vorausgelaufen, und dieser, früher oder später, immer genöthigt worden ist, denselben Weg ein- zuschlagen: so auch in der wahren Benutzung der Staats-Fonds. Im achtzehnten Jahrhundert hat England den Grundsatz von bestimmter Zu- rückzahlung durchaus fahren lassen: an die Stelle der früheren Leibrenten, oder langen Annuitä- ten, sind ewige Annuitäten (perpetual annui- ties) getreten, und das darauf gebauete, einer unsterblichen Nation viel angemeßnere Credit- System ist in kurzer Zeit bis zur größten Voll- kommenheit ausgebildet worden. Von den Con- tinental-Staaten hingegen läßt sich im Durch- schnitte behaupten, daß sie entweder, wie bloße Particüliers, auf bestimmte Zurückzahlung, in vorher angekündigten Terminen, auch gegen jähr- liche oder halbjährliche Aufkündigung, oder daß sie, wie es in der Französischen Revolution geschehen ist, wirklich auf ewige Zeiten geborgt haben, nur mit dem Unterschiede, daß die des- falls ausgestellten Papiere in wenigen Tagen zu völliger Werthlosigkeit herabgesunken sind, daß also wirklich kein Credit Statt gefunden hat, der den National-Fonds aufrecht zu erhalten im Stande gewesen wäre. Das gegenwärtige Französische Credit-System drehet sich, mit dem Englischen verglichen, um eine nur wenig be-
vorausgelaufen, und dieſer, fruͤher oder ſpaͤter, immer genoͤthigt worden iſt, denſelben Weg ein- zuſchlagen: ſo auch in der wahren Benutzung der Staats-Fonds. Im achtzehnten Jahrhundert hat England den Grundſatz von beſtimmter Zu- ruͤckzahlung durchaus fahren laſſen: an die Stelle der fruͤheren Leibrenten, oder langen Annuitaͤ- ten, ſind ewige Annuitaͤten (perpetual annui- ties) getreten, und das darauf gebauete, einer unſterblichen Nation viel angemeßnere Credit- Syſtem iſt in kurzer Zeit bis zur groͤßten Voll- kommenheit ausgebildet worden. Von den Con- tinental-Staaten hingegen laͤßt ſich im Durch- ſchnitte behaupten, daß ſie entweder, wie bloße Particuͤliers, auf beſtimmte Zuruͤckzahlung, in vorher angekuͤndigten Terminen, auch gegen jaͤhr- liche oder halbjaͤhrliche Aufkuͤndigung, oder daß ſie, wie es in der Franzoͤſiſchen Revolution geſchehen iſt, wirklich auf ewige Zeiten geborgt haben, nur mit dem Unterſchiede, daß die des- falls ausgeſtellten Papiere in wenigen Tagen zu voͤlliger Werthloſigkeit herabgeſunken ſind, daß alſo wirklich kein Credit Statt gefunden hat, der den National-Fonds aufrecht zu erhalten im Stande geweſen waͤre. Das gegenwaͤrtige Franzoͤſiſche Credit-Syſtem drehet ſich, mit dem Engliſchen verglichen, um eine nur wenig be-
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vorausgelaufen, und dieſer, fruͤher oder ſpaͤter,
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zuſchlagen: ſo auch in der wahren Benutzung
der Staats-Fonds. Im achtzehnten Jahrhundert
hat England den Grundſatz von beſtimmter Zu-
ruͤckzahlung durchaus fahren laſſen: an die Stelle
der fruͤheren Leibrenten, oder langen Annuitaͤ-
ten, ſind ewige Annuitaͤten (perpetual annui-
ties) getreten, und das darauf gebauete, einer
unſterblichen Nation viel angemeßnere Credit-
Syſtem iſt in kurzer Zeit bis zur groͤßten Voll-
kommenheit ausgebildet worden. Von den Con-
tinental-Staaten hingegen laͤßt ſich im Durch-
ſchnitte behaupten, daß ſie entweder, wie bloße
Particuͤliers, auf beſtimmte Zuruͤckzahlung, in
vorher angekuͤndigten Terminen, auch gegen jaͤhr-
liche oder halbjaͤhrliche Aufkuͤndigung, oder
daß ſie, wie es in der Franzoͤſiſchen Revolution
geſchehen iſt, wirklich auf ewige Zeiten geborgt
haben, nur mit dem Unterſchiede, daß die des-
falls ausgeſtellten Papiere in wenigen Tagen zu
voͤlliger Werthloſigkeit herabgeſunken ſind, daß
alſo wirklich kein Credit Statt gefunden hat,
der den National-Fonds aufrecht zu erhalten
im Stande geweſen waͤre. Das gegenwaͤrtige
Franzoͤſiſche Credit-Syſtem drehet ſich, mit dem
Engliſchen verglichen, um eine nur wenig be-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/363>, abgerufen am 18.12.2024.
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