ben wird sichtbar; ein höheres Gesetz und ein höheres Capital, d. h. überhaupt andre und hö- here Zwecke und Mittel des Staates, zeigen sich. Vorher war die Summe der einzelnen Kräfte im Staate das zu erreichende und zu benutzen- de maximum; jetzt zeigt sich mehr, als bloße Summe: eine organische Verbindung dieser Kräf- te, eine schöpferische Wechselwirkung zwischen den- selben, die nicht zu berechnen, und unendlich ist.
Ich glaube, hinreichend gezeigt zu haben, wor- in das sächliche Privat-Capital und der sächliche Privat-Credit der sich in einem Volke vorfinden mag, verschieden ist von dem lebendigen Natio- nal-Capital und dem lebendigen National-Cre- dit eines ganzen Volkes. -- Im gemeinen Leben lernen wir das Wort Credit an dem Beispiele des Kaufmanns, oder vielmehr des Krämers, kennen; denn wahre Kaufleute, in dem Sinne derer im Mittelalter, der Medici und Fugger, giebt es nicht mehr, und kann es, bei der ge- müthlosen Abgränzung aller einzelnen bürgerli- chen Geschäfte, nicht mehr geben. Aus Krämer- gesichtspunkten hat aller Credit in Waaren und Geldvorräthen, demnächst in kluger und recht- schaffener Verwaltung derselben, seinen Grund. In staatswirthschaftlicher Hinsicht treten zu den übrigen Waaren und Metallgeldern noch beson-
ders
ben wird ſichtbar; ein hoͤheres Geſetz und ein hoͤheres Capital, d. h. uͤberhaupt andre und hoͤ- here Zwecke und Mittel des Staates, zeigen ſich. Vorher war die Summe der einzelnen Kraͤfte im Staate das zu erreichende und zu benutzen- de maximum; jetzt zeigt ſich mehr, als bloße Summe: eine organiſche Verbindung dieſer Kraͤf- te, eine ſchoͤpferiſche Wechſelwirkung zwiſchen den- ſelben, die nicht zu berechnen, und unendlich iſt.
Ich glaube, hinreichend gezeigt zu haben, wor- in das ſaͤchliche Privat-Capital und der ſaͤchliche Privat-Credit der ſich in einem Volke vorfinden mag, verſchieden iſt von dem lebendigen Natio- nal-Capital und dem lebendigen National-Cre- dit eines ganzen Volkes. — Im gemeinen Leben lernen wir das Wort Credit an dem Beiſpiele des Kaufmanns, oder vielmehr des Kraͤmers, kennen; denn wahre Kaufleute, in dem Sinne derer im Mittelalter, der Medici und Fugger, giebt es nicht mehr, und kann es, bei der ge- muͤthloſen Abgraͤnzung aller einzelnen buͤrgerli- chen Geſchaͤfte, nicht mehr geben. Aus Kraͤmer- geſichtspunkten hat aller Credit in Waaren und Geldvorraͤthen, demnaͤchſt in kluger und recht- ſchaffener Verwaltung derſelben, ſeinen Grund. In ſtaatswirthſchaftlicher Hinſicht treten zu den uͤbrigen Waaren und Metallgeldern noch beſon-
ders
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0374"n="366"/>
ben wird ſichtbar; ein hoͤheres Geſetz und ein<lb/>
hoͤheres Capital, d. h. uͤberhaupt andre und hoͤ-<lb/>
here Zwecke und Mittel des Staates, zeigen ſich.<lb/>
Vorher war die Summe der einzelnen Kraͤfte<lb/>
im Staate das zu erreichende und zu benutzen-<lb/>
de <hirendition="#aq">maximum</hi>; jetzt zeigt ſich mehr, als bloße<lb/>
Summe: eine organiſche Verbindung dieſer Kraͤf-<lb/>
te, eine ſchoͤpferiſche Wechſelwirkung zwiſchen den-<lb/>ſelben, die nicht zu berechnen, und unendlich iſt.</p><lb/><p>Ich glaube, hinreichend gezeigt zu haben, wor-<lb/>
in das ſaͤchliche Privat-Capital und der ſaͤchliche<lb/>
Privat-Credit der ſich in einem Volke vorfinden<lb/>
mag, verſchieden iſt von dem lebendigen Natio-<lb/>
nal-Capital und dem lebendigen National-Cre-<lb/>
dit eines ganzen Volkes. — Im gemeinen Leben<lb/>
lernen wir das Wort <hirendition="#g">Credit</hi> an dem Beiſpiele<lb/>
des Kaufmanns, oder vielmehr des Kraͤmers,<lb/>
kennen; denn wahre Kaufleute, in dem Sinne<lb/>
derer im Mittelalter, der Medici und Fugger,<lb/>
giebt es nicht mehr, und kann es, bei der ge-<lb/>
muͤthloſen Abgraͤnzung aller einzelnen buͤrgerli-<lb/>
chen Geſchaͤfte, nicht mehr geben. Aus Kraͤmer-<lb/>
geſichtspunkten hat aller Credit in Waaren und<lb/>
Geldvorraͤthen, demnaͤchſt in kluger und recht-<lb/>ſchaffener Verwaltung derſelben, ſeinen Grund.<lb/>
In ſtaatswirthſchaftlicher Hinſicht treten zu den<lb/>
uͤbrigen Waaren und Metallgeldern noch beſon-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ders</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[366/0374]
ben wird ſichtbar; ein hoͤheres Geſetz und ein
hoͤheres Capital, d. h. uͤberhaupt andre und hoͤ-
here Zwecke und Mittel des Staates, zeigen ſich.
Vorher war die Summe der einzelnen Kraͤfte
im Staate das zu erreichende und zu benutzen-
de maximum; jetzt zeigt ſich mehr, als bloße
Summe: eine organiſche Verbindung dieſer Kraͤf-
te, eine ſchoͤpferiſche Wechſelwirkung zwiſchen den-
ſelben, die nicht zu berechnen, und unendlich iſt.
Ich glaube, hinreichend gezeigt zu haben, wor-
in das ſaͤchliche Privat-Capital und der ſaͤchliche
Privat-Credit der ſich in einem Volke vorfinden
mag, verſchieden iſt von dem lebendigen Natio-
nal-Capital und dem lebendigen National-Cre-
dit eines ganzen Volkes. — Im gemeinen Leben
lernen wir das Wort Credit an dem Beiſpiele
des Kaufmanns, oder vielmehr des Kraͤmers,
kennen; denn wahre Kaufleute, in dem Sinne
derer im Mittelalter, der Medici und Fugger,
giebt es nicht mehr, und kann es, bei der ge-
muͤthloſen Abgraͤnzung aller einzelnen buͤrgerli-
chen Geſchaͤfte, nicht mehr geben. Aus Kraͤmer-
geſichtspunkten hat aller Credit in Waaren und
Geldvorraͤthen, demnaͤchſt in kluger und recht-
ſchaffener Verwaltung derſelben, ſeinen Grund.
In ſtaatswirthſchaftlicher Hinſicht treten zu den
uͤbrigen Waaren und Metallgeldern noch beſon-
ders
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/374>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.