Freiheit und dem wahren Gesetze, die Hinge- bung des Einzelnen an das Ganze auf Leben und Tod, ist durch das Christenthum, und durch keine andre Fügung der Umstände, in die Welt gekommen. --
Die Lehnsverfassung, in die sich dieser, in den alten Verfassungen nirgends, wenigstens an kei- ner Stelle so vollständig, ausgedrückte Geist der Gegenseitigkeit, zuerst roh, aber klar, dem Rö- mischen Rechte gegenüber, äußerte, ward bekannt- lich um das Jahr 1066 durch Wilhelm von der Normandie, den Eroberer von England, auf diese Insel übertragen; und sie bildet eigentlich die Grundlage der vielgerühmten Brittischen Ver- fassung. Erst nachdem durch den Lauf von bei- nahe zwei Jahrhunderten der Geist dieser Lehms- verfassung, -- d. h. die darin waltende Re- gel der Gegenseitigkeit, der Persönlichkeit, der Hingebung, des Gehorsams und des Krieges -- auf eine unzerstörbare Weise Wurzel gefaßt hat- te: erst da wurde es dem sächlichen Interesse oder dem strengen Privat-Eigenthume gestattet, in die Gesetzgebung einzugreifen. Es war um das Jahr 1264, als die ersten Deputirten der Städte oder der Bürgerschaft in die Parliamente zugelassen wurden.
Unter vielfältigen Actionen und Reactionen
Freiheit und dem wahren Geſetze, die Hinge- bung des Einzelnen an das Ganze auf Leben und Tod, iſt durch das Chriſtenthum, und durch keine andre Fuͤgung der Umſtaͤnde, in die Welt gekommen. —
Die Lehnsverfaſſung, in die ſich dieſer, in den alten Verfaſſungen nirgends, wenigſtens an kei- ner Stelle ſo vollſtaͤndig, ausgedruͤckte Geiſt der Gegenſeitigkeit, zuerſt roh, aber klar, dem Roͤ- miſchen Rechte gegenuͤber, aͤußerte, ward bekannt- lich um das Jahr 1066 durch Wilhelm von der Normandie, den Eroberer von England, auf dieſe Inſel uͤbertragen; und ſie bildet eigentlich die Grundlage der vielgeruͤhmten Brittiſchen Ver- faſſung. Erſt nachdem durch den Lauf von bei- nahe zwei Jahrhunderten der Geiſt dieſer Lehms- verfaſſung, — d. h. die darin waltende Re- gel der Gegenſeitigkeit, der Perſoͤnlichkeit, der Hingebung, des Gehorſams und des Krieges — auf eine unzerſtoͤrbare Weiſe Wurzel gefaßt hat- te: erſt da wurde es dem ſaͤchlichen Intereſſe oder dem ſtrengen Privat-Eigenthume geſtattet, in die Geſetzgebung einzugreifen. Es war um das Jahr 1264, als die erſten Deputirten der Staͤdte oder der Buͤrgerſchaft in die Parliamente zugelaſſen wurden.
Unter vielfaͤltigen Actionen und Reactionen
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[88/0096]
Freiheit und dem wahren Geſetze, die Hinge-
bung des Einzelnen an das Ganze auf Leben
und Tod, iſt durch das Chriſtenthum, und durch
keine andre Fuͤgung der Umſtaͤnde, in die Welt
gekommen. —
Die Lehnsverfaſſung, in die ſich dieſer, in den
alten Verfaſſungen nirgends, wenigſtens an kei-
ner Stelle ſo vollſtaͤndig, ausgedruͤckte Geiſt der
Gegenſeitigkeit, zuerſt roh, aber klar, dem Roͤ-
miſchen Rechte gegenuͤber, aͤußerte, ward bekannt-
lich um das Jahr 1066 durch Wilhelm von der
Normandie, den Eroberer von England, auf
dieſe Inſel uͤbertragen; und ſie bildet eigentlich
die Grundlage der vielgeruͤhmten Brittiſchen Ver-
faſſung. Erſt nachdem durch den Lauf von bei-
nahe zwei Jahrhunderten der Geiſt dieſer Lehms-
verfaſſung, — d. h. die darin waltende Re-
gel der Gegenſeitigkeit, der Perſoͤnlichkeit, der
Hingebung, des Gehorſams und des Krieges —
auf eine unzerſtoͤrbare Weiſe Wurzel gefaßt hat-
te: erſt da wurde es dem ſaͤchlichen Intereſſe
oder dem ſtrengen Privat-Eigenthume geſtattet,
in die Geſetzgebung einzugreifen. Es war um
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/96>, abgerufen am 27.11.2024.
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