welche die bürgerliche Gesellschaft ausmachen, ob er den Privat- und den bürgerlichen Charak- ter aller Dinge, jeden an seinem Orte, zu respec- tiren versteht: darin wird sich zeigen, ob er die beiden großen und ewigen Qualificationen, den Privatmann und den Bürger, in schönem Eben- maße zu vereinigen wisse, und ob er selbst dem- nach ein würdiges Besitzstück der Mensch- heit sey. --
Der Reichthum ist also kein Begriff; er liegt nicht in den bloßen Sachen, er läßt sich nicht festhalten, indem man die Sachen festhält, oder vermehrt: er liegt eben so wohl im Gebrauch, als im Besitz. Was Reichthum sey, eben so wohl, wie das, was Recht sey, läßt sich im Stillstande, oder aus dem aufgespeicherten Ei- genthume, eben so wenig erkennen, wie aus den aufgespeicherten Gesetz- und Rechts-Institutionen das Recht. -- Die bloße Veranschlagung der Kräfte und Besitzstücke einer Nation, überhaupt alles, was sich in Zahlen angeben läßt, giebt bloß zu erkennen, daß der Reichthum Statt finden kann: seine wirkliche Existenz läßt sich nur im Gebrauch, in der Bewegung, erkennen und zeigen. Man muß den Lauf der Jahrhun- derte mit in die Berechnung ziehen; und sollten auch bei diesem erhabneren Calcul die meisten
welche die buͤrgerliche Geſellſchaft ausmachen, ob er den Privat- und den buͤrgerlichen Charak- ter aller Dinge, jeden an ſeinem Orte, zu reſpec- tiren verſteht: darin wird ſich zeigen, ob er die beiden großen und ewigen Qualificationen, den Privatmann und den Buͤrger, in ſchoͤnem Eben- maße zu vereinigen wiſſe, und ob er ſelbſt dem- nach ein wuͤrdiges Beſitzſtuͤck der Menſch- heit ſey. —
Der Reichthum iſt alſo kein Begriff; er liegt nicht in den bloßen Sachen, er laͤßt ſich nicht feſthalten, indem man die Sachen feſthaͤlt, oder vermehrt: er liegt eben ſo wohl im Gebrauch, als im Beſitz. Was Reichthum ſey, eben ſo wohl, wie das, was Recht ſey, laͤßt ſich im Stillſtande, oder aus dem aufgeſpeicherten Ei- genthume, eben ſo wenig erkennen, wie aus den aufgeſpeicherten Geſetz- und Rechts-Inſtitutionen das Recht. — Die bloße Veranſchlagung der Kraͤfte und Beſitzſtuͤcke einer Nation, uͤberhaupt alles, was ſich in Zahlen angeben laͤßt, giebt bloß zu erkennen, daß der Reichthum Statt finden kann: ſeine wirkliche Exiſtenz laͤßt ſich nur im Gebrauch, in der Bewegung, erkennen und zeigen. Man muß den Lauf der Jahrhun- derte mit in die Berechnung ziehen; und ſollten auch bei dieſem erhabneren Calcul die meiſten
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ob er den Privat- und den buͤrgerlichen Charak-
ter aller Dinge, jeden an ſeinem Orte, zu reſpec-
tiren verſteht: darin wird ſich zeigen, ob er die
beiden großen und ewigen Qualificationen, den
Privatmann und den Buͤrger, in ſchoͤnem Eben-
maße zu vereinigen wiſſe, und ob er ſelbſt dem-
nach ein wuͤrdiges Beſitzſtuͤck der Menſch-
heit ſey. —
Der Reichthum iſt alſo kein Begriff; er liegt
nicht in den bloßen Sachen, er laͤßt ſich nicht
feſthalten, indem man die Sachen feſthaͤlt, oder
vermehrt: er liegt eben ſo wohl im Gebrauch,
als im Beſitz. Was Reichthum ſey, eben ſo
wohl, wie das, was Recht ſey, laͤßt ſich im
Stillſtande, oder aus dem aufgeſpeicherten Ei-
genthume, eben ſo wenig erkennen, wie aus den
aufgeſpeicherten Geſetz- und Rechts-Inſtitutionen
das Recht. — Die bloße Veranſchlagung der
Kraͤfte und Beſitzſtuͤcke einer Nation, uͤberhaupt
alles, was ſich in Zahlen angeben laͤßt, giebt
bloß zu erkennen, daß der Reichthum Statt
finden kann: ſeine wirkliche Exiſtenz laͤßt ſich
nur im Gebrauch, in der Bewegung, erkennen
und zeigen. Man muß den Lauf der Jahrhun-
derte mit in die Berechnung ziehen; und ſollten
auch bei dieſem erhabneren Calcul die meiſten
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/197>, abgerufen am 04.12.2024.
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