Gesetzen des Mittelalters, welche die Sachen vor den Personen auszeichnen, und die Persön- lichkeit der Sachen allenthalben anerkennen. Die Französische Revolution, aus diesem Gesichts- punkt angesehen, war eine Reaction des Römi- schen Privat-Rechtes gegen die Gesetze des Mit- telalters, welche eine eben so wesentliche und unentbehrliche Seite der bürgerlichen Gesellschaft vertreten, und damals, auch wohl noch jetzt, mit dem allgemeinen Schimpfnahmen "Feuda- lismus" bezeichnet worden. Dieses aus den disparatesten und erhabensten Elementen gemisch- te, von Wenigen verstandene Wesen wollen wir weiter hin noch einer näheren Kritik unterwerfen.
Für jetzt kam es mir nur darauf an, eine wahre Ansicht von dem Verhältnisse der Perso- nen zu den Sachen, des Eigenthümers zu dem Eigenthume, und auf diese Weise das Ideal des Privat-Rechtes zu geben, dessen erster Grund- satz die Gegenseitigkeit des Verhältnisses zwi- schen Personen und Sachen ist. -- In dem wah- ren Privat-Rechte werden also Römische und feudalistische Elemente lebendig mit einander ver- bunden werden müssen. Die beiden Familien- Verhältnisse, welche ich in meiner Darstellung der Familie, als den Grund aller menschlichen Verbindungen gezeigt habe, werdem dem Privat-
Geſetzen des Mittelalters, welche die Sachen vor den Perſonen auszeichnen, und die Perſoͤn- lichkeit der Sachen allenthalben anerkennen. Die Franzoͤſiſche Revolution, aus dieſem Geſichts- punkt angeſehen, war eine Reaction des Roͤmi- ſchen Privat-Rechtes gegen die Geſetze des Mit- telalters, welche eine eben ſo weſentliche und unentbehrliche Seite der buͤrgerlichen Geſellſchaft vertreten, und damals, auch wohl noch jetzt, mit dem allgemeinen Schimpfnahmen „Feuda- lismus” bezeichnet worden. Dieſes aus den disparateſten und erhabenſten Elementen gemiſch- te, von Wenigen verſtandene Weſen wollen wir weiter hin noch einer naͤheren Kritik unterwerfen.
Fuͤr jetzt kam es mir nur darauf an, eine wahre Anſicht von dem Verhaͤltniſſe der Perſo- nen zu den Sachen, des Eigenthuͤmers zu dem Eigenthume, und auf dieſe Weiſe das Ideal des Privat-Rechtes zu geben, deſſen erſter Grund- ſatz die Gegenſeitigkeit des Verhaͤltniſſes zwi- ſchen Perſonen und Sachen iſt. — In dem wah- ren Privat-Rechte werden alſo Roͤmiſche und feudaliſtiſche Elemente lebendig mit einander ver- bunden werden muͤſſen. Die beiden Familien- Verhaͤltniſſe, welche ich in meiner Darſtellung der Familie, als den Grund aller menſchlichen Verbindungen gezeigt habe, werdem dem Privat-
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Geſetzen des Mittelalters, welche die Sachen
vor den Perſonen auszeichnen, und die Perſoͤn-
lichkeit der Sachen allenthalben anerkennen. Die
Franzoͤſiſche Revolution, aus dieſem Geſichts-
punkt angeſehen, war eine Reaction des Roͤmi-
ſchen Privat-Rechtes gegen die Geſetze des Mit-
telalters, welche eine eben ſo weſentliche und
unentbehrliche Seite der buͤrgerlichen Geſellſchaft
vertreten, und damals, auch wohl noch jetzt,
mit dem allgemeinen Schimpfnahmen „Feuda-
lismus” bezeichnet worden. Dieſes aus den
disparateſten und erhabenſten Elementen gemiſch-
te, von Wenigen verſtandene Weſen wollen wir
weiter hin noch einer naͤheren Kritik unterwerfen.
Fuͤr jetzt kam es mir nur darauf an, eine
wahre Anſicht von dem Verhaͤltniſſe der Perſo-
nen zu den Sachen, des Eigenthuͤmers zu dem
Eigenthume, und auf dieſe Weiſe das Ideal des
Privat-Rechtes zu geben, deſſen erſter Grund-
ſatz die Gegenſeitigkeit des Verhaͤltniſſes zwi-
ſchen Perſonen und Sachen iſt. — In dem wah-
ren Privat-Rechte werden alſo Roͤmiſche und
feudaliſtiſche Elemente lebendig mit einander ver-
bunden werden muͤſſen. Die beiden Familien-
Verhaͤltniſſe, welche ich in meiner Darſtellung
der Familie, als den Grund aller menſchlichen
Verbindungen gezeigt habe, werdem dem Privat-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/273>, abgerufen am 22.11.2024.
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