gegeben hat, eben weil die wichtigste Eigenheit dieses Zustandes der Dinge, nehmlich die gemein- schaftliche Bewegung, nicht darin ausgedrückt ist. In dem Abschnitte vom Völkerrechte werden wir diesen erhabenen Umgang der Staaten unter einander noch näher erwägen. Jetzt kommt es uns vielmehr darauf an, die Sache aus dem Gesichts- punkte des einzelnen Staates zu betrachten.
Alle Geschäfte des einzelnen Staates, die wir vorher aus dem doppelten Gesichtspunkte des Rechtes und des Reichthums betrachteten, müs- sen nun, da wir ein neues und nothwendiges Verhältniß des Staates kennen gelernt haben, wieder unter einen neuen doppelten Gesichts- punkt fallen. Alle Staatsgeschäfte kön- nen 1) mit Rücksicht auf den inneren Zustand des Staates, aber auch wieder 2) mit Rücksicht auf die Nachbarstaaten, oder auf die äußere Be- deutung des Staates, erwogen werden.
Daß man, der Ordnung halber, in unsern Staaten die Geschäfte, je nachdem sie unmit- telbarer auf das Innere, oder auf das äußere Verhältniß gerichtet sind, unter zwei verschiedene Departements -- der auswärtigen und der in- neren Angelegenheiten -- vertheilt hat: dawi- der ist nichts einzuwenden. Aber daß man bei- derlei, der von mir beschriebenen Natur der
gegeben hat, eben weil die wichtigſte Eigenheit dieſes Zuſtandes der Dinge, nehmlich die gemein- ſchaftliche Bewegung, nicht darin ausgedruͤckt iſt. In dem Abſchnitte vom Voͤlkerrechte werden wir dieſen erhabenen Umgang der Staaten unter einander noch naͤher erwaͤgen. Jetzt kommt es uns vielmehr darauf an, die Sache aus dem Geſichts- punkte des einzelnen Staates zu betrachten.
Alle Geſchaͤfte des einzelnen Staates, die wir vorher aus dem doppelten Geſichtspunkte des Rechtes und des Reichthums betrachteten, muͤſ- ſen nun, da wir ein neues und nothwendiges Verhaͤltniß des Staates kennen gelernt haben, wieder unter einen neuen doppelten Geſichts- punkt fallen. Alle Staatsgeſchaͤfte koͤn- nen 1) mit Ruͤckſicht auf den inneren Zuſtand des Staates, aber auch wieder 2) mit Ruͤckſicht auf die Nachbarſtaaten, oder auf die aͤußere Be- deutung des Staates, erwogen werden.
Daß man, der Ordnung halber, in unſern Staaten die Geſchaͤfte, je nachdem ſie unmit- telbarer auf das Innere, oder auf das aͤußere Verhaͤltniß gerichtet ſind, unter zwei verſchiedene Departements — der auswaͤrtigen und der in- neren Angelegenheiten — vertheilt hat: dawi- der iſt nichts einzuwenden. Aber daß man bei- derlei, der von mir beſchriebenen Natur der
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gegeben hat, eben weil die wichtigſte Eigenheit
dieſes Zuſtandes der Dinge, nehmlich die gemein-
ſchaftliche Bewegung, nicht darin ausgedruͤckt
iſt. In dem Abſchnitte vom Voͤlkerrechte werden
wir dieſen erhabenen Umgang der Staaten unter
einander noch naͤher erwaͤgen. Jetzt kommt es uns
vielmehr darauf an, die Sache aus dem Geſichts-
punkte des einzelnen Staates zu betrachten.
Alle Geſchaͤfte des einzelnen Staates, die wir
vorher aus dem doppelten Geſichtspunkte des
Rechtes und des Reichthums betrachteten, muͤſ-
ſen nun, da wir ein neues und nothwendiges
Verhaͤltniß des Staates kennen gelernt haben,
wieder unter einen neuen doppelten Geſichts-
punkt fallen. Alle Staatsgeſchaͤfte koͤn-
nen 1) mit Ruͤckſicht auf den inneren Zuſtand
des Staates, aber auch wieder 2) mit Ruͤckſicht
auf die Nachbarſtaaten, oder auf die aͤußere Be-
deutung des Staates, erwogen werden.
Daß man, der Ordnung halber, in unſern
Staaten die Geſchaͤfte, je nachdem ſie unmit-
telbarer auf das Innere, oder auf das aͤußere
Verhaͤltniß gerichtet ſind, unter zwei verſchiedene
Departements — der auswaͤrtigen und der in-
neren Angelegenheiten — vertheilt hat: dawi-
der iſt nichts einzuwenden. Aber daß man bei-
derlei, der von mir beſchriebenen Natur der
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/151>, abgerufen am 22.11.2024.
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