hat man sich in Deutschland sehr laut und sehr oft gegen solche Corporationen im Staate erklärt, welche man "Staaten im Staate" nannte; und allerdings war es eine gerechte Absicht, im Staate nichts Fremdartiges, von seiner Autori- tät Eximirtes, dulden zu wollen. Sehr richtig fühlte man die Gebrechlichkeit eines Staates, der über sich selbst nicht Herr seyn kann, weil in seinem Innern etwas von seiner Organisation durchaus Unabhängiges, in seinen Verband nicht Eingreifendes existirt. Man hat den Ansprüchen der katholischen Kirche, des Adels, der städti- schen und ständischen Corporationen die sehr richtige Forderung entgegengesetzt, daß diese ver- schiedenen Körper nur geduldet werden könnten, in so fern sie sich vertrügen und Eins würden mit dem Staate, und also keinen Staat im Staate bildeten. -- Wie kann man aber eine den Gesetzen ganz fremdartige, ja widerspre- chende Sitte, eine der Bürgerlichkeit ganz entge- gengesetzte häusliche Tugend, eine den äußer- lichen Verpflichtungen ganz widerstreitende Nei- gung des Herzens, eine aller Nationalität ent- gegenarbeitende Wissenschaft, eine den großen energischen Geist des politischen Lebens völlig vernichtende Religion der Schlaffheit, der Feig- heit und des isolirten Interesse -- nicht bloß
hat man ſich in Deutſchland ſehr laut und ſehr oft gegen ſolche Corporationen im Staate erklaͤrt, welche man „Staaten im Staate” nannte; und allerdings war es eine gerechte Abſicht, im Staate nichts Fremdartiges, von ſeiner Autori- taͤt Eximirtes, dulden zu wollen. Sehr richtig fuͤhlte man die Gebrechlichkeit eines Staates, der uͤber ſich ſelbſt nicht Herr ſeyn kann, weil in ſeinem Innern etwas von ſeiner Organiſation durchaus Unabhaͤngiges, in ſeinen Verband nicht Eingreifendes exiſtirt. Man hat den Anſpruͤchen der katholiſchen Kirche, des Adels, der ſtaͤdti- ſchen und ſtaͤndiſchen Corporationen die ſehr richtige Forderung entgegengeſetzt, daß dieſe ver- ſchiedenen Koͤrper nur geduldet werden koͤnnten, in ſo fern ſie ſich vertruͤgen und Eins wuͤrden mit dem Staate, und alſo keinen Staat im Staate bildeten. — Wie kann man aber eine den Geſetzen ganz fremdartige, ja widerſpre- chende Sitte, eine der Buͤrgerlichkeit ganz entge- gengeſetzte haͤusliche Tugend, eine den aͤußer- lichen Verpflichtungen ganz widerſtreitende Nei- gung des Herzens, eine aller Nationalitaͤt ent- gegenarbeitende Wiſſenſchaft, eine den großen energiſchen Geiſt des politiſchen Lebens voͤllig vernichtende Religion der Schlaffheit, der Feig- heit und des iſolirten Intereſſe — nicht bloß
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0081"n="47"/>
hat man ſich in Deutſchland ſehr laut und ſehr<lb/>
oft gegen ſolche Corporationen im Staate erklaͤrt,<lb/>
welche man „<hirendition="#g">Staaten im Staate</hi>” nannte;<lb/>
und allerdings war es eine gerechte Abſicht, im<lb/>
Staate nichts Fremdartiges, von ſeiner Autori-<lb/>
taͤt Eximirtes, dulden zu wollen. Sehr richtig<lb/>
fuͤhlte man die Gebrechlichkeit eines Staates,<lb/>
der uͤber ſich ſelbſt nicht Herr ſeyn kann, weil<lb/>
in ſeinem Innern etwas von ſeiner Organiſation<lb/>
durchaus Unabhaͤngiges, in ſeinen Verband nicht<lb/>
Eingreifendes exiſtirt. Man hat den Anſpruͤchen<lb/>
der katholiſchen Kirche, des Adels, der ſtaͤdti-<lb/>ſchen und ſtaͤndiſchen Corporationen die ſehr<lb/>
richtige Forderung entgegengeſetzt, daß dieſe ver-<lb/>ſchiedenen Koͤrper nur geduldet werden koͤnnten,<lb/>
in ſo fern ſie ſich vertruͤgen und Eins wuͤrden<lb/>
mit dem Staate, und alſo keinen Staat im<lb/>
Staate bildeten. — Wie kann man aber eine<lb/>
den Geſetzen ganz fremdartige, ja widerſpre-<lb/>
chende Sitte, eine der Buͤrgerlichkeit ganz entge-<lb/>
gengeſetzte haͤusliche Tugend, eine den aͤußer-<lb/>
lichen Verpflichtungen ganz widerſtreitende Nei-<lb/>
gung des Herzens, eine aller Nationalitaͤt ent-<lb/>
gegenarbeitende Wiſſenſchaft, eine den großen<lb/>
energiſchen Geiſt des politiſchen Lebens voͤllig<lb/>
vernichtende Religion der Schlaffheit, der Feig-<lb/>
heit und des iſolirten Intereſſe — nicht bloß<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[47/0081]
hat man ſich in Deutſchland ſehr laut und ſehr
oft gegen ſolche Corporationen im Staate erklaͤrt,
welche man „Staaten im Staate” nannte;
und allerdings war es eine gerechte Abſicht, im
Staate nichts Fremdartiges, von ſeiner Autori-
taͤt Eximirtes, dulden zu wollen. Sehr richtig
fuͤhlte man die Gebrechlichkeit eines Staates,
der uͤber ſich ſelbſt nicht Herr ſeyn kann, weil
in ſeinem Innern etwas von ſeiner Organiſation
durchaus Unabhaͤngiges, in ſeinen Verband nicht
Eingreifendes exiſtirt. Man hat den Anſpruͤchen
der katholiſchen Kirche, des Adels, der ſtaͤdti-
ſchen und ſtaͤndiſchen Corporationen die ſehr
richtige Forderung entgegengeſetzt, daß dieſe ver-
ſchiedenen Koͤrper nur geduldet werden koͤnnten,
in ſo fern ſie ſich vertruͤgen und Eins wuͤrden
mit dem Staate, und alſo keinen Staat im
Staate bildeten. — Wie kann man aber eine
den Geſetzen ganz fremdartige, ja widerſpre-
chende Sitte, eine der Buͤrgerlichkeit ganz entge-
gengeſetzte haͤusliche Tugend, eine den aͤußer-
lichen Verpflichtungen ganz widerſtreitende Nei-
gung des Herzens, eine aller Nationalitaͤt ent-
gegenarbeitende Wiſſenſchaft, eine den großen
energiſchen Geiſt des politiſchen Lebens voͤllig
vernichtende Religion der Schlaffheit, der Feig-
heit und des iſolirten Intereſſe — nicht bloß
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/81>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.