digt werden. Jeder Richter wird es eine schöne Vertheidigung eines einzelnen Rechtes nennen, wenn der Advocat nicht etwa dieses einzelne Recht aus dem Zusammenhange der übrigen Rechte herausschneidet, es isolirt, und aus dem bloßen einzelnen, einseitigen Buchstaben deducirt, daß es nun ewig gelten solle, -- sondern wenn derselbe sich vor dem Auge des Richters ganz auf die Seite der übrigen Rechte stellt, und von diesem entgegengesetzten Standpunkte aus zeigt, wie, um der übrigen Rechte willen, jenes einzelne Recht aufrecht zu erhalten sey, und wie das Ganze dabei interessirt ist, daß das Einzelne be- stehe. Der wäre der vortrefflichste Vertheidiger des Adels, der ganz auf die Seite des Bürger- standes treten, und von dortaus die nothwen- dige Aufrechthaltung der Adelsrechte erweisen könnte. --
Lassen Sie uns annehmen, die Regierung eines Landes berathschlage über die Ausführbarkeit oder Unausführbarkeit der Getreidesperre in einem gegebenen Moment. Der Grundeigenthümer (das Land-Interesse) ist natürlicher Weise gegen, der Fabrikant (das gesammte Geld-Interesse des Landes) für die Maßregel. Hier ist einer von den unzähligen Conflicten zweier ganz ent- gegenstehenden Interesses, die in einem wohl
digt werden. Jeder Richter wird es eine ſchoͤne Vertheidigung eines einzelnen Rechtes nennen, wenn der Advocat nicht etwa dieſes einzelne Recht aus dem Zuſammenhange der uͤbrigen Rechte herausſchneidet, es iſolirt, und aus dem bloßen einzelnen, einſeitigen Buchſtaben deducirt, daß es nun ewig gelten ſolle, — ſondern wenn derſelbe ſich vor dem Auge des Richters ganz auf die Seite der uͤbrigen Rechte ſtellt, und von dieſem entgegengeſetzten Standpunkte aus zeigt, wie, um der uͤbrigen Rechte willen, jenes einzelne Recht aufrecht zu erhalten ſey, und wie das Ganze dabei intereſſirt iſt, daß das Einzelne be- ſtehe. Der waͤre der vortrefflichſte Vertheidiger des Adels, der ganz auf die Seite des Buͤrger- ſtandes treten, und von dortaus die nothwen- dige Aufrechthaltung der Adelsrechte erweiſen koͤnnte. —
Laſſen Sie uns annehmen, die Regierung eines Landes berathſchlage uͤber die Ausfuͤhrbarkeit oder Unausfuͤhrbarkeit der Getreideſperre in einem gegebenen Moment. Der Grundeigenthuͤmer (das Land-Intereſſe) iſt natuͤrlicher Weiſe gegen, der Fabrikant (das geſammte Geld-Intereſſe des Landes) fuͤr die Maßregel. Hier iſt einer von den unzaͤhligen Conflicten zweier ganz ent- gegenſtehenden Intereſſes, die in einem wohl
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digt werden. Jeder Richter wird es eine ſchoͤne
Vertheidigung eines einzelnen Rechtes nennen,
wenn der Advocat nicht etwa dieſes einzelne
Recht aus dem Zuſammenhange der uͤbrigen
Rechte herausſchneidet, es iſolirt, und aus dem
bloßen einzelnen, einſeitigen Buchſtaben deducirt,
daß es nun ewig gelten ſolle, — ſondern wenn
derſelbe ſich vor dem Auge des Richters ganz
auf die Seite der uͤbrigen Rechte ſtellt, und von
dieſem entgegengeſetzten Standpunkte aus zeigt,
wie, um der uͤbrigen Rechte willen, jenes einzelne
Recht aufrecht zu erhalten ſey, und wie das
Ganze dabei intereſſirt iſt, daß das Einzelne be-
ſtehe. Der waͤre der vortrefflichſte Vertheidiger
des Adels, der ganz auf die Seite des Buͤrger-
ſtandes treten, und von dortaus die nothwen-
dige Aufrechthaltung der Adelsrechte erweiſen
koͤnnte. —
Laſſen Sie uns annehmen, die Regierung eines
Landes berathſchlage uͤber die Ausfuͤhrbarkeit oder
Unausfuͤhrbarkeit der Getreideſperre in einem
gegebenen Moment. Der Grundeigenthuͤmer (das
Land-Intereſſe) iſt natuͤrlicher Weiſe gegen,
der Fabrikant (das geſammte Geld-Intereſſe
des Landes) fuͤr die Maßregel. Hier iſt einer
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/201>, abgerufen am 22.11.2024.
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