Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.XXII. mit wenig Worten einen Vorzug der öffentlichen Justiz, welcher darinne besteht, daß dieselbe die Umstände des Vergebens unter dem Publikum des Thäters, d. h. unter den Leuten, mit denen er leben muß, schneller, vollständiger, überzeugender und also wirksamer bekannt macht, als es durch veröffentlichte Urthelsabschriften geschehen kann. Dieser Vorzug ist, wie man leicht einsehen wird, so gering, daß er bei der Hauptfrage, ob die öffentliche oder die Actenjustiz der Gerechtigkeit am meisten förderlich sei? kaum in Betrachtung kommen kann. Allein der Umstand, daß er der Actenjustiz mangelt, war für den Novellisten von einiger Bedeutung, weil er die Situation verschlimmert, in welcher in dem angezogenen Abschnitte der Held der Geschichte sich befindet. Darum unfehlbar berührte ihn der Erzähler, XXII. mit wenig Worten einen Vorzug der öffentlichen Justiz, welcher darinne besteht, daß dieselbe die Umstände des Vergebens unter dem Publikum des Thäters, d. h. unter den Leuten, mit denen er leben muß, schneller, vollständiger, überzeugender und also wirksamer bekannt macht, als es durch veröffentlichte Urthelsabschriften geschehen kann. Dieser Vorzug ist, wie man leicht einsehen wird, so gering, daß er bei der Hauptfrage, ob die öffentliche oder die Actenjustiz der Gerechtigkeit am meisten förderlich sei? kaum in Betrachtung kommen kann. Allein der Umstand, daß er der Actenjustiz mangelt, war für den Novellisten von einiger Bedeutung, weil er die Situation verschlimmert, in welcher in dem angezogenen Abschnitte der Held der Geschichte sich befindet. Darum unfehlbar berührte ihn der Erzähler, <TEI> <text> <front> <div type="preface" n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="IX"/> XXII. mit wenig Worten einen Vorzug der öffentlichen Justiz, welcher darinne besteht, daß dieselbe die Umstände des Vergebens unter dem Publikum des Thäters, d. h. unter den Leuten, mit denen er leben muß, schneller, vollständiger, überzeugender und also wirksamer bekannt macht, als es durch veröffentlichte Urthelsabschriften geschehen kann. Dieser Vorzug ist, wie man leicht einsehen wird, so gering, daß er bei der Hauptfrage, ob die öffentliche oder die Actenjustiz der <hi rendition="#g">Gerechtigkeit</hi> am meisten förderlich sei? kaum in Betrachtung kommen kann. Allein der Umstand, daß er der Actenjustiz mangelt, war für den <hi rendition="#g">Novellisten</hi> von einiger Bedeutung, weil er die <hi rendition="#g">Situation</hi> verschlimmert, in welcher in dem angezogenen Abschnitte der Held der Geschichte sich befindet. Darum unfehlbar berührte ihn der Erzähler, </p> </div> </front> </text> </TEI> [IX/0015]
XXII. mit wenig Worten einen Vorzug der öffentlichen Justiz, welcher darinne besteht, daß dieselbe die Umstände des Vergebens unter dem Publikum des Thäters, d. h. unter den Leuten, mit denen er leben muß, schneller, vollständiger, überzeugender und also wirksamer bekannt macht, als es durch veröffentlichte Urthelsabschriften geschehen kann. Dieser Vorzug ist, wie man leicht einsehen wird, so gering, daß er bei der Hauptfrage, ob die öffentliche oder die Actenjustiz der Gerechtigkeit am meisten förderlich sei? kaum in Betrachtung kommen kann. Allein der Umstand, daß er der Actenjustiz mangelt, war für den Novellisten von einiger Bedeutung, weil er die Situation verschlimmert, in welcher in dem angezogenen Abschnitte der Held der Geschichte sich befindet. Darum unfehlbar berührte ihn der Erzähler,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-02T10:45:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
GDZ Göttingen: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-02T10:45:31Z)
UB Leipzig: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 38-0-637:15785; Bilder 0107 bis 0110)
(2013-01-02T10:45:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-02T10:45:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |