die Augen fallenden Privat-Charakter der Sachen verführt, nicht selbst zur Sache, zum absoluten Privatmann werden; er soll allezeit bedenken, daß er, wie ich an der Sache gezeigt habe, eben so wohl Eigenthum seiner selbst, als Eigenthum der bürgerlichen Gesellschaft, ist; daß er eben- falls einen doppelten Werth hat, einen individuellen und einen geselligen; daß er ein gleichgültiges Besitzstück des Staates seyn kann, wie die ofterwähnte Conchylie, wenn er einen großen individuellen und egoisti- schen Werth hat, bei einem geringen geselligen und nationalen Werth; daß er aber auch ein Schatz, ein Kennzeichen des Reichthums für den Staat werden kann, wie Korn und Geld, wenn er sich einen gleich-großen individuellen und na- tionalen Werth zu geben weiß, wenn in seinem Herzen beständig das eigene Interesse und das Interesse des Ganzen in ebenmäßiger Wechsel- wirkung stehen.
Wie wird sich also in der Ausübung äußern, ob der Mensch bloß eine unbrauchbare Rarität, wie so viele Virtuosen, Gelehrte und gebildete Leute, oder ob er ein realer und lebendiger Schatz, ein wirkliches Reichthums-Kennzeichen, für die bürgerliche Gesellschaft sey? -- Ob er die doppelte Eigenschaft aller Personen und Sachen,
die Augen fallenden Privat-Charakter der Sachen verfuͤhrt, nicht ſelbſt zur Sache, zum abſoluten Privatmann werden; er ſoll allezeit bedenken, daß er, wie ich an der Sache gezeigt habe, eben ſo wohl Eigenthum ſeiner ſelbſt, als Eigenthum der buͤrgerlichen Geſellſchaft, iſt; daß er eben- falls einen doppelten Werth hat, einen individuellen und einen geſelligen; daß er ein gleichguͤltiges Beſitzſtuͤck des Staates ſeyn kann, wie die ofterwaͤhnte Conchylie, wenn er einen großen individuellen und egoiſti- ſchen Werth hat, bei einem geringen geſelligen und nationalen Werth; daß er aber auch ein Schatz, ein Kennzeichen des Reichthums fuͤr den Staat werden kann, wie Korn und Geld, wenn er ſich einen gleich-großen individuellen und na- tionalen Werth zu geben weiß, wenn in ſeinem Herzen beſtaͤndig das eigene Intereſſe und das Intereſſe des Ganzen in ebenmaͤßiger Wechſel- wirkung ſtehen.
Wie wird ſich alſo in der Ausuͤbung aͤußern, ob der Menſch bloß eine unbrauchbare Raritaͤt, wie ſo viele Virtuoſen, Gelehrte und gebildete Leute, oder ob er ein realer und lebendiger Schatz, ein wirkliches Reichthums-Kennzeichen, fuͤr die buͤrgerliche Geſellſchaft ſey? — Ob er die doppelte Eigenſchaft aller Perſonen und Sachen,
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die Augen fallenden Privat-Charakter der Sachen
verfuͤhrt, nicht ſelbſt zur Sache, zum abſoluten
Privatmann werden; er ſoll allezeit bedenken,
daß er, wie ich an der Sache gezeigt habe, eben
ſo wohl Eigenthum ſeiner ſelbſt, als Eigenthum
der buͤrgerlichen Geſellſchaft, iſt; daß er eben-
falls einen doppelten Werth hat, einen
individuellen und einen geſelligen; daß
er ein gleichguͤltiges Beſitzſtuͤck des Staates ſeyn
kann, wie die ofterwaͤhnte Conchylie, wenn
er einen großen individuellen und egoiſti-
ſchen Werth hat, bei einem geringen geſelligen
und nationalen Werth; daß er aber auch ein
Schatz, ein Kennzeichen des Reichthums fuͤr den
Staat werden kann, wie Korn und Geld, wenn
er ſich einen gleich-großen individuellen und na-
tionalen Werth zu geben weiß, wenn in ſeinem
Herzen beſtaͤndig das eigene Intereſſe und das
Intereſſe des Ganzen in ebenmaͤßiger Wechſel-
wirkung ſtehen.
Wie wird ſich alſo in der Ausuͤbung aͤußern,
ob der Menſch bloß eine unbrauchbare Raritaͤt,
wie ſo viele Virtuoſen, Gelehrte und gebildete
Leute, oder ob er ein realer und lebendiger
Schatz, ein wirkliches Reichthums-Kennzeichen,
fuͤr die buͤrgerliche Geſellſchaft ſey? — Ob er die
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/196>, abgerufen am 04.12.2024.
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