Sache nach innig verbundene, Geschäfte absolut von einander getrennt, und, wie für die Reich- thums- und Rechts-Verhältnisse im Inneren des Staates, so auch hier wieder, zwei ganz abge- sonderte Begriffs-Manufacturen angelegt hat: dieser Mißbrauch ist zum großen Verderben vie- ler Staaten ausgeschlagen. Daß der Staat ein auf Tod und Leben verbundenes Ganze sey, erkennt er, oder erkennen seine Theilnehmer, im Friedenszustande sehr schwer: da nehmlich ist jeder Theilnehmer viel mehr gegen seinen Mittheil- nehmer, als gegen den benachbarten Staat, auf- merksam oder feindlich gestellt; das ohne Ende zum Streite aufgelegte Gemüth des Menschen wendet sich, sobald die gemeinschaftliche Gefahr vorüber ist, unmittelbar gegen seinen bisherigen Mitstreiter. In einem langen Frieden muß sich also, eben weil das Auge der Bürger fast aus- schließend auf das Innere gewendet ist, das Zar- teste und Innigste des gesellschaftlichen Verban- des auflösen, und nachher nur allmählich in einem längeren Kriege, durch die Nothwendigkeit ein gesellschaftliches Ganzes dem Feinde gegenüber zu stellen, wieder geschürzt werden. --
Was sollen die Regenten und Verwalter der großen Staatsverbindung im Frieden thun, um die gesellschaftliche Einheit, welche im Kriege
Sache nach innig verbundene, Geſchaͤfte abſolut von einander getrennt, und, wie fuͤr die Reich- thums- und Rechts-Verhaͤltniſſe im Inneren des Staates, ſo auch hier wieder, zwei ganz abge- ſonderte Begriffs-Manufacturen angelegt hat: dieſer Mißbrauch iſt zum großen Verderben vie- ler Staaten ausgeſchlagen. Daß der Staat ein auf Tod und Leben verbundenes Ganze ſey, erkennt er, oder erkennen ſeine Theilnehmer, im Friedenszuſtande ſehr ſchwer: da nehmlich iſt jeder Theilnehmer viel mehr gegen ſeinen Mittheil- nehmer, als gegen den benachbarten Staat, auf- merkſam oder feindlich geſtellt; das ohne Ende zum Streite aufgelegte Gemuͤth des Menſchen wendet ſich, ſobald die gemeinſchaftliche Gefahr voruͤber iſt, unmittelbar gegen ſeinen bisherigen Mitſtreiter. In einem langen Frieden muß ſich alſo, eben weil das Auge der Buͤrger faſt aus- ſchließend auf das Innere gewendet iſt, das Zar- teſte und Innigſte des geſellſchaftlichen Verban- des aufloͤſen, und nachher nur allmaͤhlich in einem laͤngeren Kriege, durch die Nothwendigkeit ein geſellſchaftliches Ganzes dem Feinde gegenuͤber zu ſtellen, wieder geſchuͤrzt werden. —
Was ſollen die Regenten und Verwalter der großen Staatsverbindung im Frieden thun, um die geſellſchaftliche Einheit, welche im Kriege
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Sache nach innig verbundene, Geſchaͤfte abſolut
von einander getrennt, und, wie fuͤr die Reich-
thums- und Rechts-Verhaͤltniſſe im Inneren des
Staates, ſo auch hier wieder, zwei ganz abge-
ſonderte Begriffs-Manufacturen angelegt hat:
dieſer Mißbrauch iſt zum großen Verderben vie-
ler Staaten ausgeſchlagen. Daß der Staat ein
auf Tod und Leben verbundenes Ganze ſey,
erkennt er, oder erkennen ſeine Theilnehmer, im
Friedenszuſtande ſehr ſchwer: da nehmlich iſt
jeder Theilnehmer viel mehr gegen ſeinen Mittheil-
nehmer, als gegen den benachbarten Staat, auf-
merkſam oder feindlich geſtellt; das ohne Ende
zum Streite aufgelegte Gemuͤth des Menſchen
wendet ſich, ſobald die gemeinſchaftliche Gefahr
voruͤber iſt, unmittelbar gegen ſeinen bisherigen
Mitſtreiter. In einem langen Frieden muß ſich
alſo, eben weil das Auge der Buͤrger faſt aus-
ſchließend auf das Innere gewendet iſt, das Zar-
teſte und Innigſte des geſellſchaftlichen Verban-
des aufloͤſen, und nachher nur allmaͤhlich in einem
laͤngeren Kriege, durch die Nothwendigkeit ein
geſellſchaftliches Ganzes dem Feinde gegenuͤber
zu ſtellen, wieder geſchuͤrzt werden. —
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/152>, abgerufen am 22.11.2024.
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