch in den Souterrains des Britt. Museums zu sehn. Auf einem Grabmal in Pompeji ein Relief mit einem Skelett, das eine Frau mit Bändern schmückt, Mazois Pomp. i, 29. Cippus in Neapel, mit einem Skelett, dessen Munde ein Schmet- terling entschwebt, Neapels Ant. S. 61. S. auch Gori Inscr. i. p. 455. und die Gemmen bei Christie Painted Vases 4. 6. (Gerippe mit Laternen). Ueber die Skelette von Kuma §. 260, 1. u. Blumenbach GGA. 1823 S. 1243. Eine larva, aus Haut u. Knochen bestehend, sollte Hippokrates nach Delphi geweiht haben. Paus. x, 2, 4.
2. Die larva argentea bei Petronius 34., sic apta, ut ar- ticuli eius vertebraeque laxatae in omnem partem flecte- rentur, war hiernach ein wirkliches Gerippe. Ein Skelett bei einem Feste auch auf dem Relief im L. 25. -- Appulej. de magia p. 68. Bip.
Syſtematiſcher Theil.
1. Conclamatio Relief Caylus iii, 73. Bouill. iii, 60, 1. Planctus, Bouill. 60, 2. Gori M. E. iii, 3. t. 20 — 23.
2. Auf Griechiſchen Steinurnen und Cippen iſt ein Abſchied, mit beigeſchriebnen Namen, die gewöhnlichſte Vorſtellung. M. Worsl. i, 6. 14. Caylus vi, 49 sqq. Oft iſt auch ein Pferd dabei, Bouill. iii, 79. Marm. Oxon. ii, n. 63 (ein Attiſcher Cippus, oben eine Sirene §. 393, 4). Darnach müſ- ſen die Abſchiedsſcenen auf Vaſen wohl auch größtentheils gefaßt werden. Auf Etr. Aſchenkiſten geht der Abſchied gewöhnlich vor einer Thür vor, der Mantus oder Orcus haut zu. Vgl. §. 174, 3.
1432. Skelette (σκελετοί, larvae), worunter bei den Alten im Ganzen nur fleiſchloſe, zu Haut und Kno- chen zuſammengeſchrumpfte Geſtalten zu verſtehen ſind, kommen, ſo wie Todtenkoͤpfe, erſt in ſpaͤtern Zeiten und auf kuͤnſtleriſch unbedeutenden Denkmaͤlern als Be- 2zeichnung des Todes vor. Ein ſilbernes Geripp mahnt bei Trimalchio’s Mahl an Lebensgenuß, und Appule- jus wurde beſchuldigt, ein Larve (larvalis imago, scele- tus) als Amulet oder Zaubermittel bei ſich zu tragen.
1. Mehreres ſtellt Welcker Sylloge p. 98. zuſammen. Ein Grabſtein mit der dort angeführten Inſchr. und einer larva dar- unter war auch in den Souterrains des Britt. Muſeums zu ſehn. Auf einem Grabmal in Pompeji ein Relief mit einem Skelett, das eine Frau mit Bändern ſchmückt, Mazois Pomp. i, 29. Cippus in Neapel, mit einem Skelett, deſſen Munde ein Schmet- terling entſchwebt, Neapels Ant. S. 61. S. auch Gori Inscr. i. p. 455. und die Gemmen bei Chriſtie Painted Vases 4. 6. (Gerippe mit Laternen). Ueber die Skelette von Kuma §. 260, 1. u. Blumenbach GGA. 1823 S. 1243. Eine larva, aus Haut u. Knochen beſtehend, ſollte Hippokrates nach Delphi geweiht haben. Pauſ. x, 2, 4.
2. Die larva argentea bei Petronius 34., sic apta, ut ar- ticuli eius vertebraeque laxatae in omnem partem flecte- rentur, war hiernach ein wirkliches Gerippe. Ein Skelett bei einem Feſte auch auf dem Relief im L. 25. — Appulej. de magia p. 68. Bip.
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Syſtematiſcher Theil.
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Planctus, Bouill. 60, 2. Gori M. E. iii, 3. t. 20 — 23.
2. Auf Griechiſchen Steinurnen und Cippen iſt ein Abſchied,
mit beigeſchriebnen Namen, die gewöhnlichſte Vorſtellung. M.
Worsl. i, 6. 14. Caylus vi, 49 sqq. Oft iſt auch ein
Pferd dabei, Bouill. iii, 79. Marm. Oxon. ii, n. 63 (ein
Attiſcher Cippus, oben eine Sirene §. 393, 4). Darnach müſ-
ſen die Abſchiedsſcenen auf Vaſen wohl auch größtentheils gefaßt
werden. Auf Etr. Aſchenkiſten geht der Abſchied gewöhnlich vor
einer Thür vor, der Mantus oder Orcus haut zu. Vgl. §. 174, 3.
432. Skelette (σκελετοί, larvae), worunter bei
den Alten im Ganzen nur fleiſchloſe, zu Haut und Kno-
chen zuſammengeſchrumpfte Geſtalten zu verſtehen ſind,
kommen, ſo wie Todtenkoͤpfe, erſt in ſpaͤtern Zeiten
und auf kuͤnſtleriſch unbedeutenden Denkmaͤlern als Be-
zeichnung des Todes vor. Ein ſilbernes Geripp mahnt
bei Trimalchio’s Mahl an Lebensgenuß, und Appule-
jus wurde beſchuldigt, ein Larve (larvalis imago, scele-
tus) als Amulet oder Zaubermittel bei ſich zu tragen.
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1. Mehreres ſtellt Welcker Sylloge p. 98. zuſammen. Ein
Grabſtein mit der dort angeführten Inſchr. und einer larva dar-
unter war auch in den Souterrains des Britt. Muſeums zu ſehn.
Auf einem Grabmal in Pompeji ein Relief mit einem Skelett,
das eine Frau mit Bändern ſchmückt, Mazois Pomp. i, 29.
Cippus in Neapel, mit einem Skelett, deſſen Munde ein Schmet-
terling entſchwebt, Neapels Ant. S. 61. S. auch Gori Inscr.
i. p. 455. und die Gemmen bei Chriſtie Painted Vases 4. 6.
(Gerippe mit Laternen). Ueber die Skelette von Kuma §. 260,
1. u. Blumenbach GGA. 1823 S. 1243. Eine larva, aus
Haut u. Knochen beſtehend, ſollte Hippokrates nach Delphi geweiht
haben. Pauſ. x, 2, 4.
2. Die larva argentea bei Petronius 34., sic apta, ut ar-
ticuli eius vertebraeque laxatae in omnem partem flecte-
rentur, war hiernach ein wirkliches Gerippe. Ein Skelett bei
einem Feſte auch auf dem Relief im L. 25. — Appulej. de
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Müller, Karl Otfried: Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau, 1830, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_kunst_1830/626>, abgerufen am 23.11.2024.
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